Kann mein Vorgesetzter mein Kündigungsdatum nach vorne verschieben?
Also Hallo erstmal. Ich habe eine Frage bezüglich Kündigungen des Arbeitnehmers.
Ich bin seit 16.06.2017 in einem Unternehmen tätig und habe jetzt nach einiger Zeit überlegen beschlossen nach Wien zu ziehen. Ich habe heute, am 17.10.2017 meine Kündigung eingereicht mit dem Kündigungsdatum 15.12.2017. Somit sind einhaltung der Kündigungsfrist von meiner Seite her kein Thema. Nun hat mir mein Vorgesetzter dieses Kündigungsschreiben unterschrieben. Kurz darauf erklärte mir meine Personalchefin, dass das Kündigungsdatum nicht passe und ich mit 30.11.2017 aufhören werde. Das Thema ist, dass ich ja kein Arbeitslosengeld erhalte wenn ich nicht mind. 6 Monate gearbeitet habe, außer natürlich ich werde gekündigt. Nun meine Frage. Ist es okay wenn mein Arbeitgeber bei MEINER Arbeitnehmerkündigung das Kündigungsdatum nach vorne rückt? Bzw. kann ich dagegen etwas tun und was ist mit meiner unterschriebenen Kündigung?
Brauche dringend Hilfe.
9 Antworten
Da du nach Wien ziehen willst kommstbdu vielleicht aus Österreich. Dann gelten natürlich die entsprechenden Gesetze dort.
Für D gilt: wenn du nichts anderes im Vertrag stehen hast kannst du immer zum Monatsende oder zum 15. kündigen.
Eigenmächtig darf dein Arbeitgeber nichts an deiner Kündigung ändern. Da ist es egal ob denen das gefällt oder nicht.
Wenn die dich nicht mehr bis zum 15.12. beschäftigen wollen müssen die dir schriftlich kündigen!
Ich würde an deiner Stelle mal schauen was dein Arbeitgeber für Fristen einhalten muss. Und ihm dann entsprechend mitteilen das deine Kündigung zum 15.12. gilt. Aber so knapp, das eine fristgerechte Kündigung seitens des AG zum 30.11. nicht mehr möglich ist.
oh okay verstehe. Nicht blöd ^^ dankeschön
Ich würde sagen,das die Dir jetzt gekündigt haben und Du Anspruch auf Harz hast ohne Sperre.
Wenn ein Arbeitgeber sagt ,Sie werden zum 30.11 aufhören ist das für mich eine Kündigung.
auch ohne schriftliche Kündigung? Ich hab ja noch nichts schriftliches bekommen ^^ eben nur die mündliche aussage, dass das Kündigungsdatum nicht richtig ist und dass ich mit 30.11. aufhöre. Aber der Geschäftsführer hat meine Kündigung unterschrieben mit 15.12.
Eine Kündigung muss schrlftlich erfolgen.
Wie, nach vorne rückt? Das verstehe ich nicht, dann hörst Du ja noch früher auf. Oder fragst Du Dich, ob die den 30.11. einsetzen dürfenß Wenn das vertraglich so festgelegt ist, dass Du nur eine Kündigungsfrist von einem Monat hast, hättest Du halt erst im November kündigen dürfen. Hast Du nicht vorher Deinen Arbeitsvertrag durchgelesen?
Sprich nochmal mit dem Vorgesetzen, ob man diese Kündigung als unwirksam erachten kann und Du im November eine fristgerechte zum Dezember nachreichen kannst. Reden ist immer gut!
Wer selbst kündigt, bekommt sowieso kein Arbeitslosengeld, jedenfalls nicht sofort. Erst nach drei Monten Sperre. Wer einen sicheren Arbeitsplatz von sich aus kündigt, hat erstmal kein Anrecht auf sofortige staatliche Unterstützung.
lg Lilo
"Wenn das vertraglich so festgelegt ist, dass Du nur eine Kündigungsfrist von einem Monat hast, hättest Du halt erst im November kündigen dürfen."
Das ist totaler Unsinn. Eine Kündigungsfrist heißt dass man die Kündigung mindestens zu einem Zeitpunkt abgeben muss, dass diese Frist eigehalten wird. Niemand kann was dadegen haben, wenn man deutlich früher die Küdigung abgibt.
Es ist völlig egal egal wann eine Kündigung abgegeben wird, solange man die entsprechenden Fristen einhält.
Ganz offensichtlich war hier die Frist kürzer, sonst hätte die Personalabteilung das nicht auf Ende November geschoben. Wobei man hier eines sagen muss, 30.11. oder 15.12. - das macht den Kohl nicht fett. Er muss halt mal mit demjenigen reden, der die Kündigung unterschrieben hat. Mit seiner Unterschrift hat er dieses Datum akzeptiert - so sehe ich das.
Ich dachte eben auch dass es "egal" ist wann ich meine Kündigung abgebe solange die Frist eingehalten wird. War ja von mir eig gut gemeint, dass sie genug Zeit haben jemanden neuen anzulernen.
Vielleicht solltest du dich mal schlau machen was eine Kündigungsfrist bedeutet.
Man kann eine Kündigung nicht zu früh abgeben. Das gibt es nicht!
Und eine Kündigung des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber so zu akzeptieren solange sie rechtsgültig ist. Falls nicht ist die komplette Kündigung ungültig! Da darf der Arbeitgeber nichts, aber auch gar nichts, eigenmächtig ändern.
"Ganz offensichtlich war hier die Frist kürzer, sonst hätte die Personalabteilung das nicht auf Ende November geschoben."
Das ist falsch. Man darf die Kündigung doch jederzeit früher abgeben, als es die Frist erfordert. Und der Betrieb hat nicht das Recht, einfach so die Willenserklärung des Arbeitnehmers zu ändern.
Hallo,
so wie ich weiß, hast du bei einer eigenmächtigen Kündigung eine Sperre von 3 Monaten was ALG betrifft. (Ich kann mich auch irren)
Sollte es für dich in Ordnung sein, dann sage das dein Chef dich zu diesem Zeitpunkt kündigen soll und nicht das du noch ein Schreiben aufsetzt.
So steht dir nämlich ALG sofort nach Kündigung zu.
Solltest du das nicht wollen, dann sag das deinem Chef, denn ohne weiteres dürfen sie das Datum nicht vorziehen.
Arbeitslosengeld bekommst Du für die Dauer von 3 Monaten sowieso nicht wenn Du selbst kündigst, das nur vorab...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das
Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten
(Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen
zum Fünfzehntenoder zum Ende eines Kalendermonats
gekündigt werden.
Dein Arbeitgeber kann aber nicht selbstständig das Kündigungsdatum nach vorne verschieben. Schreib einfach noch eine Kündigung mit richtigem Kündigungsdatum.
Ich habe ja bereits eine von ihm unterschriebene Kündigung meinerseits mit dem richtigen Kündigungsdatun (15.12.2017). Nur hat meine Personalchefin mir jetzt gesagt, dass ich mit 30.11.2017 aufhören werde. Ist das dann ne Kündigung?
Eine Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen, ansonsten ist sie nicht rechtswirksam, es ist also ziemlich egal was dein Chef sagt, solange es nicht schriftlich kommt.
Das würdest auch nur du sagen.
Solange es kein entsprechendes Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gibt, wurde nicht rechtmäßig gekündigt.