ex tauscht Türschloss ohne meiner Kenntnis aus
Hallo,
Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin.
Vor sieben Wochen habe ich mich von meiner Freundin getrennt. Seit dem wohne ich vorübergehend bei meinen Eltern. Meine Ex und ich haben gemeinsam ein Haus angemietet gehabt, stehen also gemeinsam im Mietvertrag.
Aufgrund psychischer Schwierigkeiten mit der Trennung, habe ich Freunde gebeten sich mit meiner ex in Verbindung zu setzen. Es kam dann auch ein Kontakt zustande, in der klar abgemacht wurde, dass Sachen und Unterlagen aus dem Haus geholt werden. Am betreffenden Tag waren meine Freunde da, nur niemand im Haus und der Schlüssel passte nicht mehr.
Was kann ich machen? Denn ich stehe noch im Mietvertrag, komme nicht an meine Sachen und mittlerweile verschenkt sie Sachen, die sie mir geschenkt hat.
Freundlicher Gruß
6 Antworten
Hallo! Der Zutritt zu der gemieteten Wohnung kann Ihnen nur durch eine ordnungspolizeiliche Maßnahme bzw. eine gerichtliche Entscheidung untersagt werden.
Wenn Ihnen der Zutritt, d.h. der Zugriff auf Ihren Besitzt, etwa durch einen Umbau des Schlosses verwehrt wird, handelt es sich um verbotene Eigenmacht, § 858 BGB. Gegen diese können Sie sich etwa mittels gerichtlicher Hilfe in Form einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen. Weisen Sie Ihre Ex-Partnerin darauf hin.
Ich rate Ihnen hier zudem, dabei vorsorglich auch zu versuchen, den Zutritt noch einvernehmlich zu gestalten, und zudem unter Anwesenheit von Zeugen durchzuführen, wenn Sie (vorbeugend) weitere Auseinandersetzungen vermeiden wollen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen. Mfg
Gegen diese können Sie sich etwa mittels gerichtlicher Hilfe in Form einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen. Weisen Sie Ihre Ex-Partnerin darauf hin.
Geht einfachert:
Schlüsseldienst rufen, der macht auf und tauscht das Schloss und holt seiune Sachen raus. Danach zettel an die Tür, wo sie die nuen Schlüssel abholen kann.
Am betreffenden Tag waren meine Freunde da, nur niemand im Haus und der Schlüssel passte nicht mehr.Was kann ich machen? Denn ich stehe noch im Mietvertrag, komme nicht an meine Sachen und mittlerweile verschenkt sie Sachen, die sie mir geschenkt hat.
Du kannsst einen Schlüsseldienst rufen, der die Tür öffnet und das Schloss tauscht.
Anbetracht der Tatsache, dass sie mich nicht informiert hat, kann ich auch gegen sie vorgehen
Ich würde sagen, das lohnt sich nicht.
MfG
Johnny
Ganz einfach: Lass die Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen und hol deine Sachen (bzw. lass sie holen). Die Rechnung schickst du an deine Ex.
Da ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen - oder gar nicht. Letzteres wäre für dich schlecht, da du weiter für Mietschulden usw. haftest. Wenn sie nicht kündigen will, hilft nur eine Vertragsänderung in Absprache mit allen 3 Beteiligten (Du, deine Ex, der Vermieter).
Schritt 1: Laß die Tür durch den Schlüsseldienst öffnen und hole deine Sachen. (Rechnung geht an die Ex)
Schritt 2: Kündige den Mietvertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt.
So einfach ist es dann doch nicht. Die beiden haben faktisch eine GbR gegründet, die sich nun in der Auflösung befindet. An der Abwicklung der GbR dessen Zweck das anmieten einer Wohnung war, sind nun beide Seiten verpflichtet mitzuwirken.
Die Kündigung macht schon Sinn, damit der Fragesteller diese Abwicklung anstößt, um möglichst schnell aus dem Mietvertrag rauszukommen und entsprechend seinen Mietanteil nicht umsonst bezahlt - zumindest nicht länger als unbedingt nötig.
Wobei du natürlich Recht hast, dass die Kündigung am Ende der Zustimmung der Ex bedarf.
Zunächst vielen Dank für die Antworten.
Anbetracht der Tatsache, dass sie mich nicht informiert hat, kann ich auch gegen sie vorgehen? Mir geht es nicht um eine Schlammschlacht, sondern viel darum, dass ich an meine Unterlagen usw. nicht mehr ran komme, obwohl sie dies meinen Freunden zugesagt hat. Es ist Winter und ich habe nur leichte Klamotten.
Ich bin psychisch nicht in der Lage, mich persönlich mit ihr in Verbindung zu setzen. Dies bestätigt auch mein Psychologe. Deswegen ja über Freunde.
Gruß
Dem Stimme ich zu.
Gemeinsame Mietverträge können nur gemeinsam gekündigt werden.