Kindergeld Nachzahlung per Scheck?!
Hallo. Vorgestern stellte sich heraus, dass ich eine Nachzahlung von knapp 1200 Euro Kindergeld bekomme. Ich wollte es mir per Scheck aufzahlen lassen (sprich ich gehe zum Bankschalter und bekomme es bar ausgezahlt).
Jetzt steht in dem Schreiben drinnen "Die Überweisung der Nachzahlung erfolgt per Scheck".
Diesen Satz kann ich nicht richtig deuten, bedeutet das, dass ich den Scheck am Schalter abgeben muss & dann auf mein Konto bekomme (was ich aufgrund von einem P-Konto nicht möchte), oder bekomme ich es bar? Oder gibt es eine Möglichkeit diesen Betrag direkt bar auszahlen zu lassen?!?
Weil wenn es ein sogenannter Verrechnungsscheck ist, der wird eingezahlt und 7 Tage kann man über das Geld nicht verfügen. Wenn das der Fall ist, soll ich ihn dann einfach 7 Tage liegen lassen und erst DANN auf die zuständige Bank gehen und mir es direkt auszahlen lassen?! (Ich hoffe ihr versteht mein Geschreibsel :D)..
Bin für jeden Tipp, Ratschlag oder ähnliches Dankbar ;-)
3 Antworten
Du bekommst einen Barscheck ,und den kannst du in jeder Postbank einlösen,ist genauso als wenn du Arbeitslosengeld per Scheck bekommst.
Überweisung schließt Scheck aus; der Satz ergibt keinen Sinn. Ohne Konto werden Sie aber auf keinen Fall an die Nachzahlung herankommen. Kommt es per Überweisung auf Ihr P-Konto, können Sie bei vorhandener Pfändung darüber nur im Rahmen Ihrer Freibeträge verfügen (ohne Pfändung ist es frei, sofern Sie keine Schulden bei der Bank haben). Sollte es per Scheck kommen (unwahrscheinlich, aber möglich), wird es ein Verrechnungsscheck sein. Diesen können Sie legal (Unterschrift auf der Rückseite) über ein nicht gepfändetes Konto einer anderen Person zum Einzug einreichen (wenn Sie sich sicher sind, von ihr das Geld zu bekommen). PS: Die 7-Tagefrrist errechnet sich immer erst ab Einreichung.
Wenn es ein Barscheck ist, wird er ausgezahlt. Ist es ein Verrechnungsscheck, geht er auf's Konto. Schau nach, ob drauf steht "nur zur Verrechnung".
Du bekommst den Scheck per Post in einem Briefumschlag zugesandt. Damit gehst du zu deiner Bank. Da das höchstwahrscheinlich ein Verrechnungsscheck sein wird (einen Barscheck könnte jeder einlösen) füllst du auf der Bank einen Vordruck aus und gibst ihn am Schalter mit dem Scheck zusammen ab. Der Betrag wird dann deinem Konto gutgeschrieben. Du kannst das Geld dann von deinem Konto in Bar wieder abheben (auch vom Geldautomaten).
aber an dem satz "die überweisung der nachzahlung erfolgt per scheck", damit kannst du / können sie auch nichts anfangen oder?!