Bis wann Kindergeld?

5 Antworten

Ob die Ausbildungen im Zusammenhang stehen oder nicht ist nicht relevant, solange man das 25 Lebensjahres noch nicht vollendet hat und man z.B.eine weitere Ausbildung macht, besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Bis längstens zum 25. Lebensjahr!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

... bis zum 25. Lebensjahr maximal.

Bid zum 25. Geburtstag, dann ist Schluss.

Und nur, solange er sich in Ausbikdung befindet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres in Ausbildung oder Studium

julinrw 
Beitragsersteller
 23.11.2021, 23:28

Also bei dem fall in allen drei Ausbildungen?

Alejandro1998  23.11.2021, 23:29
@julinrw

Solange bis zum Ende der dritten Ausbildung das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet ist und diese drei Ausbildungen als Ausbildungen alle im Sinne des EStG anerkannt werden, dann auch in diesen drei