Wird mir als alleinlebender Schüler das Kindergeld vom Hartz 4 angerechnet?

3 Antworten

Du wirst so komplett auf dein Kindergeld verzichten müssen, wenn es bisher komplett mitgezahlt wurde. Wenn das Kindergeld bisher schon mitberechnet wurde, kannst du die Nachzahlung behalten. 230 HZE erscheint mir sehr wenig, aber mit 194 KG wäre es schon wieder zuviel....Gib es auf keinen Fall komplett aus, bis das geklärt ist.

DennoPB 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 20:48

Also 609 € stehen mir insgesamt im Monat zu (laut Jobcenter schreiben), derzeit habe ich 'für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes (inkls Mehrbedarfe) 220,00€ bekommen und 'Kosten für Unterkunft und Heizung' 250€. I

Dann steht auf dem Jobcenterschreiben drauf bei den berechnungen "Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 609€ und unten drunter "Zu berücksichtigendesKindergeld Einkommen 184€.

Also steht mir das KG doch zu!

Jorgfried  25.01.2013, 20:51
@DennoPB

Richtig - das KiGeld wurde bereits angerechnet.

DennoPB 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 20:52
@Jorgfried

Also bekomme ich die rund 1640 € Kindergeld?

Rheinflip  25.01.2013, 20:55
@DennoPB

Wenn es schon abgezogen wurde...ja, die Nachzahlung bzw der grösste Teil davon, müsste dein sein. Trotzdem: Noch nicht alles auf den Kopp hauen!

Rheinflip  25.01.2013, 20:55
@DennoPB

Wenn es schon abgezogen wurde...ja, die Nachzahlung bzw der grösste Teil davon, müsste dein sein. Trotzdem: Noch nicht alles auf den Kopp hauen!

DennoPB 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 20:58
@Rheinflip

Alles klar, vielen Dank!

Kindergeld ist Einkommen und wird bei ALG II angerechnet abzüglich 30€ Versicherungspauschale.

Wie es bei Deinen Zahlen aussieht, wurde das auch schon angerechnet - es sei denn, Du bekommst Unterhalt.

Wenn es schon angerechnet wurde, darf die Nachzahlung nicht verrechnet werden.

DennoPB 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 20:34

Wie hoch wird die Nachzahlung ungefähr entsprechen?

beangato  25.01.2013, 20:40
@DennoPB

Ich denke, Du hast schon den Bescheid?

DennoPB 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 20:41
@beangato

Meine Mutter, da steht aber keine Zahl drauf soweit ich weiß

beangato  25.01.2013, 20:48
@DennoPB

Dann rechne 9 Monate x 184€ Kindergeld, das müsste hinkommen.

DennoPB 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 20:50
@beangato

Habe gerade mal meine Unterlagen durchgeblättert..

Also 609 € stehen mir insgesamt im Monat zu (laut Jobcenter schreiben), derzeit habe ich 'für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes (inkls Mehrbedarfe) 220,00€ bekommen und 'Kosten für Unterkunft und Heizung' 250€. I

Dann steht auf dem Jobcenterschreiben drauf bei den berechnungen "Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 609€ und unten drunter "Zu berücksichtigendesKindergeld Einkommen 184€. Also dachten die, ich hätte mein KG schon bekommen.

Also steht mir das KG doch zu!

beangato  25.01.2013, 21:01
@DennoPB

Hab ich doch gesagt.

Wenn es schon angerechnet wurde, darf die Nachzahlung nicht verrechnet werden

Ich habe Deine Frage so verstanden. als wüßtest Du nicht, ob überhaupt das Kindergeld angerechnet wird.

DennoPB 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 21:03
@beangato

Okay also bekomme ich die rund 1600 €. Danke!

beangato  25.01.2013, 21:05
@DennoPB

Gern geschehen.

Das Kindergeld wird in den Monaten angerechnet, für die es gezahlt wird - also nicht wie Erwerbseinkommen dann, wenn es aufs Konto kommt. Bei Dir scheint es ja bereits angerechnet worden zu sein - fragt sich nur, ob das auch in den kompletten vergangenen 9 Monaten so war. Dann steht es Dir natürlich zu.