Kann mir das Ordungsamt ein Bußgeld in Rechnung stellen, wenn........
ich auf dem Firmengelände (ich arbeite auch dort) in einer Sperrzone parke, allerdings von meinem Arbeitgeber die Genehmigung habe mich dort hinzustellen? Gilt sowas im Prinzip nicht wie ein Privatgelände?
13 Antworten
Hallo One12,
... wenn Du ein behördliches Verwarnungsgeldschreiben bekommst, wirst Du in diesem Deine Rechte als Betroffener mitgeteilt bekommen. Du kannst Rechtsmittel einlegen, wenn Du mit dem Dir vorgeworfenen Sachverhalt nicht einverstanden bist, oder Du kannst die Sache einfachhalber (D)einem Rechtsanwalt (Schwerpunkt Verkehrsrecht) übergeben. Kostet zwar Geld, erspart Dir aber Zeit, Aufregung und aktives Handeln im gegen Dich gerichteten Verfahren.
Ob die Sperrzone öffentlich ist oder durch eine Privatperson auf einem Privatgelände aufgezeichnet wurde, müßte in dem Verfahren festzustellen sein. Dein Chef jedenfalls hat nicht das Recht, sich über "gültige Verkehrsvorschriften" hinwegzusetzen. Auch nicht in der Form, dass er eine "Verstoßbegehung" durch Dich erlaubt. Allerdings wird eine Anstiftung zur Verkehrsordnungswidrigkeit in den wenigstens Fällen zu beweisen sein, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Du bei rechtmäßiger Feststellung eines begangenen Verkehrsverstosses alleine auf den zu zahlenden "Knollen" sitzen bleiben wirst ... zum allgemeinen Schmunzeln (D)eines Chefs, Deiner ArbeitskollegINNen und der Staatskasse, in welcher Du letztendlich Deinen Beitrag hineinzahlen mußt.
Vielleicht solltest Du künftig mehr Zeit für die ordnungsgemäße Parkplatzsuche einplanen. Dann bist Du immer auf der richtigen Seite.
IdS
MrDirekt
Kommt darauf an! Auch auf Firmengelände gelten besondere Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit. Du darfst z.B. keine Feuerwehrzufahrten, Hydraten, Fluchtwege, o.ä zuparken. Manchmal gibt es auch besondere Gefahrenzonen in denen Du nicht parken darfst. Dabei ist es egal ob Dein Chef die Dir Erlaubnis gegeben hat oder nicht.
Kommt jetzt noch darauf an was für eine Sperrzone. In der Feuerwehrzufahrt darfst du auch als Eigentümer mir seiner "Erlaubnis" stehen. Des weiteren ist es auch eine Frage wem das Gelände gehört. Bei uns gibt es einen Baumarkt mit "eigenem" Parkplatz welcher jedoch rein rechtlich Gemeinde Grund ist.
Aber angenommen, du stehst auf einem Privatgrundstück nicht in einer Notfalldurchfahrt sondern blockierst durch deine Parkweise einen Fremden Parkplatz (auf diesem Privatgrundstück) so haben weder Polizei noch Ordnungsamt eine Rechtliche handhabe gegen dich (Ohne Anzeige durch den Parkplatzbesitzer/Mieter) Vorzugehen. Auch Abschleppen kann dich hier nur der Grundstückseigentümer / Mieter. Für die Kosten des Abschleppens haftet gegenüber dem Abschleppunternehmer der Auftragsgeber (in diesem Falle der Eigentümer / Mieter) Dieser muß die kosten dann u.U. in einem Zivilprozess einklagen.
Es kommt einzig und allein darauf an, ob die Sperrfläche behördlich angeordnet wurde oder nicht.
Wurde sie behördlich angeordnet, dann darf die Behörde auch nach Verstößen fahnden und ggf. Maßnahmen ergreifen. Das gilt auch auf einem Parkplatz in Privatbesitz, wenn der Besitzer dessen öffentliche Nutzung duldet oder gar wünscht (Einkaufszentrum).
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Wenn die Sperrfläche jedoch nicht behördlich angeordnet wurde, dann hat die Behörde keine Handhabe gegen einen "Falschparker". Es fehlt ihr dann einfach die rechtliche Grundlage für den behaupteten Verstoß.
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Frag also einfach mal bei der zuständigen Behörde nach, ob sie die Einrichtung der Sperrfläche angeordnet hat.
Wenn es ein Parkplatz ist der öffentlich zugänglich ist, dann gilt dort normalerweise auch die STVO. Es sei denn, der Parkplatz ist eingezäunt und die Einfahrt mit einer Schranke etc. gesichert, so dass nur der einfahren kann, der die Genehmigung erhält. Ein Parkplatz eines Einkaufszentrums ist aber normalerweise für jedermann zugänglich, also wird dieser als öffentlicher Verkehrsraum gewertet.