Kindesunterhalt ,kein Kontakt zum Kind

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wäre an sich mal eine nette maßnahme für solche dreckigen wesen die so etwas abziehen! was meint man wohl wie schnell dieses zeug den kontakt zum vater fördern würde.... du hast (im prinzip) vollkommen recht aber in der praxis darfst du das nicht umsetzen!!!! lg

Mir geht es ganz genau so. Ich habe 3 Kinder von 3 unterschiedlichen Frauen, darf nur zahlen, obwohl ich meine Kinder wirklich liebe und sehr gerne für sie da sein würde. Sie sind im Alter von 7, 8 und 15J. Die erste Frau hat es vor gemacht, die nachfolgenden Frauen haben gemerkt wie mich das belastet hat und sich nach der Trennung in diese Fußstapfen gestellt. Alle Kinder wurden negativ beeinflusst!

Zum Thema beweisen, da fehlt es mir schon lange an Kraft. Vor dem Jugendamt hieß es immer, natürlich kann er, doch nur unter Aufsicht der Schwiegereltern. Natürlich war es jedes mal wenn ich meinen Sohn besucht habe eine Tortur und eine schlechte Stimmung. Immer wieder musste ich mir von den Schwiegereltern sticheleien anhören und unter der Hand sagten sie mir das ich mein Kind erst in ein paar Jahren mal über das Wochenende mitnehmen könne.. Ehrlich gesagt machte mich das fertig und ich habe meinen Sohn nicht mehr besucht. Bei den andern Kindern war es ähnlich.... Die KM meiner jüngsten Tochter ist gleich vorsichtshalber nach Bayern gezogen. Das ging alles problemlos. Anfangs sagte sie mir noch das sie meine Tochter ab und an mal zu mir fliegen lässt, so das sie zum Beispiel die Sommerferien bei mir verbringen kann. Kaum war sie in Bayern..... hieß es ich könne meine Tochter in einem Besucherkaffee für ein paar Stunden besuchen, mehr nicht!

Ich wäre auf jeden Fall dafür das der Kindesunterhalt um 25% reduziert werden kann, wenn kein Kontakt erwünscht ist. Sorry, aber dann muss die Mutter die Differenz ausgleichen, denn Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile wie ich finde. Nur mit finanziellen Mitteln ließe sich das Problem generell verhindern, selbst wenn es für das Kind angedacht ist.

In meiner Situation ist eigentlich alles schief gelaufen, auch das zuständige Amtsgericht hatte mir immer wieder dicke Steine in den Weg gelegt. Weil ich nicht für alle Kinder den Mindestunterhalt zahlen konnte, wurden mir die Fahrkosten zu meiner in 8 KM entfernten Arbeitsstelle versagt. Obwohl ich Herzkrank bin und zu 50% behindert sollte ich das Rad nehmen! Folglich hatte ich nicht einmal Geld um zur Arbeit zu fahren. Meine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 7.800€ sollte ich kündigen da das Gericht der Ansicht war die normale Rente würde als Altersvorsorge ausreichen. Davon könne ich dann auch die Prozesskosten locker zahlen! Fazit, fast ein Jahr später musste ich erneut am Herzen operiert werden, bin seit dem Erwerbsunfähig und Rentner. Zum Glück habe ich mir das Geld für Prozesskosten damals geliehen und meine Versicherung nicht gekündigt. Ansonsten müsste ich mich nun mit 840€ Rente zufrieden geben. Das war aber nicht alles, denn ich habe noch ein kleines Haus auf meinem Grundstück. Als ich damals neu gebaut habe, wollte ich nach Fertigstellung das kleine Haus sanieren, es war unbewohnbar. Dann kam die Trennung von meiner 2ten Frau..... und was soll ich sagen, obwohl ich nachweisen konnte das dieses kleine Haus noch nicht bewohnbar ist, rechnete man mir eine Miete an, die ich "normalerweise" dasfür beziehen könnte. Und irgendwie musste ich mich auch in diesem Fall irgendwie über Wasser halten. Ob ihr es glaubt oder nicht, das war längst nicht alles, Reperaturkosten wurden nicht berücksichtigt, die Bruttomiete angerechnet und so weiter. Letztes Jahr musste ich 800€ Steuern zurück zahlen.... ich frage mich immer wieder, woher nehmen wenn nicht stehlen.

Alles in allem hat dieser ganze Schlamassel dazu beigetragen das ich jetzt ein psychisches Wrack bin. Ich habe hier keinen Anwalt gefunden der sich für "PKH" wirklich für mich eingesetzt hat. Ich verstehe das sich in solcher Situation aus Verzweiflung das Leben nehmen.

Mein Freund und ich sind in der selben Situation! Die Kindesmutter hat die Tochter (15) so dermaßen gegen uns aufgehetzt , das die Tochter uns richtig hasst und ne ganze Zeit lang terroriesiert hat bis sie schließlich den Kontakt abbrach. Heute (2jahre) später bekommt mein Freund Vorwürfe gemacht er hätte den Kontakt abgebrochen...total krank ist das.Wir werden regelmäßig belästigt das Kind hätte keine Klamotten und es muss mehr Geld bei. Der Unterhalt würde ja nicht reichen. Die Kindesmutter zieht richtig ab...selber die teuren ugg Boots am Bobbes,natürlich arbeitslos, Auto usw. awa das Kind hat Nix zum anziehen oder wie??? Wenn Mein Freund das verneint weil der Unterhalt ja genau für so Sachen da ist und den ZÄHLT ER , bekommt er Vorwürfe von dem Kind gemacht er wäre das letzte. Er hat den Kontakt vollständig abgebrochen weil das nicht mehr auszuhalten ist ...  Aber den Unterhalt zahlen muss er natürlich trotzdem..... Finde auch das den Müttern viel zu viel gestattet wird. Die manipulieren die Kinder um sich den Sack mit Geld voll zu stopfen und sich an den Vätern zu rächen.

Unabhängig davon ist der Kindesunterhalt weiter zu bezahlen. Den Kontakt zum Kind kann man notfalls gerichtlich erzwingen, hat aber wohl kaum Sinn, wenn das Kind den Vater nicht sehen möchte ("saubere" Arbeit der Mutter!). Vielleicht wäre erstmal eine schriftliche Kontaktaufnahme möglich (wenn "Mutti" die Briefe nicht unterschlägt) oder über einen anderen, vertrauenswürdigen Familienangehörigen (falls "Mutti" nicht wirklich "ganze" Arbeit geleistet hat und 99% der Weltbevölkerung gegen den Vater aufgehetzt hat) Es ist traurig, wie manche Frauen ticken!

Kindesunterhalt wird nicht aufgrund des Besuches berechnet, sondern steht dem Kind und der Kindesmutter zu.

Kindesunterhalt kannst du nur stoppen, wenn du nachweisen kannst, das es nciht dein leibliches kind ist....

ansonsten zahlen bis 18 jahre oder auch länger......

Ansonsten schau mal in die Düsseldorfer Tabelle und schau nach ob der Unterhalt neu berechnet werden muß oder wann sie erhöten anspruch geltend machen kann!!!!!!

lilli2007  27.05.2011, 17:20

nee KindesunTerhalt steht nur dem Kind zu, es wird nur bis 18 an die Kindesnutter gezahlt, dann an das Kind selbst