Bafög nach Exmatrikulation?

4 Antworten

Nein, du hast keinen Anspruch mehr auf Bafög. Wenn du ein gewisses Mindesteinkommen vorweisen kannst, gibt es Wohngeld. Ansonsten bleibt dir nur der Studienkredit.

Was hast du denn bisher studiert? Vllt gibt es ähnliche Fächer, wo du dir einiges aus deinem alten Studium anrechnen lassen kannst.

Biba88 
Beitragsersteller
 03.09.2012, 13:02

Ich habe im 6 Semester Logopädie studiert.... bis vor 3 Tagen.... für das Sudium bin ich nun Landesweit geperrt! Es gibt ähnliche Studiengänge ja, die aber sehr weit weg und mit viel Kosten verbunden wären.

Da ich ebenfalls auch schon ein Kredit aufgenommen habe um die monatlichen Gebühren von 520 Euro zahlen zu können... :(

Mandava  03.09.2012, 17:27
@Biba88

Was ist denn z.B. mit Kommunikationswissenschaften? Das gibt es doch an jeder Ecke.

Biba88 
Beitragsersteller
 04.09.2012, 00:11
@Mandava

da arbeitest du später aber nicht als Logopäde!!! Und das ist halt das was ich einfach liebe.... es ist halt schwer das wirklich aufgeben zu müssen....

Mandava  04.09.2012, 09:03
@Biba88

Hast du dich denn schon informiert, ob du dich nicht später im Master wieder spezialisieren könntest?

Also meines Wissens ist es so, dass man bei einem Zweitstudium Bafög bekommt, wenn man das Erststudium innerhalb von zwei Semestern abgebrochen hat - das wäre bei dir ja so nicht der Fall. Am besten deine Ansprechpartnerin beim Bafög-Amt anrufen und einmal nachfragen, ob noch eine Chance besteht, dass du weiterhin Bafög erhälst. Ansonsten gibt es auch noch ganz ordentliche Studienkredite bei der Bank...

Biba88 
Beitragsersteller
 03.09.2012, 10:05

Ok Danke... dass habe ich mir fast schon gedacht. Dann werde ich da wohl anrufen müssen.

comedyla  03.09.2012, 10:09
@Biba88

soweit richtig, nur dass man in diesem Fall nicht von erststudium/zweitstudium reden kann/sollte. ein zweitstudium wäre ein erneutes studium nach einem erfolgreich abgeschlossenem Studium,.

Wenn Du gesperrt bist, dann heißt das wohl, dass Du durch eine Prüfung endgültig durchgefallen bist und den Studiengang nicht mehr abschließen darfst, richtig?

Dann bekommst Du Förderung für einen neuen Studiengang nur, wenn mindestens drei Semester angerechnet werden.

Für einen anschließenden Masterstudiengang könntest Du allerdings wieder gefördert werden.

Für Bafög bist Du jetzt leider gesperrt, es sei denn, Du mußtest das Studium aus nicht von Dir zu vertretenden Gründen abbrechen (z.B. schwere Erkrankung oder Unfall, wodurch der nach dem Studium angestrebte und auch von der Ausbildung her vorgesehene Beruf unmöglich wurde).