Kann meine Freundin eine Rechnung auf meinen Namen bei der Steuer einrechen?

9 Antworten

Nein, wenn die Rechnung auf dich ausgestellt wurde, kann deine Freundin das nicht geltend machen beim Finanzamt.

Was ihr machen könntet, dass ihr bei dem Fortbildungszentrum anruft und fragt, ob sie euch die Rechnung mit der richtigen Anschrift nochmals zukommen lassen würden.

das mit deinem Namen u. sie als ausführende Person wird nicht klappen.

Für das Finanzamt ist immer der Rechnungsempfänger zureffend.

Aber nachfragen ob man deine Freundin als Rechnungsempfänger

umändern kann würde ich auf jeden Fall.

Die Rechnung ändern, könnte nur derjenige, der die Leistung in Rechnung gestellt hat. Wer sie überweist, ist eine ganz andere Geschichte.

L37L37 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 12:48

Das ist natürlich klar. Wir würden uns dazu mit der Buchhaltung der Fortbildungs-Akademie in Verbindung setzen. Die letzte Rechnung steht auch noch aus.

DerHans  30.01.2017, 17:40
@L37L37

Wieso bekommst du denn eine Rechnung, für eine Leistung, die deine Freundin  in Anspruch genommen hat. Da ist doch schon etwas faul

Ihr könntet auch ein zweckgebundenen Darlehensvertrag machen. Natürlich sollte der rückdatiert werden. Dann diesen inklusive dem Nachweis, dass dieser zurückgezahlt wurde und dem nachwei, dass deine Freundin den Lehrgang besucht hat einreichen. Das sollte funktionieren. Noch einfach wäre es natürlich, wenn der Rechnungsempfänger geändert wird.

Bei der Einkommensteuer gilt das Abflussprinzip. Wenn sie es bezahlt hat, kann sie es absetzen. Wenn es von deinem Konto bezahlt wurde, wird es schwierig.

Wir ihr euer privates Darlehen dann regelt ist euch überlassen.