Ist der Kauf von Gebrauchtfahrrädern bei Ebay Kleinanzeigen eine sichere Sache (Stichwort: Diebesgut und potentielle Strafverfolgung des ahnungslosen Käufers)?

6 Antworten

Als Käufer wirst du rechtlich nicht belangt, vorausgesetzt, du kannst glaubhaft machen, nicht gewußt zu haben, dass es Hehlerware ist.. Allerdings kann man kein Eigentum an Diebesgut erwerben, das Fahrrad würde in dem Fall beschlagnahmt.

ACHTUNG: Wenn man davon ausgehen kann, das die Ware Diebesgut ist (wg Preis, zb Fahrrad, neuwertig, Neupreis 2.500 Euro für 250 Euro) wird man sehr wohl belangt.

Sicher davor sein, Hehlerware zu kaufen, kannst du natürlich nicht.

Wozu soll der Screenshot gut sein? Du bekommst von Ebay eine Bestätigngsmail mit allen wichtigen Daten, die archivierst du. Man muss da nicht iene Screenshot von machen!

Strafbarkeit setzt vorsätzliches oder zumindest wissentliches Handeln voraus. Da bist Du auf der sicheren Seite, sofern Dir nicht ein krasses Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hätte auffallen müssen (z.B. neuwertiges Rad im Wert von 3.000 € für 150 € angeboten).

Zivilrechtlich kannst Du jedoch auch im besten Glauben kein Eigentum an Diebesgut erwerben (§ 935 BGB). Da hilft Dir der schriftliche Kaufvertrag im Zweifelsfall auch nichts.

solange du nicht 100% sicher bist, dass der verkäufer ein hehler ist, geht alles klar

dann bist du in gutem glauben

also er müsste dir sagen, dass das gestohlen ist, oder es müsste so krass sein, dass es offensichtlich ist

Du solltest grundsätzlich einen Kaufvertrag schriftlich festhalten. Darin sollte die Rahmennummer, der Verkäufer (am besten vom Perso abschreiben) und dein Name, sowie der Kaufpreis stehen. Nur so bist du wirklich sicher.

Da Fahrraddiebstahl eine wirklich schlechte Aufklärungsquote hat, kann es dir passieren, dass du nach Jahren erst angehalten wirst, die Rahmennummer kontrolliert wird und dann sich heraus stellt, dass das Rad als gestohlen gemeldet ist, bist du dann im Zugzwang, nachzuweisen, dass du im guten Glauben, dass das Rad nicht geklaut ist, gekauft hast. Mit so einem Kaufvertrag bist du aber aus dem Schneider, du schiebst den schwarzen Peter an den vorherigen Besitzer weiter. 

wenn es recht neue Räder von privat sind ist man mit der Rechnung auf der sicheren Seite.

Bei teuren Rädern auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen.