Arbeitgeber möchte meinen Gruß in der E-Mail bestimmen - darf er dies?
Moin,
mein Arbeitgeber hat sich heute bei mir beschwert, da ich als einziger Mitarbeiter keine feste Grußformel habe, sondern je nach Thema und Mitarbeiter entscheide ob ich "mit freundlichem Gruß", "mit lieben Gruß", "Hochachtungsvoll" oder gar nicht Grüßen möchte.
Bei der Signatur ist eine Vorgabe des Arbeitgebers logisch und sinnvoll. Der Gruß gehört meiner Meinung nach aber nicht mehr zur Signatur.
Ich würde gerne wissen wie hier die Gesetzeslage ist. Mir ist natürlich bewusst, dass das Thema banal anmuten mag.
Lieber Gruß :D
8 Antworten
Bei uns in der Firma wird das automatisch über eine Gruppenrichtlinie vorgegeben, damit die Signatur bei allen gleich aussieht.
Ob der Arbeitgeber das nun darf oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber ich gehe mal davon aus, dass er dazu berechtigt ist. Jedenfalls hat sich bei uns noch nie einer darüber beschwert.
Und mal ganz ehrlich. Bei der Menge an Emails, die ich tagtäglich schreiben muss, wenn ich mir da bei jeder auch noch Gedanken machen müsste über die Grußformel, das wäre für mich sinnlose Zeitverschwendung.
Und gar nicht grüßen in einer Firmenkorrespondenz finde ich respektlos.
Danke für deinen Beitrag - auch wenn er etwas an dem Ziel meiner Frage vorbei ist.
Ich schreibe nicht viele Mails. In der Woche kann man sie an einer Hand abzählen. Meistens lasse ich die "standard" Grußformel auch stehen. Bei Menschen die ich mehr achte möchte ich dies jedoch min. in der Grußformel zum Ausdruck bringen. Ich finde das es ein Stück etwas individuelles ist.
Es gab bislang nur eine Mail die ich ohne Gruß weggeschickt habe. Dabei ging es mit der Personalabteilung ziemlich rund. Was ich da lesen musste war ziemlich unter der Gürtellinie. Am Ende hatte ichd as Gefühl, dass der andere meine Aufmerksamkeit nicht mehr verdient und habe auf einen kompletten Gruß verzichtet. Bei einem neutralen Geschäftskontakt käme ich natürlich nie auf so eine Idee :D
Dein Arbeitgeber ist dir gegenüber Weisungsbefugt. Nun sucht man nach Gründen, warum diese Weisung rechtswidrig sein sollte. Also bis auf aus meiner Sicht eher wild, fällt mir nix ein. Hab jetzt aber auch kein Kommentar zur Hand und bin zu faul zum Google. Wenn du einen verbindlichen rechtlichen Rat willst, geh zum Fachanwalt.
Eine gesetzliche Vorgabe dazu wird es nicht geben. So was kann der Arbeitgeber im Rahmen des Weisungsrechts vermutlich schon vorgeben. Er wir dies wahrscheinlich dann tun, wenn die von dir verwendete Formulierung als unpassend empfunden wird
Also.. Da müsstest Du Dich wirklich erkundigen.
Ich weiß, dass die Signatur und die Abwesenheitsnotizen einer bestimmten Vorlage des Arbeitgeber bedürfen. Aber ich Grüße, wie ich will.
Liebe Grüße,
Oder viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
Oder sonnige Grüße
Oder regnerische Grüße
Oder ganz banal "mit freundlichen Grüßen"
So, wie ich gerade Lust hab. Und ich denke das hat einem wirklich keiner vorzuschreiben. Solange Du überhaupt grüßt. Auch wenn Du jemandem schreibst, den Du grauenvoll findest.
Sorry, aber wenn der Boss das wo will, was gibt es da zu diskutieren? Immerhin ist es seine Firma und möchte auch, das die Firma in seinem Interesse geführt wird. Und wenn er will, das du überall ein Bild mitsendest, dann ist das seine Entscheidung.
Wenn du deine eigene Firma hast, dann kannst du das machen wie deine angestellten es für richtig halten.:)
Muß wirklich jeder Pups gerichtlich geregelt sein? Ich denke, das der Chef das so möchte,sollte ausreichend sein. Is´ja nichts beleidigendes oder unmoralisches.
Ich finde es unmoralisch. Solange ich die Firma nicht in einem schlechten Licht darstelle, ist es doch mir überlasse wie ich andere Grüßen möchte.
Und nein, nicht jeder Pups muss geregelt sein. Jedoch sind wir in Deutschland und da ist gefühlt jeder Pups geregelt, deswegen möchte ich diese Regelung gerne wissen.
Mag sein, wie ist es rechtlich geregelt?