Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe?

4 Antworten

Vorgeschrieben ist die Verbrauchsermittlung durch geeichte Wärmemengenzählern*.

Du brauchst also in jedem Falle geeichte Wärmezähler die Euren Energieverbrauch(Vermieter) erfassen. Nur so kannst Du den Verbrauch von Euch und dem Mieter ins Verhältnis setzen und daraus den den Stromverbrauch bzw. die Stromkosten für den Mieter ableiten bzw. errechnen.

Wichtig ist noch, das auch die Stromkosten über geeichte Zähler erfasst werden und dass da auch die Stromkosten für die übrigen Anlagenteile, z.B. die Pumpen, mit erfasst werden.

Hast Du ein gutes Verhältnis zu dem Mieter und Du bist auch sicher das es so bleibt geht auch jede andere Vereinbarung. Kommt es zum Streit genh aber nur die oben beschriebene Lösung.

*) die Angaben die Dir die WP zur Verfügung stelle sind nicht geeicht und meistens in die Richtung "geschönt", dass der Hersteller vor Reklamationen sicher ist ;)

Ja, es gibt eine Formel dafür. Aber dazu brauchst du zwingend entweder einen Wärmemengenzähler für den Wasserkreislauf in eurer Vermieter Wohnung, oder aber einen Warmwasserzähler. Eine dieser Faktoren ist nötig für die Formel.

Wenn du das nicht hast, dann erstens so schnell wie möglich nachrüsten lassen für künftige Abrechnungen.

Und zweitens, für die jetzige Abbrechnung kann du dann nur eine Schätzung machen, wieviel Warmwasser ihr vermutlich verbraucht hat. Der Mieter hat dabei dann ein gesetzliches Recht auf Kürzung der Heizkosten um 15%, um einen eventuell entstandenen Nachteil bei der Schätzung auszugleichen.

gismo20 
Beitragsersteller
 06.01.2018, 16:01

Hab nochmal das Programm von der Heizanlage angeschaut und gesehen das es mir auch die kw für Brauchwasser anzeigt. Also es zeigt die kw für die Heizung und Warmwasser getrennt an. Kann ich dann damit was anfangen, ohne das es mir die Menge sprich m3 anzeigt sondern nur die Leistung in kw?

Renick  06.01.2018, 17:32
@gismo20

Nein, die Leistung nützt nichts, du brauchst ja die Wärmemenge in kWh, die durch die Leitungen ist.

Aber ich habe nochmal nachgedacht. Du hast doch die von der Anlage insgesamt geförderte Wärmemenge in kWh. Richtig?

Und du hast die Wärmemenge für die Wohnung des Mieters aufgrund dessen Zählers. Also ergibt sich aus der Differenz die Wärmemenge für Deine Wohnung.

Das genügt, denn ob die Wärmemenge für deine Wohnung nun nur Heizung wäre oder inkl. Wasser, spielt von den Kosten her keine Rolle. Du rechnest das prozentuale Verhältnis der Wärmemengen für beide Wohnungen. Und mit dem gleichen Verhältnis teilst du die Kosten auf.

Bei dir besteht ja der Sonderfall eines Hauses mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Eigentümer bewohnt ist. Somit müssen die Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht angewendet werden. Aus diesem Grund genügt das so.

Nicht Leistung (kW) mit Energie (kWh) verwechseln!

WMZ zeichnen kumulierend auf.

Für eine Wohneinheit:

Bild zum Beitrag

Bei zwei Wohneinheiten:

Hzg: 2 WMZ (einen pro Wohnung)

WW: 1 WMZ vor dem zentralen Speicher + zwei W Zähler (einen pro Wohneinheit)

Es sind nur geeichte Zähler zulässig. Wichtig dabei die Dimensionierungsgröße (Q3) für den Durchfluß, der sich aus der Anlagendimensionierung (Hydraulik) ergibt.

Für die WP ist ein separater E-Zähler erforderlich.

Hiermit lässt sich auch die Wirtschaftlichkeit bzw. Gesamtenergieeffizienz der Anlage insgesamt feststellen. Gut dimensionierten SWP Anlagen erreichen Anlagenaufwandszahlen <,= 0,22.

Bedeutet: >,= 78% des Energiebedarfs werden durch kostenlose Umweltenergie gedeckt.

 - (Heizkosten, Warmwasser, Wärmepumpe)

ich würde aus den Wartungs- und Stromkosten der Wärmepumpe und dem von der Wärmepumpe ermittelten Leistung (also den 10.000 kwh) die Kosten pro kwh Wärme ermitteln. Und dann mit dem Wärmemengenzähler vom Mieter den Heizkostenanteil ausrechnen.

Ist jedoch so ein eher untypischer Fall. Normal macht man bei allen Einheiten einen Wärmemengenzähler hin, oder bei keiner.

klklier  08.01.2018, 10:05

Ich finde diese Idee die Pragmatischste unter den gegebenen Umständen. In dieser Konstellation (ein ET, ein Mieter) wäre der Vermieter ja eigentlich nicht verpflichtet, eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen, eine qm Abrechnung wäre auch möglich. Da aber schon ein WMZ für den Mieter vorhanden ist, sollte man den auch nutzen. Man könnte aber auch über die Differenz gehen:

WMZ Verbrauch des Mieters ins Verhältnis setzen zum Gesamtverbrauch Heizung und darüber die Kosten verteilen. Bsp. 1500 kwh/ 8000 kwh = 19 % = Anteil des Mieters.