Wird mir als alleinlebender Schüler das Kindergeld vom Hartz 4 angerechnet?
Ich habe nach 9 Monaten endlich meine bestätigung von der Kindergeldkasse bekommen und bekomme in den nächsten 2 Wochen meine Nachzahlung in einer Höhe von ca 1800.-€.
Da ich endlich meinen Führerschein machen will, passen die 1800€ sehr gut.
Ich besuche die Abendrealschule und bekomme erst im 3 Semester mein Bafög, derzeit besuche ich das 1. Semester. Deswegen fällt Bafög weg.
Ich wohne nichtmehr bei meinen Eltern und bekomme meine Wohnung bezahlt in einer von Höhe ca 250.-€ warm, dazu ca 230 € 'Lebensgeld' für Essen usw.
Jetzt ist meine Frage ob ich als alleinlebender Schüler meine ca 194.-€ Kindergeld bekomme oder wieviel du eventuell abgezogen wird. Ich hab da leider überhaupt keinen Überblick...
Danke schon mal im vorraus!
3 Antworten
Du wirst so komplett auf dein Kindergeld verzichten müssen, wenn es bisher komplett mitgezahlt wurde. Wenn das Kindergeld bisher schon mitberechnet wurde, kannst du die Nachzahlung behalten. 230 HZE erscheint mir sehr wenig, aber mit 194 KG wäre es schon wieder zuviel....Gib es auf keinen Fall komplett aus, bis das geklärt ist.
Richtig - das KiGeld wurde bereits angerechnet.
Also bekomme ich die rund 1640 € Kindergeld?
Wenn es schon abgezogen wurde...ja, die Nachzahlung bzw der grösste Teil davon, müsste dein sein. Trotzdem: Noch nicht alles auf den Kopp hauen!
Wenn es schon abgezogen wurde...ja, die Nachzahlung bzw der grösste Teil davon, müsste dein sein. Trotzdem: Noch nicht alles auf den Kopp hauen!
Alles klar, vielen Dank!
Kindergeld ist Einkommen und wird bei ALG II angerechnet abzüglich 30€ Versicherungspauschale.
Wie es bei Deinen Zahlen aussieht, wurde das auch schon angerechnet - es sei denn, Du bekommst Unterhalt.
Wenn es schon angerechnet wurde, darf die Nachzahlung nicht verrechnet werden.
Wie hoch wird die Nachzahlung ungefähr entsprechen?
Ich denke, Du hast schon den Bescheid?
Meine Mutter, da steht aber keine Zahl drauf soweit ich weiß
Dann rechne 9 Monate x 184€ Kindergeld, das müsste hinkommen.
Habe gerade mal meine Unterlagen durchgeblättert..
Also 609 € stehen mir insgesamt im Monat zu (laut Jobcenter schreiben), derzeit habe ich 'für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes (inkls Mehrbedarfe) 220,00€ bekommen und 'Kosten für Unterkunft und Heizung' 250€. I
Dann steht auf dem Jobcenterschreiben drauf bei den berechnungen "Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 609€ und unten drunter "Zu berücksichtigendesKindergeld Einkommen 184€. Also dachten die, ich hätte mein KG schon bekommen.
Also steht mir das KG doch zu!
Hab ich doch gesagt.
Wenn es schon angerechnet wurde, darf die Nachzahlung nicht verrechnet werden
Ich habe Deine Frage so verstanden. als wüßtest Du nicht, ob überhaupt das Kindergeld angerechnet wird.
Okay also bekomme ich die rund 1600 €. Danke!
Gern geschehen.
Das Kindergeld wird in den Monaten angerechnet, für die es gezahlt wird - also nicht wie Erwerbseinkommen dann, wenn es aufs Konto kommt. Bei Dir scheint es ja bereits angerechnet worden zu sein - fragt sich nur, ob das auch in den kompletten vergangenen 9 Monaten so war. Dann steht es Dir natürlich zu.
Also 609 € stehen mir insgesamt im Monat zu (laut Jobcenter schreiben), derzeit habe ich 'für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes (inkls Mehrbedarfe) 220,00€ bekommen und 'Kosten für Unterkunft und Heizung' 250€. I
Dann steht auf dem Jobcenterschreiben drauf bei den berechnungen "Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 609€ und unten drunter "Zu berücksichtigendesKindergeld Einkommen 184€.
Also steht mir das KG doch zu!