Kann man vorsichtshalber bei der Polizei anfragen ob ein gebraucht Fahrrad was man gekauft hat als gestohlen gemeldet ist und sich so absichern?
Nehmen wir an ich will ein Fahrrad gebraucht bei Ebay Kleinanzeigen kaufen, der verkäufer hat keine papiere. Kann ich nach dem Kauf mit dem Fahrrad bei der Polizei antanzen, fragen ob das Fahrrad als gestohlen gemeldet ist und mich so absichern. Ich möchte halt evtl. ein gebraucht Rad kaufen, aber will nicht angst haben mich strafbar zu machen. So hätte ich doch eine rechtliche Absicherung auch wenn das Fahrrad im Nachhinein als gestohlen gemeldet würde oder?
8 Antworten
Jedes Fahrrad hat eine Rahmennummer (ähnlich der Fahrgestellnummer eines KFZ). Falls es gestohlen gemeldet ist, kann es also identifiziert werden.
Dann würde es umgehend eingezogen.
Auch in diesem Fall wärst du verpflichtet, es dem Eigentümer herauszugeben.
Oder interessiert dich ausschließlich die strafrechtliche Lage?
Ausschließlich die rechtliche Lage. Wenn ich das Rad zum Spottpreis ersteigern sollte ist der verlust verkraftbar im Falle des Falles.
Du meinst also die strafrechtliche Lage. Das andere (das zivilrechtliche) ist ja ebenfalls eine rechtliche Lage.
Wenn du es zu einem Spottpreis erwirbst, dessen Verlust man verkraften kann, und zu dem ein "echter" Eigentümer wohl kaum ohne Not verkaufen würde, wird man dir nicht glauben, dass du nicht mindestens ernsthaft für möglich gehalten hast, dass es sich um Hehlerware handelt. Damit wärst du sehr wahrscheinlich im Bereich einer Strafbarkeit.
Der Kaufvertrag ändert an diesem Umstand absolut gar nichts.
ABER: Wenn ich bei ebay was ersteigere und sich keine andere Bieter finden hab ich ja keinen Einfluss auf den Endpreis oder nicht?
Dann kannst du belegen, dass du es nicht SELBST gestohlen hast.
Das ändert aber nichts daran, dass man kein Diebesgut rechtlich einwandfrei kaufen kann.
Aber wenn ich bei Ebay was ersteigere kann man doch vom "gutgläubigem Erwerb" ausgehen. Der Preis bei einer Auktion ist ja nicht fest.
Es kann dann, wie in deiner anderen Frage gesagt, noch wegen sonstiger Dinge problematisch sein. Wenn sich dir ernsthaft die Möglichkeit aufdrängt, dass die Sache zB gestohlen wurde, ist das eben strafbar; egal, wie der Preis ist.
Der Preis allein als Kriterium ist dann aber unproblematisch; richtig.
Das gilt wie gesagt alles nur für die strafrechtliche Seite.
Damit entgehst du einer Strafe wegen Hehlerei. Dafür gehört dir das Fahrrad aber trotzdem nicht.
Du hast dann natürlich das Recht deinen Kaufpreis vom Verkäufer zurück zu fordern - der dann vielleicht im Knast sitzt.
Wenn das Fahrrad als gestohlen registriert ist, wird es von der Polizei sicher gestellt.
An gestohlenem Hab und Gut kann man kein Eigentum erwerben. Du würdest allerdings nicht wegen Hehlerei angezeigt.
Dann hättest du nur das Problem, dein Geld zurück zu bekommen. Das wäre nur auf dem zivilen Klageweg möglich.
Danke für die Antwort. Was wäre denn die rechtliche Lage wenn es sich als gestohlen herausstellt, wenn ich es bei der Polizei vorzeige? Ich meine könnte ich strafrechtlich belangt werden? Wie sieht es aus wenn es nicht gestohlen gemeldet ist, aber dann im Nachhinein gemeldet wird? Dann würde sich die Polizei ja bei mir melden, aber könnte ich strafrechtliche Konsequenzen befürchten?
