Kann ich mich auch direkt bei der Polizei beraten lassen statt bei einem Anwalt?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

prinzipiell sind wir keine Rechtsberatung - genau dafür gibt es die Anwälte.

Wenn du aber zu uns kommst und uns den Vorgang schilderst, weil du dir nicht sicher bist, ob das überhaupt eine Straftat ist, oder nicht, wird dir der Kollege hier sicherlich weiterhelfen. So etwas haben wir öfter und ist kein Problem... wir können ja nicht verlangen, dass jeder Bürger jedes Gesetz beherrscht. Außerdem gibt es wirklich Sachverhalte, die komplexer sind, so dass dies der Abklärung bedarf.

Was wir dir nicht sagen können ist, ob derjenige dann auch verurteilt wird. Das liegt nicht in der Hand der Polizei, sondern der Staatsanwaltschaft. Die meisten Kollegen (mich eingeschlossen) sind auch vorsichtig mit Äußerungen wie "aus meiner Erfahrung heraus wird das vermutlich eingestellt", da es schon mehr als einmal vorkam, dass dann der aufgebrachte Bürger im Nachgang mit dem Argument kam: "Aber der Polizist hat damals gesagt es wird eingestellt!"

Vergiss aber bitte nicht, dass die Polizei nur die strafrechtliche Verfolgung anstößt. Wenn du einen zivilrechtlichen Anspruch durchsetzen willst (z.B. Schadensersatz/Schmerzensgeld) kann dir nur ein Anwalt weiterhelfen.

Viel Erfolg

(Alternativ kannst du mir trotz

Ich will eigentlich gar nicht so ins Detail gehen. Warum und wieso. Das dauert sonst zu lange. (:

den Sachverhalt schildern, dann ersparst du dir den Weg zu den Kollegen;)

schnute71  05.01.2016, 19:20

Gute Arbeit Dommie! Sehr verständlich und völlig korrekt erläutert.

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 07:44
@schnute71

Hätte ich mich drüber gefreut,wenn Dommie sich,wie mir angeboten,so liebst reagiert hätte...

Aber>so what,verlasse ich mich NIE wieder auf irgendein Engagement hier.

Man hofft???,und fällt unverantwortlich TIEF....,und ist dann noch ratloser..?Oh nein.Man lernt"NIE"aus...

Lsag

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 07:48
@Dommie1306

Freut mich für dich...Dommie,einfach so!Nicht:sichtbar zerfetzen oder nachtreten.DANKE für deine Nachsicht...

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 17:55

Nein, die Türe fällt von alleine zu. Die bleibt nicht offen stehen. Aber trotzdem danke !

Dommie1306  05.01.2016, 17:56
@23Nema92

Ist mir schon klar, dass das nicht der Fall ist, ich versuch gerade wiederholt dir zu erklären, wieso eine Sachbeschädigungsanzeige keinen Erfolg hätte. Jeder einigermaßen gute Anwalt zerpflückt diese Anzeige in der Luft. Deswegen sag ich ja: Zeig die Beleidigung und die versuchte Sachbeschädigung an deinem Auto an

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 12:20

Ok danke. Im Haus wohnt eben sie im EG, ich im 1. OG und im 2. OG ne alte Frau. Das fing halt alles vor 6 Jahren an. Als sie einzog und ich sie auf die Hausordnung ansprach, weil du nichts machte. Seitdem werde ich als Rassist und N-a-z-i Schl... Beleidigt ( neben bei sie macht die Hausordnung seit sieben Jahren nicht ) und an den Vermieter ist kein ran kommen. Interessiert ihn alles nichts, weil er bekommt ja regelmäßig die Miete von ihr.

Dommie1306  05.01.2016, 12:35
@23Nema92

Wie gesagt: Der Vermieter ist verpflichtet den Hausfrieden zu erhalten. Daher hast du Anspruch auf eine Mietminderung (Zivilrechtsanwalt gegebenfalls). Und genau darauf solltest du den Vermieter hinweisen.

Ansonsten hab ich dir deine rechtlichen Möglichkeiten aufgezählt.

Das mit dem Fahrrad wird immer noch nichts. Die alte Dame hätte z.B. die Haustür aus Versehen offen lassen können und es hätte auch ein andere sein können (ist Quatsch, aber ich will damit nur zeigen, dass du die Nachbarin niemals wegen der Sachbeschädigung am Fahrrad verurteilt sehen wirst...)

