unterhalt wegen bafög kürzen?
Hallo
Mein Vater zahlt mir im Monat 243€ unterhalt. Ich werde im November mein erstes Studium beginnen und lebe während des Studiums bei meiner Mutter.
Über einen Bafög-Rechner habe ich herausgefunden, dass ich etwa 480€ bafög erhalten kann. 240€ währen davon das Staatsdarlehnen.
Nun zu meiner Frage. Angenommen ich beantrage bafög, kann mir mein Vater dann das Unterhalt kürzen? Wenn ja um wie viel? Und was würde passieren, wenn man über einen dynamischen Unterhaltstitel verfügt?
2 Antworten
Nein, nicht kürzen, komplett streichen. Wenn denn das St.-Werk Deinen Bedarf leistet, ist ja alles gut. Viel Glück.
Vergiß nicht ein Stipendium zu prüfen, deren Leistungen sind meist besser!
Ein Titel müsste entsprechend abgeändert werden bzw. an den Unterhaltsschuldner zurück gegeben werden wenn kein Anspruch mehr besteht.
Der Unterhalt wird am bereinigten Nettoeinkommen BEIDER Elternteile berechnet. Zuerst muss allerdings BAföG beantragt werden. Auch das komplette Kindergeld gilt als Einkommen.
BAföG und Unterhalt sind zwei völlig verschiedene Geschichten und so muss nach dem BAföG Antrag erstmal gesehen werden on nach Unterhaltsrecht überhaupt noch Bedarf ist. Beim BAföG spielt das Kindergeld z.B. keine Rolle, beim Unterhalt allerdings schon.
Und wenn der BAföG Rechner nun schon um die 480 Euro ausspuckt, dann bleibt wenig Spielraum für weitere Unterhaltszahlungen durch die Eltern. Da müsste das Einkommen sehr hoch sein, was aber wieder einnem BAföG Anspruch wiedersprechen würde.
Also zuerst den BAföG Antrag ausfüllen und mit den entsprechenden Unterlagen einreichen, sowie den Bescheid abwarten und dann mit konkreteren Angaben hier nochmal nachfragen...