Kann mich der Arbeitgeber persönlich für einen Fehler belangen?
Ich habe ausversehen ein wichtiges Dokument entsorgt. Kann mich der Arbeitgeber dafür belangen, in dem er zum Beispiel mir das geld vom Gehalt abzieht? Ich bin übrigens noch Azubi
11 Antworten
Ist das Dokument ersetzbar? Entsteht überhaupt ein Schaden?
Ein normaler Arbeiter Haftet meines Wissens nach höchstens mit einem Gehalt bei fahrlässigem Verhalten, alles andere müsste über Betriebshaftpflicht abgesichert sein.
Ich bezweifel, das ein Azubi haftbar gemacht werden kann.
Fehler passieren jedem Mal..
Einfach dazu stehen und deinen Chef darüber aufklären was passiert ist.
Zudem gibt es heutzutage fast immer eine Kopie oder eine digital gespeicherte Version. Vor allem von wichtigen Dokumenten..
Grundsätzlich haftet auch ein Arbeitnehmer für Schäden, die er verursacht.
Allerdings gibt es viele Einschränkungen für die Haftung, gerade bei Auszubildenden, die mit ihren Aufgaben noch überfordert sind.
Eine Konstellation, wo ein Auszubildender ein wichtiges Dokument entsorgen kann und es keine Möglichkeit zur Wiederherstellung / Rekonstruktion gibt, lässt automatisch die Frage auftauchen inwieweit der Arbeitgeber mitverantwortlich ist, weil er keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gemacht hat.
Das lässt sich aber mit Deinen Angaben nicht mal ungefähr einschätzen.
Kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Bei einfacher Fahrlässigkeit: Nein.
Als Azubi hast du auch gewissen "Welpenschutz".
Kann mich der Arbeitgeber dafür belangen, in dem er zum Beispiel mir das geld vom Gehalt abzieht?
Nein kann er nicht.
Zwar muss ein Arbeitnehmer (oder Auszubildender) grundsätzlich einen Schaden ersetzen, den er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dürfte hier wohl auch ein Richter im Falle X eher nicht erkennen.