Kann mir jemand das Schreiben von der Kindergeldkasse erklären?
Heute kam ein Schreiben der Kindergeldkasse in dem drinnen steht, daß ich Anspruch auf Kindergeld ab Juli 2012 habe. Es ist ein Abdruck was an das Jobcenter geschickt wurde.
Des weiteren heißt es wörtlich:
Bitte spezifizieren Sie ihren Erstattungsanspruch vom 30.08.2012 hinsichtlich des Zahlungszeitraums und des Betrages. Erledigen sie bitte dieses Schreiben bis zum 30.10.2012.
Die laufende Zahlung des Kindergeldes wurde noch nicht aufgenommen.
Was heißt das genau? Ab wann kann ich dann mit dem Kindergeld rechnen? Oder würde ich evtl sogar einen Scheck bekommen von der Kindergeldkasse, wenn ich hinfahre?
Sowas hatte ich bei meinen anderen Kindern nicht.
5 Antworten
Du hast zu Deiner Information eine Kopie eines Schreibens erhalten, das die Familienkasse an das Jobcenter geschickt hat. Du erhältst im Moment wahrscheinlich den vollen Satz Alg2 ohne Anrechnung von Kindergeld. Wenn Du es jetzt doch erhältst, wird es rückwirkend angerechnet. Daher hat das Jobcenter einen Erstattungsanspruch gegen die Familienkasse geltend gemacht. Die Kindergeldkasse fragt jetzt beim Jobcenter nach, wie hoch der Erstattungsanspruch ist, damit sie Dir den Rest auszahlen kann.
Du musst nix tun, sondern nur auf den Änderungsbescheid des Jobcenters warten. :-)
Hallo!
Auf dem Schreiben steht doch bestimmt eine Telefon-Nr. Dort kannst Du anrufen, um alle Deine Fragen fachmännisch klären zu lassen.
Schöne Grüße
Dann ruf dort an oder schreibe eine E-Mail. Es macht keinen Sinn, wenn hier jeder nur seine Vermutungen schreibt.
Eine Erstattung ist üblich, wenn man Kosten hat, für die ein anderer aufkommen muss. Ist der jetzige Bescheid das Ergebnis eines Einspruchs, der am 30.8.eingelegt wurde? Wurde im Einspruch angekündigt, dass man die Erstattung der damit verbundenen Kosten erwartet?
Es steht ja nichts von Einspruch drinnen sondern von Anspruch. Daß mir das Kindergeld zusteht habe ich ja verstanden. Ist nun mal so, wenn man ein Kind bekommt, daß man dafür Kindergeld bekommt. Anscheinend muß das Jobcenter irgendwas ausfüllen. So verstehe ich das.
Kindergeld wird gezahlt, nicht erstattet. Das Papier von der Familienkasse müsste ein
"Bescheid über Kindergeldfestsetzung nach dem Einkommensteuergesetz"
sein. In diesem Bescheid steht der Name des Kindes und ab wann Kindergeld gezahlt wird. Die Weiterleitung an das Jobcenter könnte bedeuten, dass Du von dort Zahlungen erhältst, die vom Kindergeld beeinflusst werden. Erstattet werden Dir nur Beträge, die Du gezahlt hast und jetzt zurückbekommen kannst oder die Dir irgendwo von anderen Zahlungen abgezogen bzw. einbehalten wurden.
Aber das sind natürlich nur Spekulationen, solange ich Deine tatsächlichen Verhältnisse nicht kenne.
Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) Ihr Aktenzeichen Ber.: mein Name, Kind: Name meines Kindes und Geburtsdatum
von Bescheid steht da noch garnichts
Ich habe mir jetzt noch einmal alles durchgelesen und frage mich, ob das Schreiben an Dich gerichtet war. Wenn es eine Kopie eines Schreibens an das Jobcenter war, dann hat das Jobcenter Erstattungsansprüche. Bevor Du von der Familienkasse Geld bekommst, wird geprüft, was das Jobcenter davon zu erhalten hat. Evtl. hast Du von dort Sozialhilfe erhalten, die mit dem Kindergeld verrechnet wird. Sollte der Adressat das Jobcenter sein, hast Du das Schreiben nur zur Information für Deine Unterlagen erhalten und musst abwarten, bis Du den Bescheid von der Familienkasse bekommst.
Dein Kind hat wohl Anspruch auf Kindergeld, daher solltest Du wohl Unterlagen einreichen, damit Du das Geld bekommst. Einen Scheck wird Dir wohl nicht ausgestellt werden. Du kannst mit dem Geld rechnen, sobald alle Unterlagen vorliegen.
Unterlagen habe ich alle eingereicht. Die wollen anscheinend was vom Jobcenter ausgefüllt haben.
Dann solltest Du entsprechende Formulare habe, die Du beim Jobcenter einreichen musst.
Also nach deinen Aussagen gehe ich jetzt von aus, daß du noch Geld vom JobCenter erhälst.
Das bedeutet, das JobCenter hat dort seine Ansprüche gestellt. Du musst jetzt auf den Bescheid vom JobCenter schauen, ob sie das Kindergeld schon eingerechnet hatten oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, kriegt das JobCenter für die Zeit das Geld zurück. Du musst das bis zum 30.10. erklären und dann kriegst du deine Zahlungen bald. Am besten ist, du gehst mit deinem Bescheid zur Kindergeldkasse und kläre das mit dem Schreiben vor Ort.
Nur diese Hotline-Nr. und die eMail-Adresse