BEANTWORTET Strafzettel Windschutzscheibe?
EDIT:
Danke, dann muss ich wohl durch.
Und ja, stand alles angeschrieben und gut sichtbar.
Dennoch, danke für die Antworten :)
Hallo liebe Community,
Normalerweise werfe ich einen Strafzettel wegen falsch parken einfach weg und warte auf einen Brief und zahle ihn erst dann. Nun gäbe ich erneut einen bekommen. Jedoch auf einem privaten Gelände eines Einkaufszentrums wegen parken ohne Plakette (dieses blaue Zeitangabe Teil). Dort steht alles drauf. Betrag, iban, Kennzeichen, etc und zu bezahlen innerhalb 10 Tagen ansonsten Gericht mit Gebühren (ich weiß, nichts tragisches. Nur zum einreichen des Strafzettels das es amtlich ist.) allerdings bin ich dennoch am überlegen, ob ich den nun so einfach wegwerfen kann, oder lieber direkt zahlen sollte. Ich weigere mich einfach etwas da es gleich 30 Euro sind und ich diesen Betrag in gewisser Weise für diese Kleinigkeit vergessen (was überall anders auf der Straße nur 15€ kostet) zu bezahlen... Was meint ihr? Soll ich warten ob die wirklich ihre Drohung von dem Bußgeld wahr machen? Die können mir ja eigentlich kein Geld anzapfen als Unternehmen oder? Ich möchte da einfach einen Stempel der Stadt drauf haben. Wäre ja genauso wie ich verteile jedem einen Zettel der mal kurz auf meinem Parkplatz steht?
5 Antworten
(dieses blaue Zeitangabe Teil)
Parkscheibe?
ansonsten Gericht mit Gebühren
Mumpitz. Woher sollen die wissen, dass der Halter gefahren ist? Ergo wen sollten die erfolgreich verklagen?
was überall anders auf der Straße nur 15€ kostet
Maximal zulässig bei Parkvergehen auf Privatparkplätzen sind 200% dessen, was die StVO für analoge Vergehen auf öffentlichen Parkraum vorsehen würde. Daher sind die 30,- € grundsätzlich okay.
Jedoch wie ich bereits sagte, nur durchsetzbar gegen den Fahrer. Es gibt hier, anders als bei einem Parkverstoß gem. StVO/OWiG keine Halterhaftung.
Soll ich warten ob die wirklich ihre Drohung von dem Bußgeld wahr machen?
Wenn keine Behörde den Strafzettel ausgestellt hat, wer soll dann einen Bußgeldbescheid erlassen. Also entweder hab ich dich irgendwo falsch verstanden oder das ganze macht keinen Sinn und man hofft auf Unkenntnis.
Ich möchte da einfach einen Stempel der Stadt drauf haben.
Wenn es privater Parkraum ist, was hat die Stadt damit zu tun?
Wäre ja genauso wie ich verteile jedem einen Zettel der mal kurz auf meinem Parkplatz steht?
Du kannst die Person auch abschleppen lassen. Eine Besitzstörung an deinem Besitz darfst du beseitigen.
Natürlich dürfen sie dir einen Strafzettel ausstellen, wenn du gegen ihr Hausrecht verstößt. Also ich würde bezahlen bevor es richtig teuer wird wegen Halterermittlung, etc.
btw: Die „normalen“ Strafzettel würde ich auch lieber direkt bezahlen, wenn du erstmal einen Brief bekommen hast ist es direkt im System eingetragen und bei zu vielen Verstößen könntest du zur MPU geladen werden.. Hat mir mal ein Rechtsanwalt erzählt, sammel auch gerne Strafzettel.. Wenn du direkt bezahlst hast du mehr Chancen, dass dein Verstoß noch nicht eingetragen ist..
Halterermittlung
Hä?
Der Halter haftet aber nicht, da der Parkverstoß nicht auf öffentlichem Verkehrsrazum begangen wurde. Kann der Forderungssteller den Fahrer nicht ermitteln, geht er leer aus.
btw: Die „normalen“ Strafzettel würde ich auch lieber direkt bezahlen, wenn du erstmal einen Brief bekommen hast ist es direkt im System eingetragen und bei zu vielen Verstößen könntest du zur MPU geladen werden..
Das ist auch nur halbwahr.
Die Anhörungsbögen kann man konsequenzlos ignorieren und einem Bußgeldbescheid liegt eine Rechtshelfsbelehrung bei. Man kann gegen diesen binnen 2 Wochen nach Zugang Einspruch einlegen.
Diesem wird dann entsprochen oder er wird verworfen. Wird er verworfen bleibt die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Nur wenn man die Frist verstreichen lässt, bzw. der Bescheid z.B. durch Gerichtsentescheid rechts- btw. bestandskräftig geworden ist, kann dies langfristig als Konsequenz eintreten. Erst dann wäre er auch vollstreckbar.
2016 bin ich 4 mal von der Stadt wegen Parkens in einer Feuerwehrzufahrt und Parkens im uneingeschränkten Halteverbot aufgeschrieben worden. 4 mal kam es zum Bußgeldbescheid, 4 mal Einspruch, 4 mal stattgegeben weil es einfach sachlich falsch war.
da es sich um einen privaten Betreiber handelt, und privat den Parkplatz betreibt, darf er diese hohen Summen berechnen und er wird sie auch einklagen. War am Montag sogar ein Bericht im Fernsehen. Einzige Ausnahme ist, wenn die AGB`s nicht erkennbar, deutlich bei der Einfahrt auf das Gelände zu lesen sind. Sonst zahlste, und die gehen knackig gegen Parksünder vor.
Hängt stark davon ab, ob der Eigentümer oder Betreiber des Parkplatzes eindeutig auf die Strafen hingewiesen hat, zB durch einen deutlich sichtbaren Aushang.
Beispiel ist hier die Deutsche Bahn, dort werden die Strafen auch ausgehängt und sind somit für jeden sichtbar. Dann sind Strafen auch rechtens. Die Verhältnismäßigkeit muss vor Gericht im Einzelfall geklärt werden, denn die Höhe legt in der Tat der Eigentümer oder Betreiber selbst fest, solange er diese Höhe auch kenntlich macht.
Das ist so nicht ganz richtig, da es im öffentlichen Bereich ein gestaffeltes Bußgeld nach Zeit gibt. Private Anbieter nehmen oft Festbeträge.
Dieses "blaue Zeitangabeteil" heißt Parkuhr. Plakette ist was anderes.
Wenn Du zuviel Geld hast, mißachte den Strafzettel und zahle einfach mehr, wenn die Sache vor Gericht gehr.
Allgemeiner Tenor der Rechtsprechung ist der doppelte Betrag dessen, was die Behörde für das gleiche Vergehen verlangen würde.
Alles andere fliegt als unangemessen vor Gericht durch.