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 07:51
@23Nema92

Auwei,kommt mir sehr!bekannt vor.Alles Liebe für dich"Nema"....,es geht aber noch:anders..,lsag

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 11:14

Ich kopiere es dir mal hier rein.

Also es geht eher darum. Ich hab Probleme mit der Nachbarin ( Nur die Frau ) mein Vermieter unternimmt nichts. Seit 7 Jahren werde ich beleidigt als " Deutsche Schl.... ", weil nach ihrer Meinung alle Menschen die deutsch sind, sch... sind. Sachen werden kaputt gemacht ( leider keine Zeugen ) so wie mein Fahrrad, erst reifen kaputt, danach Lampe geklaut und nun verkratzt. Gestern ging ich raus, macht sie die Türe auf und ruft mir hinter her ich sei eine Na**schla***.... Ich habe ihr diesmal die Meinung gesagt, dann rannte sie mir hinter her und hat gegen mein Auto mehrmals getreten ( keine Schäden vorhanden ) und stellt sich vor das Auto und beleidigt mich auf's letzte. Und nein ich habe sie nicht zurück beleidigt. Und da ist noch viel mehr passiert. Ich ignoriere sie schon, sag nicht mal mehr hallo und sie terrorisiert mich irgendwie.

Dommie1306  05.01.2016, 11:36
@23Nema92

Hallo,

also auf jeden Fall liegen einige Fälle nach §185 StGB Beleidigung vor.

Auch wenn ein Strafverfahren bzgl. Beleidigung meistens eingestellt wird, ist es sinnvoll, deswegen eine Anzeige zu erstatten.

Erstens wird sie als Beschuldigte vernommen und merkt so, dass du dich zur Wehr setzt.

Zweitens wird auch der Geduldigste Staatsanwalt das Verfahren irgendwann nicht mehr einstellen, wenn du die 10 Anzeige wegen Beleidigung erstattest...

(Btw.: Was hast du mit Na**schla*** zensiert?^^ hintern raus vermutlich schlam*e, aber davor?=)

Bzgl. deinem Fahrrad kannst du Anzeige gegen unbekannten Täter erstatten (Sachbeschädigung und Diebstahl wegen der Lampe), jedoch wäre ich vorsichtig mit Verdächtigungen a la "das wird sie gewesen sein", solange es keinen konkreten Anhaltspunkt gibt.

Da kommt glaub ich nicht viel dabei raus.

Wegen der Geschichte mit deinem Auto:

Ich würde auf eine Anzeige wegen versuchter Sachbeschädigung erstatten.

§ 303 StGB
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Sie wollte dies ja offensichtlich, hat es aber nicht geschafft, da ihr Fuß zu schwach war.

Das "vor dein Auto hinstellen" ist keine Nötigung nach §240 StGB.

Insgesamt hast du also 2 Delikte, welche du zur Anzeige gegen sie bringen kannst, daher würde ich dir raten, die Polizei aufzusuchen.

Zum Thema Anwalt: Du könntest eine Unterlassungsklage gegen die Nachbarin anstreben, dass sie dich nicht mehr ansprechen darf oder ähnliches. Wird aber denk ich keinen Erfolg haben. Dennoch steht dir der Weg zum Anwalt selbstredend offen.

Zum Thema Vermieter: Du schreibst, der Vermieter unternimmst nichts, weiß er denn davon? Wenn ja:

Schreib ihm, nachdem du Anzeige erstattet hast, dass trotz mehrfacher Aufforderung deinerseits, er es nicht geschafft hat, an die Nachbarin heranzutreten und du dich daher einer Strafanzeige unter dem Aktenzeichen XYZ bei der PI Sowieso erstattet hast. Da davon auszugehen ist, dass die Nachbarin weiterhin deinen Lebenskomfort durch Straftaten wie zum Beispiel Beleidigungen beeinträchtigt, bittest du nochmal nachdrücklich, dass er als Vermieter mit ihr Kontakt aufnimmt und diese gegebenenfalls abmahnst.

Wenn nein:

Schreib ihm, dass gleiche nur ohne den unterschwelligen Vorwurf, nichts getan zu haben.

