Kann man zu unrecht EU Rente beziehen?
Ich habe mal ne ganz komische frage. Bei mir wohnt eine Frau anfang 50 im Haus. Sie bekommt Rente weil sie aus gesundheitlichen gründen nichtmehr arbeiten kann. Ich weiß von ihr selber das sie die Rentenkasse verklagt hatte weil die ihr die Rente nicht zusprechen wollten. Und sie erst in 2. Instants diese Bewilligt bekommen hat. Nur haben wir jetzt festgestellt das die Frau laufen kann und ohne Arbeitsgenehmigung arbeitet. Wir haben sie darauf angesprochen. Und sie hat nur frech darauf geantwortet das ihr die Rente zusteht und sie ihr ja auch nichtmehr genommen werden kann. Meine frage, ist das richtig? Weil ich finde es allen Menschen denn es wirklich schlecht geht und die kein anspruch auf rente haben sehr unfair gegenüber. Wer kennt sich da aus und wie muß ich mich wo dahin wenden?
7 Antworten
Dann kann sie nur geringfügig arbeiten gehen oder schwarz. Eine reguläre Arbeit würde gemeldet werden und somit die Rente kürzen. Kannst sie anzeigen und alles kommt dann ins Rollen. Mfg
Das ist im Prinzip schin möglich, aber nicht so eifach, wie du denkst. Nun wird die EU-Rente i.d.R. nicht unbefristet zugesprochen, sodnern befristet, meistens für 2 Jahre, bis man das Renteneintrittsalter erreicht hatte. Du weißt wiederum nicht genau, worauf sie geklagt hatte und die der Gerichtsbeschluss war und kennst wahrscheinlich nicht die Entscheidungsgrundlage. Wenn man eine EU-Rente hat, dann heißt dies, dass zu Zeitpunkt der Feststellung (Untersuchung) nicht fähig war, mehr als 3 Stunden täglich in seinem Beruf zu arbeiten und dass eine Umschulung keinen Sinn macht (Kosten würden den Nutzen für die Sozialkassen weit übersteigen). Später kann sich ihr Zustand bessern, vielleicht soweit, dass sie ins Berufsleben zurpückkehrt. Außerdem darf nauch ein EU-Rentner sich etwas dazuzuverdienen - innerhalb bestimter Grenzen ohne Abschlag, darüber hinaus wird es auf die Rente angerechnet.
Woher willst du wissen, dass der Arbeigeber diese Beschäftigung nicht korekt angemeldet hatte?
Wenn man in Deutschland lebt und selbige Staatsangehörigkeit besitzt, dann braucht man keine Arbeitsgenehmigung.
Erwerbsunfähig heit nicht zwingend, dass man absolut nicht arbeiten kann, sondern dass aus medizinischen Gründen eine reguleäre bescäftigung von mehr als 3 Stunden als nicht zumutbar eingeschätzt wird, weil darunter der Gesundheitszustand leiden könnte oder weil eine Umschulung unverhältnismäßig wäre. Man kann sich durchaus in einem im Rentenbescheid beschriebenen Umfang etwas dazuverdienen.
Aber jeder muss wissen, was er tut.. Sie... und Du...
PS: Die meisten EU-Rentner bekommen wenger Geld als mit ALG2.
woher hast du denn all diese informationen?
willste die stasi wieder aufblühen lassen?
es hört sich ganz verdammt nach mißgunst an, das kann auch der support meinetwegen löschen.
egal - keiner braucht solche nachbarn.
bekommt sie teilweise EU, oder volle EU Rente. Bei einer teilweisen erhält sie lediglich die halbe zustehende Rente und darf bis zu 6 Std täglich arbeiten. Bei voller EU ist es evtl möglich, das sie bis zu 400.- verdienen darf, die tägliche Arbeitszeit muss aber unter 3 Std liegen. Eine Rentenprüfung, bzw Gesundheitsprüfung kann durch den Rentenbund jederzeit veranlasst werden. So kann ich mich nur der Antwort von frooky anschliessen
Mit dem Anliegen wendest du dich an die zuständige Pensionskasse. Die prüfen den Sachverhalt u.leiten evtl.eine Betrugsklage ein.
na hallo, du fragst warum oder woher ich das weiß? Weil sie es voller stolz leider jeden erzählt. Es ist nicht so das sie es nur mir oder meinen Mann erzählt hat, sie erzählt es jeden der fragt. Sie ist auch nicht nur zum teil EU Rentnerin sondern sie wurde komplett als arbeitsunfähig auf keinerlei Chanchen das sie nochmal ins berufsleben zurückkehren könne geschrieben. So erzählt sie es wohlgemerkt selber.Nur findet sie ihre Rente zu klein und geht daher halt unter der Hand arbeiten. Und ich wollte mal grob nnur wissen wie das ist, wenn sie so geschrieben ist das sie nichtmehr arbeiten gehen kann und es doch macht. Wie das dann vom recht her ausschaut.