Kann Die Kindesmutter den Unterhalt pfänden?obwohl ich einen Teilbetrag zahl und arbeitslos bin
Hallo
Die Mutter meines 9 jährigen Sohnes will den Unterhalt pfänden lassen.
Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und habe bis dahin immer den Unterhalt von 272 € bezahlt.
Jetzt bezahle ich trotz meiner Arbeitslosigkeit nur noch 180 € also den Mindestunterhalt bei einem Arbeitslosengeld von 900 €.
Jetzt will die Mutter die fehlenden 92 € pro Monat /insgesamt so um die 500 € dank dem Unterhaltstitel den Sie hat,von mir fänden lassen.
Darf Sie das ??? Was kann ich dagegen tun.
Mehr zahlen kann ich nicht.
Jugendamt sagt ich müsse zum Anwalt um den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Nach meiner Aussage...Das kann ich mir nicht leisten.....sagten Sie zu mir ,sie können mir nicht weiter helfen und da hätte ich wohl Pech gehabt.
Ich hoffe mir kann hier Irgend jemand helfen. Und bitte nur Wahrheitsgemäße aussagen.
Vielen Dank Stefan
5 Antworten
Wenn ein Titel vorliegt, ist das natürlich möglich. Ob dann auch etwas pfändbar ist, kommt darauf an, auf welche Summe das Vollstreckungsgericht den unpfändbaren Betrag festsetzt.
Du musst es aber neu berechenen lassen. Wenn du arbeitslos bist, kannst du Anwaltskostenbeihilfe in Anspruch nehmen. Erkundige dich da mal beim Arbeitsamt. Aber einfach weniger zahlen weil es "nicht geht" darfst du halt echt nicht. Es kann sich sowieso durchaus lohnen, den Unterhalt von Zeit zu Zeit mal neu berechnen zu lassen. Vielleicht kommt dabei raus, dass du, durch diverse Veränderungen grundsätzlich künftig weniger zahlen musst.
solang du unter 1045 (und ein paar zerquetschte) bekommst kann gar nix gepfändet werden (Konto sicherheitshalber auf ein P-konto umstellen lassen). Theoretisch könntest du gar keinen unterhalt zahlen (da du ja 900 € kriegst) und dir könnte trotzdem nix gepfändet werden. (musst natürlich in Betracht ziehen wie es aussieht wenn du wieder Arbeit kriegst, aber so lang die Situation so ist wie sie ist geht es nicht)
Der sogenannte Selbstbehalt ist eine Frage des Unterhaltsrechts. Hier geht es um Pfändungsfreigrenzen und im Grundsatz stimmt der von ihm genannte unpfändbare Grundbetrag. Dabei spielt aber auch das Einkommen und die Art des Anspruchs eine Rolle. Die Forderungspfändung wird nicht vom Gerichtsvollzieher vorgenommen.
Wenn ein Unterhaltstitel besteht kannst du folgendes machen !
Entweder du versuchst diesen abändern zu lassen,was nicht einfach werden wird,denn dann hast du min.20 - 30 Bewerbungen pro Monat vorzuweisen,bevor das passieren würde.
Andere Möglichkeit ist,wenn du 900 € ALG - 1 bekommst und zum Beispiel alleine lebst,dann zahlst du diese 272 € Unterhalt laut Titel weiter,dann blieben dir noch 628 € ALG - 1 übrig.
Hast du keinen Nebenjob,zieht dir das Jobcenter ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) davon noch einmal 30 € Versicherungspauschale ab,somit hättest du ein anrechenbares Einkommen von 598 € ALG - 1.
Da dein Regelsatz als Single ( oder auch mit Freundin im Probejahr ) 391 € beträgt,bleiben nur noch 207 € für deine Kosten der Unterkunft und Heizung übrig.
Die Differenz von diesen 207 €,bis zu deinen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,würdest du als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.
Deine aufgelaufenen Schulden bleiben bestehen,solange es den Titel gibt. Aber mit Pfändung wird das nichts werden,dir stehen ja normalerweise 800 € bei Arbeitslosigkeit zu und hast nach der Zahlung ja nur noch 720 € übrig.
Ja, wenn ein Titel besteht, muss dieser abgeaendert werden. Unterhaltsabaenderungsklage.
Da muss man sich halt erst mal einen Anwalt nehmen, der das dann fuer einem macht. Wenn du den dir nicht leisten kannst, dann hast du wirklich Pech gehabt, denn mit Prozesskostenhilfe kann man sich den ja gerade leisten, wenn man kein Geld hat, weil man selbst ja gar nichts zahlt.
er ist doch arbeitslos, wie kommst du dann auf 1000 Euro, da hat man nur einen Selbstbehalt von 800 Euro, 1000 Euro gilt nur fuer Erwerbstaetige, weil die Werbungskosten da drin sind. Und pfaenden kann man sehr wohl, wenn man einen Titel hat, der Gerichtsvollzieher interessiert sich nicht fuer das Einkommen, nur fuer pfaendbare Sachen.