Ist Selbstverteidigung gegen Kinder und Jugendliche erlaubt?
Ich hatte in den letzten Jahren schon mehrere Erlebnisse mit Gewalt oder Kriminalität durch Kinder, als Zeugin und Nothelfer, wenn Kinder gewalttatig oder Kriminell gegenüber anderen Kindern geworden sind, zum anderen mir selbst gegenüber. Meine Frage ist, wie weit da Verteidigung gehen darf, und ob ich zum Selbstschutz oder zum Schutz anderer als Erwachsene auch Kindern gegenüber handgreiflich werden darf. Ich schildere zwei Beispiele, in denen ich Skrupel hatte, weil die Täter Kinder waren: Im Paris Urlaub habe ich ein Mädchen erwischt, wie sie meine Geldbörse aus meiner Handtasche gezogen hat. Ich hab sie gerade so im letzten Moment mit einer Hand an der Kapuze und den Haaren zu fassen gekriegt, und sie so zu mir gezerrt. Die Geldbörse habe ich wieder an mich genommen, jedoch nicht ohne Widerstand und wollte die Diebin festhalten, bis die Polizei kommt, aber sie hat derartig Radau gemacht, dass Passanten mich angegriffen haben, sie konnte dann flüchten. Als ich mich soweit ausdrücken könnte, dass sie mich beklauen wollte, sagten die Leute, es sei doch noch ein Kind... ich kann ja deswegen nicht darüber hinwegsehen, dass es sich dabei um mein Eigentum handelt und ich mit gutem Zureden nicht an mein Portemonnaie gekommen wäre. In einem anderen Fall habe ich mehrere Mädchen, optisch um die 14, dabei erwischt, wie sie ein einzelnes Mädchen verprügelt haben. Da habe ich eingegriffen und die Gören waren alles andere als einsichtig, sondern wollten gar nicht von dem Opfer ablassen und haben angefangen mich zu bespucken, zu treten und zu beleidigen, als ich dazwischen ging. Wobei da einige ziemlich dick und groß waren, und keineswegs schwach. Auch da habe ich mich nicht getraut, wirklich was zu machen, sondern hab die nur auseinander gezerrt und die Tritte abgewehrt. Eine war extrem hartnäckig, die hab ich umgeschubst, aber nur, weil sie das Opfer nochmal getreten hat, als ich mich zu ihr runtergebückt habe. Aber ich hab da schon was abbekommen, und zumindest meine Beine hatten danach einige schmerzhafte Blutergüsse. Wie ich von der Polizei später erfahren habe, waren die Täterinnen selbst 13 bis 15 Jahre alt... also zum Teil richtige Kinder...
In beiden Situationen kam ich mir schon vor, wie ne Kinderschlägerin, wären das jedoch Erwachsene, hätte ich aber keinerlei Bedenken, daß volle Spektrum der Selbstverteidigung auszunutzen....
7 Antworten
Das Wort "Selbstverteidigung" sagt genug. Hab keine Lust mir den Ganzen Text durchzulesen, aber wenn es in der Situation im Rahmen ist, dann ist es ok, da es zum Selbstschutz gilt. Natürlich nur in Relation zum Alter usw. des Gegenübers.
Ja, es ist erlaubt.
Übrigens bin ich dafür das auch Kinder (früher) Polizeilich erfasst werden können.
Also ganz ehrlich gerade in Fall 2 weiß ich nicht wie ich reagiert hätte. Kinder hin oder her ich würde mich nie von ner 14 jährigen hauen lassen. Ich denke ich würde mich in dem Fall natürlich wehren immerhin haben sie dich ja angegriffen, jedoch vielleicht nicht so hart wie bei einem Erwachsenen. Also natürlich fest halten, vllt auch ausser Gefecht setzen. Wenn sie dabei auf die Nase fliegen oder nen blauen Fleck bekommen is das eben so immerhin haben sie auch anderen geschadet. Beim ersten Fall hätte ich die Kleine auch fest gehalten und die Polizei gerufen. Und die Passanten, die dich angegriffen haben hätte ich gleich allesamt mit angezeigt. Natürlich wie gesagt immer etwas mit Rücksicht da es Kinder sind aber wie gesagt die haben dann selber Schuld.
Bei der Selbstverteidigung gilt zumindest in Deutschland die Verhältnissmäßigkeit, wäre auch eher vorsichtig aber zu weich muss man auch nicht sein. Im Zweifelsfall aber eher die nicht so hart zupacken
Wo steht im Gesetz was von Verhältnismäßigkeit?
Es gilt bei Notwehr gerade KEINE Verhältnismäßigkeit.
Der BGH hat daher schon für Opfer entschieden, die unbewaffnete Angreifer erschossen haben.
Nach meinem Rechtsempfinden braucht man sich das nicht gefallen lassen. Strafmündig ist man ab 12. Also wissen diese .....Kinder....auch, was ihnen blüht, wenn sie sich strafbar machen. Ich glaube, dass das, was du machst rechtens ist.
Richtig !!
Ab 14.