Kindesunterhalt wenn das Kind im laufenden Monat zum Vater zieht?
Das Kind kann akut nicht mehr bei der Mutter bleiben (Gewalt). Der Vater hat den KU für Monat Juni schon überwiesen. Wie ist das denn jetzt? Muss die Mutter anteillig an den Vater den Unterhalt zurück überweisen?
5 Antworten
Nein, Unterhalt wird monatlich im voraus geleistet. Eine Unterhaltsrückforderung ist nur dann möglich, wenn der Unterhalt durch falsche Angaben etc. erschlichen wurde. Ansonsten nicht!
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Falls ein Unterhaltstitel besteht, sollte der Vater einen Vollstreckungsverzicht fordern, sonst läuft er Gefahr einer Zwangsvollstreckung.
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Jedoch kann der Vater jetzt vom anderen Elternteil Unterhalt fordern. Erst ab Datum des Zugangs dieser Forderung (Inverzugsetzung) kann Unterhalt gefordert werden.
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Die Unterhaltshöhe richtet sich nun aber nach dem Einkommen der Kindesmutter. Eine Verrechnung mit dem Unterhalt, den der Vater vorher geleistet hat ist somit nicht möglich.
Ja das muss sie und dann kommt der eigene Anteil an Unterhalt dazu, den die nun die Mutter leisten muß
Hat denn die Mutter überhaupt Einkommen?
Die Situation ist so,das es nicht geplant war,das dieses Kind zu euch kommt.Ihr könnt nur mit der Mutter reden,wenn sie nämlich sagt,das es erstmal nur vorübergehend oder als Besuch abgetan wird,braucht sie es euch nicht zu geben.Erst wenn der Aufenthalt des Kindes bestimmt ist,wird der Unterhaltspflichtige vom Jugendamt zur Zahlung aufgefordert,in dem Falle,die Mutter.Könnt ihr nicht eure Bank anrufen,das die Überweisung zurückgeholt wird?Wenn ihr das Kind bei euch angemeldet habt,müsst ihr auch an das Kindergeld denken,das euch zusteht.Die fordern von der Mutter nämlich nichts zurück.Viel Glück
Wieso denn Jugendamt, besteht eine Beistandschaft?
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Eine Überweisung kann nicht zurückgeholt werden!
hi. primär ist es ja erstmal wichtig daß für das kind endlich eine geordnete und vor allen dingen behütete umgebung geschaffen wird. was mit den bereits bezahlten unterhalt geschieht, ist doch erstmal zweitrangig. gruß
mh, vielleicht mal mit dem amt reden?
Busfarhrte wird doch normal gestellt. Müsste man halt melden, dass eine andere Linie benötigt wird.
Ja. Der Unterhalt gehört zum Kind.
Und wenn sie am 1. schon alles Geld ausgegeben hat?
Unterhalt kann grundsätzlich nicht zurückgefordert werden, da er als verbraucht gilt!
Natürlich ist das zweitrangig. Aber wir sind finanziell nicht sonderlich gut gestellt und machen uns halt Sorgen das wir dem Kind dann nicht alle erforderlichen Sachen bezahlen können. Alleine schon die Kosten für die Busfahrt zur Schule, dann wird der Junge Kleidung brauchen, Schulsachen etc. die Mutter wird freiwillig diese Sachen nicht her geben.