Kann mich mein Betrieb deswegen kündigen?
Hallo,
ich habe ein Problem und zwar habe ich etwas dummes gemacht. Bitte spart euch mit den Kommentaren „ Hättest du davor nachgedacht usw.) Mein Fehler ist mir bewusst. Jeder macht mal Fehler. Und zwar ich bin Azubi im 2ten Lehrjahr als Industriekauffrau. Mein Chef hat mich zu sich gerufen weil er gesehen hat, dass ich mit meiner Freundin über Geschäftsmail private Sachen geschrieben habe. Er hat das alles ausgedruckt und meint er muss , dass mit meinem Ausbilder bereden, es wird Konsequenzen geben. Da mein Ausbilder krank ist wird das Gespräch später stattfinden. Ja ich weiß, dass man sowas nicht darf aber ich habe nie daran gedacht was passiert weil ich habe immer nebenher meine Arbeit gemacht. Er meinte auch, die Arbeitskollegen sind nicht zufrieden aber wisst ihr ich habe kaum Arbeit und sitze oft dumm da.. Ich überlege mir eine Email an meinem Ausbilder zu schreiben, das es mir leid tut und mir mein Fehler bewusst ist.. Ist das eine gute Idee? Kann mich mein Betrieb deswegen kündigen es waren nur private Sachen keine Betriebsgeheimnisse Sachen.. Bitte helft mir ich mache mich sonst verrückt.. Welche Konsequenzen können mich betreffen??
16 Antworten
Wegen dieses Vorfalls kann Dein AG Dich nicht kündigen.
Kündigungen eines Azubis nach der Probezeit sind nicht so einfach. Der Gesetzgeber hat hier hohe Hürden gesetzt.
Was passieren kann ist, dass Du eine Abmahnung bekommst. Das ist aber dann kein "Beinbruch", eine Abmahnung ist eine Aufforderung das abgemahnte Verhalten zu ändern. Nicht mehr und nicht weniger.
Noch einmal zur Beruhigung: Für eine Kündigung reicht das auf keinen Fall.
Kündigen werden die dich nicht gleich deswegen. Sie haben ja schon 2 Jahre Zeit und Geld in deine Ausbildung investiert. Das schmeißen die auch nicht so leicht weg.
Das Anschreiben des Ausbilders kann nicht schaden.
Wen man private Dinge während der Arbeit macht ohne Erlaubnis des Arbeitgebers, kann das zur Abmahnung bzw. im wiederholten Fall zur Kündigung führen. Kommt ganz drauf an wie kulant der Arbeitgeber ist, immer versuchen Reue zu zeigen und lieber einmal mehr entschuldigen wäre mein Rat dazu.
Du hast doch sicher bei Beginn eine IT-Richtlinie unterschrieben bzw. das du über darüber informiert wurdest. Was steht da denn drin?
nein wurde ich nicht
Bei uns dürfen keine privaten E-Mails über die Dienst-E-Mailadresse geschrieben werden. Man schreibt ja auch keine private Post auf Geschäftsbriefpapier. Ganz nebenbei ist das ein Hochrisikofaktor für Viren.
Allerdings ist es uns durchaus erlaubt, unsere privaten E-Mails über den Browser zu schreiben - sofern die Arbeit nicht darunter leidet oder Kolleg(inn)en das abfangen müssen.
Auch wenn Du eine persönliche E-Mailadresse (z.B. name@firma.de) von deinem AG erhalten hast, bleibt es doch 'im Auftrag der Firma' und ist nicht privat.
Nein, gekündigt kannst Du deshalb nicht werden, allerdings könnte es in einer Abmahnung enden, vielleicht auch nur in einer mündlichen Verwarnung. Die macht sich nicht in der Personalakte bemerkbar.
Was die Kritik an deiner Arbeit betrifft, solltest Du Dich einfach mehr einbringen. Wenn Du keine Arbeit hast, frag, was Du tun kannst, kümmere Dich eigeninitiativ darum. Das kommt immer gut an. Wenn alle Stricke reißen, kannst Du Ablage machen. Daraus kann man schon viel von den Betriebsabläufen mitbekommen.
Wenn sowas aber nochmal vorkommt, geht's sicher nicht nur mit einem blauen Auge aus.
Alles Gute :)