Ist man als Arbeitnehmer dazu verpflichtet durch den Arbeitgeber verursachte Minusstunden nachzuarbeiten?

3 Antworten

Ich arbeite als Erzieher in der Ambulanten Jugendhilfe. Vormittags arbeite ich in einer Schule, 20 Std die Woche. Diese Stunden sind in den SommerFerien natürlich weggefallen, der Arbeitgeber hat mir aber keine Alternative Möglichkeit gegeben diese Stunden abzuleisten. Habe somit in den Sommerferien ein Minus von 120 Stunden angesammelt.....

Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte Arbeitszeit pro Tag / Woche vereinbart ist, dann ist es deine Pflicht, diese zu leisten und die Pflicht des Betriebs, dich in dieser Zeit zu beschäftigen. Wenn er dich nicht beschäftigt, obwohl kein Betriebsurlaub vereinbart ist, muss er trotzdem den Vertrag erfüllen und zahlen. Stichwort Annahmeverzug nach §615 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

Würde mal sagen: Kommt auf Deinen Arbeits/Tarifvertrag an.