Kann ich den für mich gekauften Grabplatz steuerlich als Vorsorge absetzen?

4 Antworten

Nein.

Ganz einfach: Du hast etwas gekauft und dafür bezahlt.

Auch wenn es nicht genau passt: Hättest Du für das Geld einen PKW gekauft, wäre das mit dem Gegenwert deutlicher gewesen.

Da Du noch lebst, ist das steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen; eine Grabstätte könnte dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine Person stirbt, für die man bestattungspflichtig wäre (gesetzlich) oder als Erbe die Kosten zu tragen hätte, wenn der Nachlaß die Kosten nicht oder nur zum Teil decken würde - das gleiche gilt für die anderen Kosten der Beerdigung - Voraussetzung ist allerdings, daß die Person bereits tot ist!! = Zwangsläufigkeit = außergewöhnliche Belastungen - hier wäre der zumutbare Eigenanteil dann abzuziehen

Hallo rolfreiner65

Der Grabplatz kann steuerlich nicht abgesetzt werden.

Das hat folgenden Grund:

Die Pflegeversicherung wird der Krankenkasse zugewiesen.

Das Sozialamt hat einen Anspruch auf die Pflegeversicherung.

Stirbt ein Mensch muss eine Würdevolle Bestattung bezahlt werden.

Diese Bestattungskosten werden vom Sozialamt bezahlt,verfügt ein Mensch 

nicht über den entsprechenden Betrag was eine Bestattung kostet.

Gruß Ralf

Nein, das ist dein "Privatvergnügen".