Kann mann die Fassadenfarbe steuerlich absetzen?
Ich habe 2011 mein Haus außen neu gestrichen und möchte gene wissen ob ich den Materialpreis ( Farbe ) steuerlich absetzen kann da ich ich keine Handwerker beschäfitgt habe.
4 Antworten
Wenn das Haus (und somit auch die Farbe am Haus) der Erzielung von Einkünften dient, dann ja - und zwar als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, je nach Einkunftsart. Leider hast du in deiner Fragestellung nicht geschrieben, ob das bei dir der Fall ist.
nein, leider nicht, du kannst nur 20% von Handwerkerkosten absetzen.
Ich finde es auch echt blöd, traurig, dass man Eigenleistung nicht mehr schätzt!
oh, wo gibt es denn die farbe kostenlos???
Zur Diskussion stand nicht das Material, sondern die Eigenleistung, die nicht geschätzt werde.
Nein, es ging darum: > möchte gene wissen ob ich den Materialpreis ( Farbe ) steuerlich absetzen kann
Und wenn ich etwas in Eigenleistung mache, dann muss ich Material kaufen. Dies kann ich aber nicht absetzen!!! Eigenleistung ohne Material ist beim Fassadenstreichen äußerst schwierig
Siehe meine obere Antwort.
Für alles, was nicht mit Einkünfteerzielung verbunden ist, gibt es keine steuerliche Förderung - mit Ausnahme des § 35a EStG, wonach aber eben nur Lohnkosten, kein Material, absetzbar sind.
Das ist auch insofern einleuchtend, als solche Kosten ja zu keinerlei Vorteil (= Steuereinnahmen) für den Fiskus führen. Warum also sollte er dergleichen über das bereits bestehende gesetzliche Maß hinaus fördern?
Materialkosten bei Renovierung oder Verschönerung Deines Hauses kannst Du leider nicht steuerlich geltend machen.
Da der Gesetzgeber versucht, die Schwarzarbeit einzudämmen, wurde beschlossen, dass der Lohnanteil bei Handwerksarbeiten am und im Haus steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn Du nun versuchst, die Materialkosten auch noch abzusetzen, dann kommst Du leicht in den Verdacht, Schwarzarbeiter beauftragt zu haben.
Wenn du das Haus vermietet hast, könntest du die Farbe möglicherweise als Werbungskosten absetzen. Wenn du das Haus selber bewohnst, nicht.
Das ist doch keine Frage von Schätzung, sondern von Kosten, die entweder da waren oder eben nicht. Und durch Eigenleistung entstehen nun mal keine Kosten, weil das Steuerrecht den Kostenbegriff rein pagatorisch versteht.