Selbstbeteiligung für Poolfahrzeug bezahlen?

8 Antworten

Kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag zur Nutzung des Poolautos geregelt. Ist ist nichts geregelt, kann der AG hier nach meiner Meinung gar nichts fordern.

Zum Auto gibt es keine Nutzungsvereinbarung/Unterschrift/

Damit bist du eindeutig raus aus der Nummer.

Dein Arbeitgeber verlangt von dir, dass du zur Eredigung der Arbeitsaufgaben ein Fahrzeug nutzt. Da es sich um ein Pool-Fahrzeug handelt, wird es ja auch nicht privat von dir genutzt.

Somit ist es auch das Versäumnis des Arbeitgebers, dass er hier keinen Nutzungsvertrag mit dir vereinbart hat. Jedes Gericht wird dir hier recht geben.

Etwas anderes ist es, wenn du interne Vereinbarungen verletzt hast. Zum Beispiel wenn du das Pool-Fahrzeug für private Fahrten genutzt hast, die mit der Arbeitstätigkeit nichts zu tun haben. Das könnte auch schon dann gelten, wenn das Auto für Fahrten von/nach Hause vom/zum Büro genutzt wird. Denn ein Pool-Fahrzeug sollte normalerweise doch auf dem Firmengelände stehen, wenn es nicht genutzt wird. Das geht aus deiner Frage leider nicht genau hervor.

Sunnysports 
Beitragsersteller
 25.05.2022, 10:03

Die interne Vereinbarung ist die, dass ich das Poolfahrzeug auch privat nutzen darf... und der Unfall war ja auch auf dem Weg von Zuhause zum Büro

Bluemie  25.05.2022, 10:13
@Sunnysports

Kannst du diese interne Vereinbarung auch schriftlich vorweisen?

Und wenn du das Auto auch privat nutzen darfst, kann es eigentlich nicht mehr als Pool-Fahrzeug klassifiziert werden. Hier müsste es als normales Dienstfahrzeug mit privater Nutzung mit der 1%-Regelung auch von dir versteuert werden.

Sunnysports 
Beitragsersteller
 25.05.2022, 10:33
@Bluemie

Nein, schriftlich gibt es nichts dazu

Nur wenn dir bei dem Unfall "grobe Fahrlässigkeit" vorgeworfen werden kann, kannst du mit der Schadensersatzforderung belegt werden.

Das kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Wenn du den Unfall grob fahrlässig verursacht hast, ist das in Ordnung. Bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

Wie du an den bisherigen Antworten schon siehst kann man das nicht genau sagen. In der Regel musst du nichts zahlen, wenn es sich um ein Dienstwagen handelt. Wenn der Arbeitgeber die Versicherung mit Selbstbeteiligung abschließt ist das nicht dein Problem, sofern im Arbeitsvertrag oder in einem Nutzungsvertrag oder ähnliches nicht festgehalten ist, dass die Selbstbeteiligung an dich übergeben wird.
Wenn das an irgendeiner Stelle vereinbart ist, ist das natürlich was anderes und das alles gilt selbstverständlich auch nur für Versicherungsschäden, nicht für Bußgelder oder ähnlcihes. Die musst du bezahlen.

Ich würde mal mit deinem Arbeitgeber sprechen und fragen, wo darauf hingewiesen wurde, dass du das zahlen musst. Ich empfehle dir außerdem einen Anwalt dazu zu holen, anstatt ausschließlich auch Rechtslaien wie mich zu hören.