Lehrer Kamera steuerlich absetzen?

3 Antworten

nein, wieso?

vielmehr müssen die Schulen die Infrastruktur bereit stellen.

Auch können Fortbildungen nicht abgesetzt werden, in denen gelehrt wird, wie Lehrer korrekte, aussagekräftige Fragen stellen. Oder was genau sind Lehrer Kameras?

Madcon059  31.01.2021, 13:03

Natürlich kann man das im Rahmen der Werbungskosten absetzen. Dient dem Erhalt der Einnahmen.

Sonntagskinder  31.01.2021, 13:08
@Madcon059
Dient dem Erhalt der Einnahmen.

Nein, ein Postbote kann auch kein mobiles Navi absetzen, weil dieses theoretisch beim Postaustragen helfen kann. Das obliegt dem Arbeitgeber. Denn sonst würde jeder Arbeitgeber diese Strategie wählen und den Arbeitnehmer in die Pflicht nehmen, dass sie ihren Job ordentlich ausüben

Madcon059  31.01.2021, 13:09
@Sonntagskinder

Und wer der Arbeitgeber die Kosten nicht trägt, dann kann der Arbeitnehmer sie absetzten. Man lese §9 EStG.

Sonntagskinder  31.01.2021, 13:12
@Madcon059

ja, dann lies bitte diesen Paragraphen. Im Detail.

over-and-out.

Madcon059  31.01.2021, 13:15
@Sonntagskinder

Jupp, und wo steht gegenteiliges? Ich mache das ganze jahrelang beruflich, ich denke, ich weiß wovon ich rede. Erster Satz "zum Erhalt der Einnahmen". Übernimmt der AG einen Teil, wird dieser "gegengerechnet". Warum sonst sind auch Bücher (für den Unterrichr)für Lehrer abzugsfähig? Oder Laptops für Menschen der IT Branche?

Slothd3mon  31.01.2021, 15:16
@Sonntagskinder

Lehrer Kamera sind Dokumenten Kamera. Und da man die eher weniger privat gebrauchen kann, sind es ziemlich sicher Werbungskosten.

Wenn der Arbeitgeber Geld erstattet sind die Kosten um die Erstattung zu kürzen

Slothd3mon  31.01.2021, 15:17
@Madcon059

Bei Bücher ist allerdings aufzupassen! Nicht jedes Buch ist absetzbar, Vorallem wenn Der Lehrer Kinder im eigenen Hausstand hat

Werbungskosten sind Aufwendungen/Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, die bei den Überschusseinkünften entstehen, die zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden. 

Das würde unter die Werbungskosten fallen und die kann man absetzen, also ja.

klar! läuft unter werbungskosten! aber eig. sollte der arbeitgeber das "arbeitsmaterial" zur verfügung stellen!