Darf man bei GAG zwei Wohungen mieten und dann einem Familienmitglied übergeben/untermieten??

4 Antworten

Wer ist GAG?

Du kannst Wohnungen Mieten, soviel du willst. Für die Untervermietung benötigst du das Einverständnis deines Vermieters.

Ist die Wohnung allerdings nur mit WBS zu bekommen, wirst du nur eine Wohnung laut deinem WBS dort kriegen.

Die komplette Weitervermietung wäre eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte mit der Folge einer fristlosen Kündigung.

Weder bei der GAG noch bei anderen Vermietern kann man das nicht ohne Zustimmung des Vermieters machen.

Du brauchst das Einverständnis der GAG.