Kann man sich bei der Polizei beraten lassen ohne Anzeige zu erstatten?
Hallo Community.
Ich habe ein für mich wichtiges Anliegen. Leider ist ein Nachbar zugezogen, welcher scheinbar berufsmäßig Leute betrügt (verkauft u.A. Autos und liefert diese nicht, hält einem nur hin und verschiebt alles auf morgen oder nächste Woche,...). In einem Schwall der Euphorie haben mehrere Leute, ich auch, bei Ihm Autod gekauft und warten nun seit Monaten auf deren Ankunft. Er handelt auch gewerbemäßig mit Fahrzeugen. Nun möchte ich was gegen diesen Herren unternehmen. Eine einfache Anzeige kommt erstmal nicht in Frage, da er unberechenbar, aggressiv und nach eigener Aussage auch gewalttätig ist. Ich möchte mich gerne von der Polizei beraten lassen, wie man am besten dagegen vorgehen kann.
Da ich nicht sicher bin, ob das schon für eine Anzeige reicht, würde ich die Polizei auch gerne darüber informieren, dass er seine schrottreifen Autos vor der Türe mit scheinbar gestohlenen, ausländischen Kennzeichen bewegt.
Ist es möglich, zu meiner kommunalen Polizeidienststelle zu gehen und mich von Ihnen beraten zu lassen? Danke!
5 Antworten
Ganz so, wie du dir das vorstellst, funktioniert das nicht. Natürlich kannst du dich bei der Polizei beraten lassen und wirst auch qualifizierte Auskünfte bekommen. Wenn du allerdings von deinen Beobachtungen erzählst, begründet dies erst einmal einen Anfangsverdacht für eine Straftat. Entsprechend ist auch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Polizei muss der Sache eigentlich von Amts wegen nachgehen.
Eine Strafanzeige ist nämlich nichts anderes als eine Mitteilung an die Polizei, dass sich ein bestimmter Sachverhalt ereignet hat. Wie man das nennt (Ob nun Beobachtung oder Anzeige), spielt in der Praxis überhaupt keine Rolle. Das, was der Volksmund gemeinhin als " Anzeige" bezeichnet, ist eigentlich ein Strafantrag. Der ist aber bei den geschilderten Sachverhalten nicht notwendig und kann sowieso nur vom Geschädigten selbst gestellt werden.
Diese "Beratung" wäre schon die Anzeige. Das wird so nicht funktionieren. Du kannst ihn max. anonym anzeigen. Ob dann aber ermittelt wird ist fraglich.
Nein, die Polizei wird keine Rechtsberatung geben. Unter Umständen werden allerdings Anzeigen von Amts wegen aufgenommen, da die Polizei dazu gemäß Legalitätsprinzip verpflichtet ist.
Die Beratung lautet:
Strafanzeige erstatten. Da sind gleich mehrere Straftaten vorhanden.
Das reicht für drei Anzeigen.