Kann ich verklagt werden, wenn ich auf Facebook ein Fake-Profil beleidige?
Nochmal damit es nicht falsch verstanden wird: ICH benutze meinen richtigen Namen bei Facebook und habe jemanden beleidigt, der dies nicht tut. - Ich habe nicht die reellexistierende Person beleidigt, die den Fakeacc. führt, sondern eine Person die nicht existiert.
Es ging in einem Artikel unserer kleinen, örtlichen Zeitung (31000 Einwohner "starke" Stadt) um Vandalismus an mindestens 5 Bushaltestellen. Die meisten Scheiben waren über Nacht zertrümmert worden. Dieser Artikel, geteilt in der örtlichen Facebook-Gruppe, sorgte dort für jede Menge Gesprächsbedarf.
Ich klinkte mich ein und diskutierte mehrere Stunden, gar Tage mit Mitbürgern darüber, ob unsere rechte Szene dafür verantwortlich sein könnte, wer sonst und warum.
Dann kam schließlich eine neue Person mit dazu und stellte nur die Frage: "wo warst DU denn zu der Zeit?" Ich fragte natürlich sofort zurück, ob das eine öffentliche Anschuldigung wird und was das soll. Leider gab es keine Antwort darauf. Nur die im Raum stehende Frage was ich von 02:00-04:00 Uhr in der Früh gemacht habe.
Natürlich kann ich euch versichern, dass ich (24) nichts mit Vandalismus zu tun habe, oder je hatte. In der Nacht lag ich friedlich neben meiner Freundin.
Er antwortete mir auch nach Tagen nicht auf die Frage. Selbst auf persönliche Nachrichten nicht. Ich hab ihn dann nach dem Besuch auf seiner Seite und der Erkenntnis, dass es diese Person so nicht geben kann, heftig beleidigt. Also den, den es nicht gibt...Eher die Tochter und die Frau, die die Person, welche nicht existiert auch nicht haben kann. "deine Mutter sagte gestern du fs ziemlich s***e" ... Als darauf noch immer keine Reaktion kam korrigierte ich meinen Satz um das Subjekt: "Tochter".
Das nächste war ein langer Text vom beleidigten Fakeacc.Besitzer, der mir mit seinem Anwalt und dem Gericht drohe. Er wird mindestens 500€ Schmerzensgeld verlangen. Noch nie wurde er so massiv beleidigt.
Ich wurde also vorgeladen und sagte bei der Polizei aus. Wahrheitsgemäß stand ich, wie auch hier hinter meinen Taten.
Nun kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem mir mitgeteilt wurde, dass kein öffentliches Interesse besteht und dass das laufende Strafverfahren wegen Beleidigung eingestellt wird.
Soweit so gut^^
Jetzt will er mich privat auch noch verklagen. Ich bin Student und schaffe momentan nicht mehr, als einen Nebenjob und kann daher nicht mal im Traum daran denken irgendwelche Prozesskosten zu übernehmen.
Nochmal die Frage aufn Punkt gebracht: Gibt es bei diesem Fall überhaupt eine Rechtslage? Kann ich jemanden beleidigen, der offensichtlich nur ausgedacht ist? Nicht mal ihn, sondern die von MIR ausgedachte Tochter und ausgedachte Frau!?
Vielen Dank im Voraus.
Ps: Ich werde es nicht verhindern können, dass hier über mein Verhalten, meine Wortwahl, meine Reife und meine Intelligenz geurteilt wird. Auch kommen bestimmt Antworten wie: "Geschieht dir recht, lass es nächstes mal." Hab ich verstanden, bitte bleibt bei meiner Frage :)
6 Antworten
Du hast ja nicht den Fakeaccount beleidigt, sondern den Menschen, der diesen angelegt hat. Denn der Fakeaccount kann keine Nachrichten lesen, nur der Mensch, der ihn angelegt hat, soviel solltest du kapieren.
Und ganz ehrlich, der hat dich nur gefragt, wo du zu der "Tatzeit" warst. Das ist keine Anschuldigung und nichts. Jedenfalls nichts, was so eine derbe Beleidigung rechtfertigen würde. Oder sagst du, wenn mal die Situation kommt, das du bei der Polizei bist, auf die Frage des Polizisten hin, wo du zur Tatzeit warst auch, das dieser seine Tochter f*cken soll?
Wenn du zu mir soetwas sagen würdest, würde ich dich anzeigen, deine Adresse rausbekommen, dir alle Zähne ausschlagen und dich dann nochmal anzeigen wegen Körperverletzung, da ich mir an deinem harten Schädel die Hand gebrochen habe.
Er hat ja keine üble Nachrede begannen, er hat nur eine Frage gestellt. Und wenn du sagst "deine Mutter" oder "deine Tochter" dann bezieht das die lesende Person in dem Moment natürlich auf sich und nicht auf den Fake-Account.
Normalerweise wäre es schwierig, da er ja einen Fake-Account hatte und du, wie du richtigerweise festgestellt hast, somit eine fiktive Person beleidigt hast. Aber heutzutage, in einer Zeit, in der "Zigeunerschnitzel" schon eine Diskriminierung und Beleidigung darstellt, sieht die Rechtslage anders aus und zwar wahrscheinlich nicht zu deinen Gunsten.
mit ziemlicher Sicherheit kann ich niemanden beleidigen den ich nicht kenne. wie soll das denn gehen? weder kenne ich sein Gesicht, noch sein Wohnort, noch seinen Namen noch Irgendwas von ihm.
mal ganz davon ab, dass seine Richtige Tochter, falls er denn überhaupt eine besitzt schon viel älter ist, als ich xD
auf die Frage hab ich nicht so hart reagiert. Wieso auch, hab ja nichts verbrochen. Ich hab ja auch den Kontakt nett, ruhig und normal gesucht. Nur vollkommen ignoriert zu werden hat mich sauer gemacht. ganz davon ab gibt es Gründe, warum ich mich momentan so verhalte. Gründe, um die es hier nicht geht. Ich weiß über mein Verhalten, auch das habe ich oben geschrieben. bleib bitte bei meiner Frage :)
Ich geh einfach davon aus,dass er dich verklagen kann. Denn dieses Fake Profil wird ja nicht von einer Maschine gesteuert,sondern von dem Menschen,der es erstellt hat. Es ist in dem Fall ja irrelevant,ob es ein Fake Account ist.Dem der dich angezeigt hat,passiert nichts,ausser dass sein Fake Account bei Fb gesperrt wird....Aber ganz ehrlich,...Was ist das denn für einer,jemanden wegen Beleidigung zu verklagen,der sowieso nicht zahlen kann...
Ihr nehmt diese Scheiß Facebook sachen viel zu ernst kommt mal klar mit eurem leben man
dude nimm die Frage ernst oder lass es bitte ganz bleiben
Nein kannst Du nicht. Du kannst nur lebende Personen oder entsprechende öffentliche Institutionen und bestimmte Kollektive beleidigen. Achtung alles müssen lebende Personen sein. Solange Dir nicht zweifelsfrei bekannt ist wer sich hinter dem Fake versteckt, ist dieses ein Account ohne Persönlichkeit und fällt somit nicht unter dem Schutz einer Ehrverletzung.
Jedoch kann ein Fake Dich Beleidigen, da Du eine lebende Person bist.
Besorge dir auch einem anwalt, frag beim Gericht nach ob du die möglichkeit hast einem Anwalt der vom Staat bezahlt wird zu bekommen
Nur dass er sich üble Nachrede, unter dem Deckmantel einer erfundenen Identität, erlaubt.