Kann mir jemand die 30-50/50-70% Regelung der Heizkostenverordnung erklären bzw. mir ein Rechenbeispiel zukommen lassen?
Ich besitze ein Zweifamilienhaus, habe eine Wohneinheit von 100 m² vermietet und bewohne die 2. Wohneinheit von 150 m² selbst. Unsere Heizungsanlage ist ein älteres Modell; ist eine sogenannte verbundene Anlage, die die Heizwärme produziert und kaltes Wasser erwärmt.. Leider sind keine Wärmezähler vorhanden, nur Wasserzähler. Also die Warm-u.Kaltwasserbestände sind bekannt. Den Heizölverbrauch und Kosten habe ich auch berechnet (Vorjahresbestand + Öl-Einkauf / minus Bestand). Betriebsstrom, Wartungskosten und Schornsteinfegerkosten habe ich auch. Mit diesen Angaben müßte ich jetzt die 30-50/50-70 % Regelung anwenden. Bin mir aber nicht sicher, wie....von daher wäre ich für jede Beispielrechnung dankbar. Es grüßt Sonderschicht
2 Antworten
Der eine Prozentsatz berechnet sich über die Wohnfläche, der andere Prozentsatz berechnet sich über den Zählerverbrauch.
Du brauchst also Zähler.
Ohne Zähler macht das Ganze keinen Sinn. In Deiner Situation ist eine reine qm Abrechnung erlaubt, also zu 100% über qm.
Bei der Grundkostenregelung ist eine Aufteilung 30:70 möglich.
30 % der Kosten (Brennstoff/Betriebsstrom/Schornsteinfeger/Heizungswartung) werden über qm verteilt, 70 % werden über die Einheiten der Zähler aufgeteilt.