Klar würde sie sich bei dir melden denn sie muss ja ermitteln das du kein Hehler bist.
Du kannst bei der Polizei Anfragen, ob ein Rad mit der Rahmennummrr gestohlen gemeldet ist. Das ist aber eine Momentaufnahme. Wird das Rad erst später gestohlen gemeldet, weil der Eigentümer in Urlaub ist, ist es trotzdem gestohlen.
Du solltest vom Verkäufer einen Eigentumsachweis einfordern. Zum Beispiel den Kaufvertrag wo er das Rad gekauft hat. Gerade bei einem teuren Rad.
Ist der Verkäufer schon lange bei eBay, hat viele und durchwegs gute Bewertungen, ist das Risiko sehr gering in die Falle zu gehen.
Du solltest eine Kopie oder Foto von seinem Personalausweis und einen Kaufvertrag machen.
Ist das Rad allerdings tatsächlich gestohlen und der rechtmäßige Eigentümer findet es, musst du es wieder hergeben. Dass du denn den Kaufpreis zurück bekommst, ist unwahrscheinlich.
Du solltest VOR dem Kauf, zusammen mit dem Verkäufer zur Polizei gehen, falls der Verkäufer keine Rechnungspapiere vorlegen kann.
Wenn der Verkäufer das ablehnt, solltest du auf den Kauf verzichten.
Stellt sich nach dem Kaufvertrag heraus, dass das Fahrrad gestohlen ist, wird die Polizei das Rad beschlagnahmen.
Dein Ansprüche gegen den Verkäufer müsstest du allerdings zivilrechtlich einklagen, wenn der dir den Kaufpreis erstattet.
An Hehlerware kannst du auch kein Eigentum erwerben. Das heißt, Rad und Geld sind erst einmal weg.
Auch wenn der Verkäufer bei einer Verurteilung sämtliche Kosten zu tragen hat, musst du den Klageweg erst einmal vorfinanzieren und bleibst auf den Kosten sitzen wenn der Verkäufer nicht bezahlen kann.
Gut zu wissen: Im Internet gibt es kostenlose Vertrags-Formulare für Gebrauchtware. Die Verwendung eines solchen Vertrags ist unbedingt zu empfehlen.
der verkäufer hat keine papiere.
Welche Papiere meinst du denn??
Mach einen Kaufvertrag. Dann musst du nichts befürchten, du musst halt lediglich nachweisen können, dass du es ordnungsgemäß gekauft hast. Sollte es dennoch geklaut sein würde die Polizei deinem Verkäufer einen Besuch abstatten.
An gestohlenen Sachen kann kein Besitz erworben haben.
Er müsste das Fahrrad an den eigentlichen Eigentümer zurück geben und würde auf den Kosten sitzen bleiben...
Der Verkäufer müsste den Kaufpreis natürlich zurück erstatten.
Zwischenzeitlich hat der Fragende deutlich gemacht, dass es ihm vor allem um die strafrechtliche Seite angeht. Wenn man denn wirklich annimmt, dass er sich wegen Hehlerei strafbar gemacht hat, wird er auch sein Geld nicht zurückverlangen können.
Wenn er es kauft und diesen Kauf dokumentiert unter der Annahme, dass der Verkäufer der Eigentümer ist, dann macht er sich auch nicht der Hehlerei schuldig. Um den Straftatbestand der Hehlerei zu erfüllen ist Vorsatz notwendig. In dem Fall des Fragestellers lässt sich kein Vorsatz erkennen. Strafrechtlich hat er nichts zu befürchten.
Dafür kommt es aber nicht darauf an, einfach einen Kaufvertrag zu machen und schon hätte man nichts zu befürchten.
Klar, wenn er wirklich keinen Verdacht hat, ist alles in Ordnung; aber offenbar ist er ja nicht sicher. Natürlich hast du trotzdem recht: unter Umständen macht er sich nicht strafbar und dann kann er natürlich prinzipiell das Geld im äußersten Fall zurückverlangen.