Des Weitern schreibst du folgendes:

Die Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit und die Gebrauchsbeeinträchtigung liegen nach Rechtsprechung vor, wenn ein Mieter den anderen verbal oder körperlich angreift. Zwar ist weder die Wohnung selbst betroffen, noch finden auch nur Einwirkungen dorthin statt. Das schließt aber einen Mangel – eben einen Umfeldmangel – nicht aus. Auch eine Beeinträchtigung der Nutzung ist schon durch den Ärger zu bejahen. 
Die Rechtsprechung tendiert dazu, eine Wohnung in diesem Fall als mangelhaft eingestuft, wenn die Mieter durch andere Hausbewohner oder deren Besucher bedroht oder beschimpft werden. 

Siehe hierzu auch das Urteil des AG Münster vom 9.7.1984 – 5 C 722/83.

Sollten diese Beschimpfungen also nicht aufhören, behalte ich mir das Recht auf eine Mietminderung vor.

Für dich lediglich zur Kenntnis:

Der Vermieter hat gemäß §§ 569 Abs. 2, 543 Abs. 1 BGB bei erheblicher Störung des Hausfriedens durch den Mieter die Möglichkeit das Mietverhältnis durch außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Zur Störung des Hausfriedens in diesem Sinne gehören zum Beispiel häufige Lärmstörungen zur Nachtzeit, wiederholte Beleidigungen und Behinderungen anderer Mieter, tätliche Angriffe, Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit etc. 

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-wegen-Belaestigung-durch-andere-Mieter-im-Haus---f34920.html

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen:)

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 08:14
@Dommie1306

Nette Quelle...,die näheren Abzockmodalitäten dieses Portals wirst du auch in den FAQ's nicht erkennen...Bin schon schwerst abgezockt worden...aber nicht nur:ich.L.Gr.

23Nema92 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 08:51

Mit wem sprichst du?

Thxfhelpxxl  07.01.2016, 01:45
@23Nema92

Sey,dear sollte woanders hin..>egal jetzt.Du weißt einen Weg für dich,und daß ist die Hauptsache! :)Hoffe daß alles gut wird bei dir...

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 08:01

Wie nett von dir,daß du dir so große Mühe gegeben hast.HIER!Ich gönne es Nema...,wird aber sehr oft>schnell,und es kann JEDEN treffen auch noch krasser werden...LEIDER.Hoffe,daß dir wirklich geholfen werden kann....,winke winke,u.erstmal weg.

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 22:01

Ok. Dankeschön.

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 11:55

Also, Ja der Vermieter weiß das. Er macht trotzdem nichts. Im Gegenteil er macht eher mich dumm an, weil sie sagt ich sei Rassist, weil sie schwarz sei! ( ich hab selber Freunde die schwarz sind!) mit dem Fahrrad, dass stand immer im Treppenhaus, da kommt man nur mit Schlüssel rein. Da kann es kein fremder gewesen sein. Sie hat sogar ihn als Rassist beleidigt ohne Grund und er sieht es immer noch nicht ein! Zum Wort, dass wird nicht abgeschickt ich Versuch es mal so.. n-a-z-i. Sonntags dreht sie die Music auf, die Haustüre steht immer auf und man hört ihr Geschrei.

Dommie1306  05.01.2016, 12:02
@23Nema92

Aaaa Nazi! Ok;)

Nun, auch das ist eine Beleidigung. Wenn sie rumerzählt, du wärst Rassist (also nicht nur dir gegenüber sagt), dann wäre das evtl. noch eine Straftat nach § 186 oder 187 StGB.

Fakt ist, dass du bei deiner jetzigen Situation Ansprüche auf eine Mietminderung hast, das würde ich dem Vermieter auch so kommunizieren. Gleichzeitig wie schon gesagt die Anzeige bei der Polizei wegen oben erwähnten Delikten.

Wenn die Nachbarin zudem Sonntags die Musik aufdreht etc. kannst du sie wegen Ruhestörung anzeigen. Also beim nächsten mal die Kollegen rufen, wir müssen das hören, damit das Ordnungsamt effektiv was dagegen unternehmen kann.

Wieviel Parteien wohnen in eurem Haus? Theoretisch könnte das ja jeder von denen sein (wegen deinem Fahrrad...) Ich glaub einfach nicht, dass da viel dabei rauskommt. Nur weil etwas offensichtlich ist, ist es noch lange nicht bewiesen...

Ganz nebenbei erwähnt: Das hier geht über die "normale" Beratung durch einen Polizeibeamten hinaus, sollte aber eh klar sein... also mit sowas bitte nicht zu den Kollegen gehen^^

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 08:07
@Dommie1306

Auch bei schwerster!Gefahr in Verzug::::>gibts solche>Solche+noch ganz Andere.Weißt du ja wohl sicherlichst...!? L.Gr.

