Personalausweis gestohlen und wiedergefunden
Hallo, vor ca. 2 Jahren wurde mein Geldbeutel gestohlen. Ich war sofort bei der Polizei und habe das gemeldet. Zum Glück ist er nach einer Woche in einem Laden wieder aufgetaucht (natürlich ohne das Geld was drin war, aber mit all meinen Ausweisen). Ich habe damals nicht wieder der Polizei gemeldet, dass mein Geldbeutel wieder aufgetaucht ist. Nun habe ich den Ärger beim Ein-/Ausreisen am Flughafen mit der Flughafenpolizei. Jedesmal wird ein neues Protokoll geschrieben. Ich war jetzt bei der Behörde, wo ich es als gestohlen gemeldet habe. Anscheinend können sie den Vorfall nicht mehr im System sehen - weder bei der Polizei noch beim Bürgerbüro-
Meine Frage ist nun, was kann ich machen bzw wo kann ich hingehen, damit das aus dem System geholt wird?
8 Antworten
Normalerweise müsste der dein Ausweis bei der Meldebehörde noch im System sein, nur eben als verloren/ gestohlen gemeldet. Das kann man wieder rückgängig machen. Es wäre natürlich sinnvoller gewesen, das direkt nach dem Wiederauffinden zu machen..
Aber wie gesagt, müsste eigentlich gehen. Die Ausweise sind sogar, nach dem sie abgelaufen sind, noch eine WEile im System. Auch der Polizei müsste es möglich sein, den Ausweis von der Sachfahndungsliste wieder zu streichen. Da würde ich nochmal nachhaken.
Wie lang ist dein Ausweis noch gültig?
Muss nicht unbedingt sein, kommt halt immer auf die jeweilige Polizeibehörde und ihre Struktur drauf an. Normalerweise kann das bei uns jede Polizeidienststelle machen. Du zeigst den als gestohlen gemeldeten Ausweis vor, die Daten werden abgeglichen und dann die Fahndung gelöscht. Ist nur blöd, wenn im polizeilichen System der Eintrag nicht mehr zu finden ist (aufgrund von Löschfristen usw.)
Aber wie schon andere schrieben: Selber schuld, wenn man das Wiederfinden nicht auch gleich meldet (wurdest bei der Anzeige sicher trölfzig mal darauf hingewiesen, oder?).
Für die Meldebehörde ist es durchaus möglich, die Meldung wieder rauszunehmen. Sie ist dann verpflichtet, das an die Polizei weiterzugeben.
Wenn du deinen Geldbeutel und deine Papiere bei der Polizei als gestohlen gemeldet hast, dann musst du es der Polizei auch melden, dass der Geldbeutel und die Papiere wieder aufgetaucht sind. So kann auch die Polizei evtl. Rückschlüsse auf den Dieb machen! Wenn du dann noch weiterhin mit den "gestohlenen" Papieren unterwegs bist, dann brauchst du dich nicht zu wundern, dass du Probleme bekommst! Du kannst eigentlich nur zur Polizei gehen und sagen, dass alles wieder da ist und sie es aus den Computer wieder löschen sollen. Welche Konsequenzen es aber hat, dass du es nicht rechtzeitig gemeldet hast, kann ich nicht sagen!
Einwohnermeldeamt da würde ich mich mal melden. Wobei ist wohl das Bürgeramt mit gemeint oder?
Ich habe damals nicht wieder der Polizei gemeldet, dass mein Geldbeutel wieder aufgetaucht ist.
Hättest du machen sollen. Nun ist dein Personalausweis für die nächsten Jahre im Fahndungssystem gespeichert.
Wenn du das nächste Mal kontrolliert wirst, frage nach der ausschreibenden Stelle (die ist in der Fahndungsausschreibung erkennbar). An diese wendest du dich und bittest um Löschung der Ausschreibung. Oder gehst sofort zur Polizei und bittest darum, dass sie eine Fahndungsabfrage machen, kläre dann den Sachverhalt auf und bitte darum, dass sie die Löschung veranlassen.
Wenn das eindeutig als gestohlen (nicht verloren) gemeldet wurde, ist das bei der Kripo, und da musst Du das dann auch als wiedergefunden melden, damit die das aus der Fahndung nehmen. Sowas muss man aber eigentlich sofort machen, nicht erst, wenn man Ärger bekommt. Bei der Polizei scheint er ja immer noch als gestohlen im System zu sein, sonst hättest Du ja keine Probleme.
Fast einfachste Lösung: "verlier" ihn noch mal und lass einen neuen ausstellen, das geht aber erst nach 3 Monaten.
Der Ausweis ist ja im System, sonst gäbe es ja keine Probleme. Nur wieder rausnehmen kann ihn in diesem Fall wohl nur die Kripo. Mir wurde in ähnlichem Fall eindeutig gesagt, ich müsste bei Wiederauftauchen unbedingt die Kripo informieren.