Ist der Kauf von Gebrauchtfahrrädern bei Ebay Kleinanzeigen eine sichere Sache (Stichwort: Diebesgut und potentielle Strafverfolgung des ahnungslosen Käufers)?
Kurz und knapp: Kann man guten Gewissens bei Ebay Kleinanzeigen gebrauchte Fahrräder kaufen oder könnte man sich strafbar machen (etwa wenn es gestohlen war und die Polizei einen auf der Straße damit aufgreift)? Sollte ich vielleicht einen screenshot von Inserat machen für meine eigene Absicherung?
6 Antworten
Als Käufer wirst du rechtlich nicht belangt, vorausgesetzt, du kannst glaubhaft machen, nicht gewußt zu haben, dass es Hehlerware ist.. Allerdings kann man kein Eigentum an Diebesgut erwerben, das Fahrrad würde in dem Fall beschlagnahmt.
ACHTUNG: Wenn man davon ausgehen kann, das die Ware Diebesgut ist (wg Preis, zb Fahrrad, neuwertig, Neupreis 2.500 Euro für 250 Euro) wird man sehr wohl belangt.
Sicher davor sein, Hehlerware zu kaufen, kannst du natürlich nicht.
Wozu soll der Screenshot gut sein? Du bekommst von Ebay eine Bestätigngsmail mit allen wichtigen Daten, die archivierst du. Man muss da nicht iene Screenshot von machen!
Dafür gilt das Gleiche. BITTE an die Regend dort halten: Bares gegen Ware! Also Rad persölich abholen, und bezahlen.
Auch Ebay-Kleinanzeigen kann man abspeichern.
Wenn du den neuen Firefox hast, ist ein Screenshot aber eine gute Idee.
Allerdings ist die Anzeige immer noch bei Ebay-Kleinanzeigen gespeichert. Irgendwie Sinn macht das aber nicht wirklich. Das ändert Nichts an der Rechtslage.
Strafbarkeit setzt vorsätzliches oder zumindest wissentliches Handeln voraus. Da bist Du auf der sicheren Seite, sofern Dir nicht ein krasses Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hätte auffallen müssen (z.B. neuwertiges Rad im Wert von 3.000 € für 150 € angeboten).
Zivilrechtlich kannst Du jedoch auch im besten Glauben kein Eigentum an Diebesgut erwerben (§ 935 BGB). Da hilft Dir der schriftliche Kaufvertrag im Zweifelsfall auch nichts.
solange du nicht 100% sicher bist, dass der verkäufer ein hehler ist, geht alles klar
dann bist du in gutem glauben
also er müsste dir sagen, dass das gestohlen ist, oder es müsste so krass sein, dass es offensichtlich ist
Auf Anfrage ob er Papiere hätte für das Rad antwortete er mir er habe es selbst gebraucht erstanden.
ja, gut
Ehm soll ich dann von dem Ebay Kleinanzeigen Schrifwechsel einen Screenshot machen für den Fall der Fäller und mir den Namen un die Adresse der Person aufschreiben? Irgendwelche anderen Nachweise? Einen Kaufvertrag von Deutschen Fahrradclub wollte er nicht ausdrucken und unterschreiben.
Das klingt schon zu komisch, einen Kaufvertrag nicht unterschreiben zu wollen. Druck ihn dir selber aus und bestehe darauf. Ohne schriftlichen Vertrag niemals kaufen... Siehe meine Antwort.
nimm einen zeugen mit, der sieht, wie du es von ihm kaufst, ist am besten
vielleicht will er auch nix gewährleisten
Du solltest grundsätzlich einen Kaufvertrag schriftlich festhalten. Darin sollte die Rahmennummer, der Verkäufer (am besten vom Perso abschreiben) und dein Name, sowie der Kaufpreis stehen. Nur so bist du wirklich sicher.
Da Fahrraddiebstahl eine wirklich schlechte Aufklärungsquote hat, kann es dir passieren, dass du nach Jahren erst angehalten wirst, die Rahmennummer kontrolliert wird und dann sich heraus stellt, dass das Rad als gestohlen gemeldet ist, bist du dann im Zugzwang, nachzuweisen, dass du im guten Glauben, dass das Rad nicht geklaut ist, gekauft hast. Mit so einem Kaufvertrag bist du aber aus dem Schneider, du schiebst den schwarzen Peter an den vorherigen Besitzer weiter.
wenn es recht neue Räder von privat sind ist man mit der Rechnung auf der sicheren Seite.
Bei teuren Rädern auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen.
Bei teuren Rädern auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen.
Ohne Kaufvertrag kein Kauf. Du meinst vermutlich explizit einen schriftlichen Kaufvertrag. Ob der Dir irgendetwas nützt, sei dahingestellt.
Ein Kaufvertrag kommt mit Abgabe eines Angebotes und dessen Annahme zustande. Nicht durch eine schriflichen Schreib.
Wenn bei Ebay jemand eteas unverbindlich einstellt, und dir gefällt es und du klickst auf KAUFEN, hast du ein Angebot abgegeben, sagt der Käufer ja, ist der Auftrag zustande gekommen. Bei Ebay geht das automatisch, wnn du Höchstbietender bist.
Der ganze Vorgang ist dokumentiert, und wird dir via Email übermittelt.
Ein zusätzlicher Vertrag nochmal schriftlich ist sinnlos. Und er schützt dich auch nicht davor, abgezockt zu werden.
einfach mal lesen!
Es ging um ebay Kleinanzeigen. Dort hat man keinerlei Beleg für die Transaktion, daher ist hier ein schriftlicher Kaufvertrag, eine Quittung o.ä. durchaus sinnvoll.
Ergo: Wenn ich dem Ebay Kleinanzeigen Verkäufer sage er solls bei Ebay normal als sofortkauf reistellen habe ich einen Kaufvertrag und bin auf einer sichereren Seite als auf Kleinanzeigen?
Mir geht es hauptsächlich um meine persönliche Strafbarkeit.
Ich wollte bei Ebay Kleinanzeigen kaufen. Deshalb screenshot.