 Ein Anwalt mag zwar Geld kosten ... aber er (oder auch sie) kann Dir auch speziellere Auskünfte geben ... was ein "normaler" Polizist nicht kann.

Eine Erst-Information bei einem Anwalt ist gar nicht so teuer. Wenn Du Dir das nicht leisten kannst oder willst, bieten viele Gemeinden eine sehr günstige Rechtsberatung an, je nach Einkommen kostest es etwas maximal € 50,--. Bitte erkundige Dich bei Deiner Gemeinde, wo und wann so etwas bei Dir angeboten wird; Du musst beim ersten Termin einen Nachkommens-Nachweis mitbringen.

Viel Glück und Erfolg!

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 08:27

LEIDER!Wunschdenken.Wäre daß Paradies,was aber NICHT exestiert....Gebe doch sehr präziese Links"verbindlichst.Lsag

Fotografin1958  05.01.2016, 10:23
@Thxfhelpxxl

Vor vielen Jahren habe ich in Hamburg die "Öffentliche Rechtsberatung"  (oder "öffentliche Rechtsauskunft", so oder so ähnlich nennt sich das Ganze) in Anspruch genommen, hat mich damals DM 10,-- gekostet. Es ging um Arbeitsrecht; zufälligerweise geriet ich an einen Richter, der sich damit recht gut auskannte ... ein kurzer Anruf bei meinem damaligen Arbeitgeber, und die Sache war "gefressen".

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 07:30
@Fotografin1958

Sei dir sehr herzlichst gegönnt+lsag.Ist aber eher die Ausnahme...,LEIDER!Herzliche Grüße

Eine Anzeige kostet erstmal kein Geld.

Die Polizei ist auch nicht dafür da, dass sie einen berät, ob es Sinn macht oder nicht. Zivilrechtlich kennen sie sich zudem auch gar nicht aus. In einer strafrechtlichen Angelegenheit würde ich einen Staatsanwalt fragen. Zivilrechtlich in einer Beratungsstelle vorsprechen.

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 08:23

Guter Ansatz!Welchem Staatsanwalt vertraust du?Über tolle Hinweise werden dir viele,zu Füßen liegen....

brennspiritus  05.01.2016, 09:08
@Thxfhelpxxl

Das denke ich mir, werde das aber sicher nicht hier verraten. Einfach im Gericht an die Tür klopfen und um die Brantwortung einer Frage bitten. Da merkt man schnell, ob der jenige geschmeidig reagiert.

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 07:20
@brennspiritus

OHH,du hast mich verstanden.....!Bin positivst geplättet.Drückerchen+Lsag

Das kommt drauf an, was du so unter Beratung verstehst....manche Auskünfte kann die Polizei sicher geben! Rechtliche Beratung bekommst du dort eher nicht

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 07:30

Ich sag schon mal danke. Würde dir später schreiben, weil ich muss los zur Arbeit.

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 07:38
@23Nema92

Meld dich gerne,wenn auch später...Lsag.

Verstehe völligst!Kann helfen...

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 07:17

Kann man denn sowas anzeigen? Viele sagen nein, andere ja, wegen Rufmord aber das ihr nichts passieren wird, da ich es beweisen muss, dass sie das fast täglich macht.

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 08:06
@23Nema92

Ich habe sehr gravierende Hinweise,wenn du möchtest..

Ls

SaVer79  05.01.2016, 07:07

Die Polizei wird sagen: anzeigen kannst du immer! Die Polizei ermittelt dann in der Regel. Ob es strafbar ist prüft zunächst der Staatsanwalt und dann ggf ein Richter

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 07:22
@SaVer79

Stimmt>NICHT!,und greift mich nicht an,weil ich näheres weiß!

Möchte Nema helfen.

Prävention wäre zuständig.Erste Anlauf/Anrufstelle,ist die spezielle Abteilung der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle deiner Stadt.Auch kurz>KpB genannt.

L.Gr.

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 07:50
@SaVer79

Herzblatt,es geht noch gaaanz anders.Du hast doch schon einiges von mir"NiCHT"niedergtrampelt,falls du mein Lob bekommen hast?Lsag

SaVer79  05.01.2016, 07:22

Natürlich kann man das anzeigen! Ob dabei was rauskommt, steht auf einem anderen Blatt! Das wird dir die Polizei auch nicht beantworten

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 07:28
@SaVer79

DOCH!,es gibt noch!Korrekte...lsag

SaVer79  05.01.2016, 07:14

Wo liegt denn nun das Problem? Zeig sie an und gut ist! Das weitere prüfen dann andere....

