Kann man sich bei der Polizei beraten lassen ohne Anzeige zu erstatten?

5 Antworten

Ganz so, wie du dir das vorstellst, funktioniert das nicht. Natürlich kannst du dich bei der Polizei beraten lassen und wirst auch qualifizierte Auskünfte bekommen. Wenn du allerdings von deinen Beobachtungen erzählst, begründet dies erst einmal einen Anfangsverdacht für eine Straftat. Entsprechend ist auch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Polizei muss der Sache eigentlich von Amts wegen nachgehen.

Eine Strafanzeige ist nämlich nichts anderes als eine Mitteilung an die Polizei, dass sich ein bestimmter Sachverhalt ereignet hat. Wie man das nennt (Ob nun Beobachtung oder Anzeige), spielt in der Praxis überhaupt keine Rolle. Das, was der Volksmund gemeinhin als " Anzeige" bezeichnet, ist eigentlich ein Strafantrag. Der ist aber bei den geschilderten Sachverhalten nicht notwendig und kann sowieso nur vom Geschädigten selbst gestellt werden.

Diese "Beratung" wäre schon die Anzeige. Das wird so nicht funktionieren. Du kannst ihn max. anonym anzeigen. Ob dann aber ermittelt wird ist fraglich.

Nein, die Polizei wird keine Rechtsberatung geben. Unter Umständen werden allerdings Anzeigen von Amts wegen aufgenommen, da die Polizei dazu gemäß Legalitätsprinzip verpflichtet ist.

Die Beratung lautet:

Strafanzeige erstatten. Da sind gleich mehrere Straftaten vorhanden.

Das reicht für drei Anzeigen.