Moin, darf meine Ex einfach meine Sachen verkaufen, die ich nach der Trennung bei ihr eingelagert habe?
9 Antworten
Sie hat eine Aufbewahrungsfrist und muss Dich unter Fristsetzung auffordern die Sachen abzuholen.
Ein Vermieter hat z.B eine Aufbewahrungsfrist von ca. zwei Monaten.
MfG
Wenn sie dir eine Frist zum Abholen gesetzt hat und du diese nicht wahrgenommen hast, darf sie das.
Nein. Ist ja nicht ihr Eigentum
Man muss Sachen nicht ewig aufbewahren und kann eine Frist setzen zum abholen, verstreicht dann die Frist, adios Klamotten.
Nein D: Das ist immer noch dein Eigentum!
Und wenn du hier fünfmal denselben rechtirrigen Unsinn ablässt: Wenn die Sachen werthaltig sind, ist der richtige Weg: nachweislich die Verwahrung zu kündigen (die hier im Zweifel zu unterstellen ist) und die Rücknahme zu verlangen (hier geschehen), sodann die nachweisliche Androhung der öffentliche Versteigerung, die nachweisliche Benachrichtigung von der öffentlichen Versteigerung, schließlich die öffentliche Versteigerung bzw. Verkauf (durch Gerichtsvollzieher etc.).
Oder Verwertung/Spende unter Fristetzung ankündigen und das beweisen (Spendenquittung Kleiderstelle, Entsorgungsnachweis), wenn der Erlös die Versteigerungskosten nicht herzugeben verspricht.
Ein Erlös muss selbstverständlich vom GV hinterlegt und an die Eigentümerin ausbezahlt werden, nix mit adios Klamotten, hallo 3, 2 1 ... meins (Geld durch ebay-Verkauf) durch den ehem. Obhutsverpflichteten :-O
Nein das darf sie nicht
Man muss Sachen nicht ewig aufbewahren und kann eine Frist setzen zum abholen, verstreicht dann die Frist, adios Klamotten.
Man muss Sachen nicht ewig aufbewahren und kann eine Frist setzen zum abholen, verstreicht dann die Frist, adios Klamotten.