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 07:27
@SaVer79

Lieber SaVer,daß stimmt so nicht...,du weißt,ich schätze dich...Versteht denn NIEMAND,was die Fragestellerin wissen möchte?>Tut mir so Leid,liebe Nema...,schreib mir ne PN.

Lieb sag.

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 07:13

Also es geht eher darum. Ich hab Probleme mit der Nachbarin ( Nur die Frau ) mein Vermieter unternimmt nichts. Seit 7 Jahren werde ich beleidigt als " Deutsche Schl.... ", weil nach ihrer Meinung alle Menschen die deutsch sind, sch... sind. Sachen werden kaputt gemacht ( leider keine Zeugen ) so wie mein Fahrrad, erst reifen kaputt, danach Lampe geklaut und nun verkratzt. Gestern ging ich raus, macht sie die Türe auf und ruft mir hinter her ich sei eine Na**schla***.... Ich habe ihr diesmal die Meinung gesagt, dann rannte sie mir hinter her und hat gegen mein Auto mehrmals getreten ( keine Schäden vorhanden ) und stellt sich vor das Auto und beleidigt mich auf's letzte. Und nein ich habe sie nicht zurück beleidigt.

Fotografin1958  05.01.2016, 07:17
@23Nema92

Vielleicht wäre ein Mieterbund für Dich eine Lösung. Kostet zwar einen recht geringen Jahresbeitrag, aber dafür sind dann auch alle Kosten mit 'drin (incl. Prüfung der Betriebskosten-Abrechnung und ggflls. Stellung eines Anwalts) ... erkundige Dich doch mal!

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 07:57
@Fotografin1958

Aus eigener langjährigster Erfahrung!Hörensagen oder langjährigste Ehrfahrung?Ich weiß was ich schreibe...,was aus heiterem Himmel als Jahrewigkeiten Beitragszahler"nicht"hält,und was da so abgeht...>Gebe konkrete Angaben"nachweißlichst"!Einfach PN.

Ls


Thxfhelpxxl  05.01.2016, 08:03
@23Nema92

Ich gebe dir Hilfe aber NIE!gezwungen.

Hab dir ALLES!angeboten.Deine freie:Entscheidung..,bis später.

LGr.

23Nema92 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 07:06

Also, ich würde nur wissen wollen, ob was bestimmtes Strafbar ist und es sich lohnt die Person anzuzeigen bzw das sie auch bestraft wird.

Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.

Bei Nachbarschaftsstreit wird die Polizei die Anzeige aufnehmen. Inhaltlich können die Beamten nicht raten (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz)

Die Polizei wird ermitteln, jedoch die Ermittlungen einstellen wenn es keine ausreichenden Zeugen/Indizien gibt. Beim nächsten Mal geht es dann von vorne los.

Wenn die Ermittlung ausreichende Fakten hervorbringt geht das Ganze vor Gericht und führt wahrscheinlich zu einer Geldstrafe.

Im Ergebnis führt das jedoch fast nie zu einer Beruhigung sondern läutet nur die nächste Runde ein.

In der Regel hört so was erst auf wenn eine der Parteien wegzieht oder einer der Kontrahenten völlig ausrastet. http://www.merkur.de/welt/toedliche-schuesse-beenden-nachbarschaftsstreit-3364445.html

Thxfhelpxxl  05.01.2016, 08:09

Nein:,es gibt ganz andere Wege,wenn man weiß"WELCHE"!..Lsag

Ich weiß ganz sicher!Welche das sind...

buma1978  05.01.2016, 09:07
@Thxfhelpxxl

Ich weiß, das ich weiß, aber ich sag es Dir nicht.

Ich denke Du hast den Sinn von gutefrage.net nicht ganz verstanden und das an was Du denkst, dass vergiss mal besser ganz schnell.

Thxfhelpxxl  06.01.2016, 07:27
@buma1978

Sry dear,du hast mich völligst mißverstanden.Du unterstellst was ganz miese.So etwas habe ich NICHT gemeint.

Sollte somit sofort geklärt sein....!?Hoff ich mal...

LGr.

buma1978  06.01.2016, 07:59
@Thxfhelpxxl

Dann hör doch mal auf um den heißen Brei herum zu tanzen und gib einen vernünftigen Rat.