§259 StGB - Hehlerei:
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also wenn er etwas unrechtmäßig erworbenes kauft "um sich [...] zu bereichern" macht er sich strafbar. Deiner Aussage nach dürfte ich nie was kaufen, denn sicher kann ich nie sein. Selbst etwas notariell beglaubigtes kann unrechtmäßig sein. Wenn der Verkäufer es als sein Eigentum verkauft und der Fragesteller keine anderen konkreten Informationen hat, dass es gestohlen ist, dann ist hier der Vorsatz eindeutig nicht erfüllt.
Ich kenne den Paragraphen.
Ich verstehe nicht, was du mir sagen möchtest; ich habe dir in dem Punkt, dass, wenn der Käufer keinen Verdacht hat, er sich nicht strafbar macht, doch nicht widersprochen?
Eine andere konkrete Information kann zB ein unwahrscheinlich niedriger Preis sein, von dem der Fragende an anderer Stelle schreibt.
Hierbei könnte er ja nach dem Verkaufsgrund fragen, wenn es nicht völlig schwachsinnig ist, ist es ein gutgläubiger Kauf. Somit wäre auch bezüglich dem Kaufpreis als Indiz Abhilfe geschafft. Schwierig sind oft Verkäufe ohne Belege, denn dann passiert es gerne, dass man nachweislich etwas gestohlenes hat und nicht nachweisen kann, dass man es aus seiner Sicht ordnungsgemäß erworben hat.
Zudem sind bei gebrauchten Rädern die Verkaufspreise häufig doch recht niedrig, zum einen wissen manche nicht wie viel das Rad wert ist, finden keinen Käufer ohne weitere - wollen es aber endlich loswerden...
Um das genauer zu beurteilen müsste man halt mehr Details wissen.
Klar, ich verstehe was du meinst. Wenn jmd. ein paar Monate altes Carbon Rad ohne Schäden für 50€ anbietet ist hier natürlich eindeutig was faul.
Klar; unter Umständen ist es eben kein "unwahrscheinlich niedriger", sondern schlicht ein angemessener Preis.
Und dann müsste er das Fahrrad herausgeben.
kannst du schon, aber es ist ausreichend wenn du mit dem verkäufer einen kl. kaufvertrag machst in dem er bestätigt das das zu verkaufende fahrrad sein eigentum ist
Hab mich dann doch dagegen entschieden. Sag mal wenn man bei Ebay.de normal bietet (also nicht Kleinanzeigen) ist man rechtlich auf der sicheren Seite oder?
Nein man ist nie auf der rechtlich sicheren Seite. Nur ist man wahrscheinlich auf der rechtlich sichere Seite.
Ein gestohlener Gegenstand kann gar nicht rechtswirksam an einen Dritten verkauft werden. Da nützt dem Erwerber auch kein Kaufvertrag etwas. Der Gegenstand würde eingezogen.
Stimmt. Aber du wirst sicher nicht wegen Hehlerei angeklagt. Denn jeder der gestohlene Sachen kauft ist ein Hehler, egal ob er weiß sie sind gestohlen oder nicht.
Aber bitte mit wenn Unterschrift und wenn es geht mit Personalien (Ich weis aber nicht ob du die abnehmen darfst!!! Mach am besten eine Kopie vom Ausweis, wenn du das machen darfst).
...ist eigentlich bei einem kaufvertrag üblich !?!?
Nachtrag: Ich habe mich dann doch gegen den Kauf bei Ebay Kleinanzeigen entschlossen, da ich nichts in der Hand hätte. Wenn man allerdings bei Ebay.de auf ein Gebrauchtfahrrad bietet, hätte ich ja einen Beleg für den Kauf seitens Ebay. Damit wäre das ja ein vor der Polizei belegbarer Kaufvertrag, sollte es sich im nachhinein als gestohlen herausstellen oder?