meine adresse beim lohnabrechnung behalten?
Hallo, ich habe eine Frage. Ich wohne mit meinem Arbeitgeber und seiner Frau aber ab Oktober werde ich nach eine andere Stadt umziehen. Ich will nicht aber, dass der Chef und seine Frau meine rictige Adresse wissen. Wäre es möglich auf mein Lohnabrechnung meine alte Adresse behalten??
3 Antworten
Du bist verpflichtet, dem AG Deine aktuelle Adresse bzw. Adresswechsel mitzuteilen.
Du bist verpflichtet deinem Arbeitgeber die neue Adresse mitzuteilen, eine der Nebenpflichten des Arbeitverhältnisses ist die Auskunfts- und Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers.
Die Pflicht einen Adresswechsel mitzuteilen ergibt sich in der Rechtssprechung aus § 242 BGB
Nein. Sobald du dich ummeldest und ich empfehle dringend dies zu tun, ist deine Adresse bekannt.
Zumal mir auch kein plausibler Grund einfällt der dem entgegenspricht.