Kann man während der Wohlverhaltensphase Kindesunterhalt pfänden
Meine Frage ist die. Eheleute lassen sich scheiden. Kind lebt beim Vater. Mutter hat immer Unterhalt gezahlt. Nun ist das Kind zur Mutter gezogen und Vater muss Unterhalt zahlen. Vater hat aber Verbrauerinsolvenz vor einem Jahr beantragt. Nun hat Mutter einen Unterhaltstitel erwirkt, Vater zahlt aber trotzdem nicht. Frage: Kann während der Wohlverhaltensphase eine Vollstreckung für KU durchgeführt werden ?
3 Antworten
Im Grundsatz gilt erst einmal, dass während der Insolvenz keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern möglich sind (Vollstreckungsverbot). Beim Kindesunterhalt gibt es aber die Besonderheit, dass hier "tiefer" gepfändet werden kann. D.h. bei einer Pfändung wegen Unterhalt kann eine niedrigere Pfändungsfreigenze für den Schuldner festgesetzt werden. Es sieht dann so aus, dass alles, was über der regulären Pfändungsfreigrenze liegt, an den Insolvenzverwalter und alles was zwischen dieser regulären Pfändungsfreigrenze und der festgesetzten Pfändungsfreigrenze für Unterhaltsansprüchen liegt, an den pfändenden Gläubiger fließt.
Der laufende Kindesunterhalt geht vor. Er kann deshalb auch vollstreckt werden.
Der Treuhänder müsste auch darüber informiert werden.
Laufenden Unterhalt außerhalb des Insolvenzverfahrens einklagen
Unterhaltsberechtigte sind im Insolvenzverfahren bezüglich des laufenden Unterhalts als Neugläubiger zu behandeln, da der Anspruch auf Grund einer Anspruchsnorm stets neu entsteht (MüKo-InsO-Schumann,§ 40 Rn. 1).
https://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-verbraucherinsolvenzverfahren-und-unterhalt-f13886
Laufender Unterhalt kann während der Wohlverhaltensphase vollstreckt werden. Durch die Unterhaltspflicht erhöht sich ja auch der unpfändbare Teil des Einkommens. Und für Unterhalt gelten die Allgemeinen Pfändungsfreigrenzen nicht.
Unterhaltsanspruche die vor der Insolvenz entstanden sind, sind zur Tabelle anzumelden und werden von der Restschuldbereiung erfaßt. Neue Schulden bleiben natürlich bestehen.