Kann der Chef mich hierbei kündigen?

4 Antworten

Im Notfall an die für dich zuständige IHK wenden! So weit ich weiß darf der Urlaub von Azubis nicht aus betrieblichen Gründen versagt werden.

Immerhin darf der ordnungsgemäße Betrieb nicht von einem Azubi abhängen.

Moin,

das kommt ganz auf eure individuelle Kommunikation an.

Wer er geschrieben hat: "Du kannst ruhig bis zum 05.01.22 den Tag noch frei bekommen."

Und du hast geantwortet: "OK! Ich nehme den 05.02.2022 noch einen Urlaubstag! Das Schriftliche machen wir dann später..."

Dann ist es ordentlich angemeldet! Wenn er das aber nur in den Raum gestellt hat und du hast dich nicht geäußert ... Dann kann es schwierig werden.

Ich habe jetzt schiss vor einer Kündigung.

Ich denke nicht, das er dir dafür eine Kündigung geben kann. Er hat die Verantwortung. Wenn es ein Missverständnis war, ist er genauso mit im Boot und hätte es besser erklären müssen oder nochmal nachfragen müssen!

Eine Abmahnung dafür könnte er aber schon erteilen!

Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du einen Screenshot von seiner Bestätigung bei Whatsapp machst und den auch sicherheitshalber noch auf einem anderen Rechner oder USB Stick speicherst, kannst Du bei einem eventuellen Prozess nachweisen, dass er Deiner Anfrage zugestimmt hat.

Wenn jetzt Leute fehlen, dann ist das zwar ein Problem, aber nicht Deine Schuld. Er kann Dich bitten, den Urlaub abzubrechen, aber dem musst Du normalerweise nicht folgen:

Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis.

lewei90  05.01.2022, 11:24

Nun, das wird kaum Bestand haben. Es muss immer schriftlich und mit Unterschrift festgehalten werden. Einen Urlaub kann man nicht bindend per Whatsapp genehmigen.

Was er auf WhatApp sagt oder schreibt, ist wohl kaum rechtsverbindlich. Sowas ist IMMER schriftlich und mit Unterschrift festzuhalten! Du hast also kejne Hanhhabe und kannst zurecht eine Abmahnung bekommen.

sumpfbub  05.01.2022, 11:21

Nicht zwangsweise. Wenn diese Plattform häufig für betriebliche Kommunikation genutzt wird, dann wird das Gericht auch anerkennen, dass der Chef den Urlaub genehmigt hat. https://www.juraforum.de/lexikon/urlaubsgenehmigung

Familiengerd  05.01.2022, 12:15

Das ist so pauschal schlicht und einfach falsch!