Arbeitgeber zahlt nicht pünkltich und dann nur die Hälfte

10 Antworten

Geh mal zum Arbeitsamt. Die sagen dir was du machen kannst.Eigene Erfahrung!!

Ersteinmal:

Dein Arbeitgeber darf Dir keinen Lohn vorenthalten.

In Deinem Arbeitsvertrag ist festgelegt, wann Dir der Lohn zusteht. Üblich sind Formulierungen wie "zum Ende des Monats" oder "spätestens bis zum 15. des Folgemonats".

Natürlich steht Dir der Lohn in voller Höhe zu.

Rechtlich:

Wird der Lohn nicht gezahlt, ist Dein Arbeitgeber vertragsbrüchig. Du kannst ihm vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung verklagen. Jeder Anwalt wird Dir raten, die ausstehenden Beträge vorher mit Frist anzumahnen.

Wichtig ist, dass Du selber gut Buch führst. Auch im Falle der Insolvenz gehen die Gehaltsansprüche nicht verloren - aber es kann durchaus passieren, dass Du nachweisen musst, was Dir zusteht.

Praktisch:

Ein guter Arbeitgeber hätte mir Dir die verspätete Auszahlung abgestimmt. Das ist offenbar nicht geschehen.

Hier ist wirklich entscheidend, wie die Gesamtsituation ist. Ist Dein AG in einer vorübergehenden Krise? Ist Besserung in Sicht? Dann kann es Sinn machen, dass Ihr zusammen überlegt, ob eine Lohn-Stundung Sinn macht. Das sollte aber auf jeden Fall vertraglich festgehalten werden!!! Hast Du das Gefühl, dass die Situation eh ausweglos ist oder dass der AG Euch über den Tisch ziehen will - dann ist der Weg der Klage der bessere. Denn im Falle der Insolvenz springt zwar die Agentur für Arbeit mit dem Insolvenzgeld ein - aber ob vergangene Gehaltsansprüche komplett abgesichert sind, das weiss ich aus dem Stand jetzt nicht.

Ihr Arbeitgeber verhält sich nicht vertragsgemäß. Er darf keinesfalls ohne Ihr Einverständnis einen Teil des Gehaltes verspätet zahlen.

Dass Sie den ausstehenden Lohn einfordern wollen ist nachvollziehbar.

Senden Sie Ihrem Arbeitgeber ein Mahnschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein ist der Nachweis dass das Mahnschreiben empfangen wurde.

Räumen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf die Gehaltszahlungen künftig vertragsgemäß zu leisten.

Reagiert der Arbeitgeber auf das Mahnschreiben nicht, oder bleibt er den Lohn weiter schuldig sollten Sie härte Saiten aufziehen. Sie können den rückständigen Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Verlangt der Arbeitgeber Zugeständnisse sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Da Ihr Arbeitgeber seit einigen Monaten Teile des Lohns schuldig bleibt könnte es sein dass er kurz vor der Insolvenz steht. Deshalb der Hinweis, die Agentur für Arbeit zahlt nur für 3 Monate Insolvenzgeld.

Hier ein nützlicher Link.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchLohnrueckstandArbeitnehmer.html

Peter Kleinsorge

anwaltde  01.03.2013, 15:50

Hallo zusammen,

wie man bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers vorgehen könnte, klärt ein Beitrag auf

anwalt.de/rechtstipps/was-tun-wenn-mein-chef-das-gehalt-nicht-zahlt_000424.html

Viele Grüße,

das Team von anwalt.de

Gehe auch zum Arbeitsgericht.Die Beraten dich kostenlos. Warte nicht zu lange. Am Ende ist man immer der dumme.

du solltest abwägen: ist es ein großer, leistungsfähiger betrieb oder ein kleiner, finanziell angeschlagener betrieb, gibt es einen betriebsrat?

denn was nutzt es dir, wenn du druck machst und du danach eine kündigung bekommst? vielleicht hat dein chef vorübergehende zahlungsausfälle ... rede mit ihm oder dem betriebsrat bevor du juristische schritte unternimmst!

formaljuristisch bist du im recht, aber ein pyrrhussieg bringt dir auf dauer nichts. im gegenteil

http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrrhussieg

DerHans  26.02.2010, 14:00

Soll er etwa bei einem kleinen, angeschlagenen Betrieb auf seinen Lohn verzichten? Wo kommst du denn her?

Chianti  26.02.2010, 14:34
@DerHans

sag mal du "hans im glück"! natürlich soll er nicht verzichten - die tatsache, dass er zum mai arbeitslos ist, wusste ich zu diesem zeitpunkt noch nicht- aber wäre es doch zunächst sinnvoll die gründe für die verspätungen zu hinterfragen, anstelle sofort zum anwalt zu gehen, zumal vor dem arbeitsgericht in der ersten instanz jede partei ihre kosten zu tragen hat. sollte ein solches gespräch scheitern, stünden die juristischen wege immer noch zur verfügung!

hennes78 
Beitragsersteller
 26.02.2010, 13:11

Hier noch nen paar Infos!

Bei uns Arbeiten ungefähr 150 Angestellte. Und mein Vertrag läuft noch bis Mai ´10 und wird nicht verlängert. So kann ich meinen AG doch verklagen ohne irgenwelche nachzeile zu haben da ich ja eh gehe denke ich !?

Chianti  26.02.2010, 13:46
@hennes78

na dann, ab zum anwalt und denke auch daran, dich auch sofort arbeitssuchend zu melden .. da dir bekannt ist, dass du ab dem 11.5. arbeitslos wirst

DerHans  26.02.2010, 14:01
@Chianti

Könnte sogar sofort mit wichtigem Grund kündigen. Dafür bekäme er KEINE Sperre!!!

Chianti  26.02.2010, 13:00

interessant in diesem zusammenhang wäre auch, ob er die sozialversicherungsbeiträge pünktlich abführt

Stieglitz  26.02.2010, 13:04
@Chianti

Meistens zahlen sie dort noch pünktlich.Für das Gehalt reicht es dann meistens nicht mehr. Bei den Krankenkassen sind sie vorsichtig,die melden schnell mal den Konkurs an.

Chianti  26.02.2010, 13:07
@Stieglitz

@stieglitz: bist du in der selben firma beschäftigt oder woher stammen deine diesbezüglichen erkenntnisse?

mitterer  26.02.2010, 14:54
@Chianti

Das ist fast schon Allgemeingut:

Wenn die Liquidität eng ist, werden trotzdem Sozialabgaben und Krankenkassen weiterhin abgeführt, weil das ansonsten strafbare Handlungen sind (also, nicht nur Zivilrechtliche Konsequenzen sondern im Extremfall Gefängnis für die Geschäftsführung) bzw. weil die Krankenkassen selber Pfändungen durchführen können (während unsereiner dafür erst einen Gerichtsbeschluss braucht).

Stieglitz  02.03.2010, 11:36
@Chianti

Nein bin nicht in der gleichen Firma. Habe das alles schon zwei mal mitgemacht!Also mir Reicht es .Kostet eine menge Nerven.