Kind lebt 2-3 Tage bei mir, muss ich das bei der Wohnungsuche angeben?

8 Antworten

Das Kind ist ja nur zu Besuch. Und solchen musst du deinem Vermieter nur anzeigen, wenn er länger als 6 Wochen bei dir wohnt.

So lange die Mutter des Kindes damit einverstanden ist, kann da niemand etwas gegen haben.

Ich würde es angeben, sonst kann es großen Ärger geben.

Manche Sachen werden in den Nebenkosten nämlich zum Teil auch pro Person abgerechnet und nicht nach Größe der Wohnung.

Wenn sie regelmäßig 2-3 Tage da ist, dann ist das ja kein kurzer Besuch mehr sondern schon dauerhaften wohnen wie bei einem Zweitwohnsitz.

Ich finde es prinzipiell immer besser mit offenen Karten zu spielen. Ja, dann hat man bei manchen evtl. schlechtere Karten, aber will man so einen Menschen wirklich als Vermieter, mit dem man im Zweifelsfall bei Problemen reden muss und ihm noch das eigene Geld in den Rachen schmeißt?

Wenn du genug Zeit hast was zu suchen, dann tue es.

Ich habe gerade selber Wohnungssuche hinter mir, super als junges Pärchen und dann noch mit einem befristeten Vertrag. Uns wurde ständig indirekt vorgeworfen wir würden ja immer Party machen und alle Nachbarn so stören und bald natürlich noch ein schreiendes Kind bekommen.  Dabei sind wir 1. absolut keine Party Menschen und Kinderplanung liegt noch in weiter ferne, was wir bei solchen Andeutungen auch sehr klar gesagt haben. Zudem hatte ich eine Bescheinigung vom alten Vermieter, dass es nie Probleme gab bezüglich Hausordnung o.a. und alles immer fristgerecht bezahlt wurde.

Jetzt haben wir einen super netten Vermieter gefunden, der solange alles ordentlich gezahlt wird und es keine Probleme gibt total offen ist und jedem eine Chance gibt.

nachfrager07 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 15:02

Danke für eure ausführliche Antwort und fürs Mut machen. Wäre mir natürlich auch am liebsten ein ehrliches Verhältnis zum Vermieter zu haben.

Bin kein Jurist.

Aber wenn Du demnächst wieder einen Partner hast und der Lover verbringt 2 - 3 Tage die Woche bei Dir, dann hat das den Vermieter doch auch nicht zu interessieren ...

nachfrager07 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 14:02

Dein Hinweis bezieht sich auf eine Zukunft , die keiner kennt und da hätte ich ja nichts verschwiegen. ABER: Würdest du das auch so sehen, wenn ich JETZT schon einen Partner hätte und der ist regelmäßig bei mir? Das müsste ich ja auch nicht angeben?, oder wie sind da eure Erfahrungen?

Besuch von kurzer Dauer ist nicht angabepflichtig!

Wenn es nur ein Besuch ist, der nicht dauerhaft über min. 6 Wochen bleibt, musst du das nicht angeben.

nachfrager07 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 14:03

zusammengerechnet sicher, aber sicher nicht am 6 Wochen am Stück