Ladendiebstahl mit 15 Jahren

8 Antworten

nee normalerweise nicht er könnte höchstens ein par sozialstunden bekommen schätze so zehn aber das wird nicht zu einer verhandlung kommen und es kann sogar noch sein das die anzeige zurück gezogen wird

Fragelein12 
Beitragsersteller
 19.08.2010, 23:54

Das Geschäft wird die Anzeige nicht zurückziehen.

Ist eine kleiner Laden einer große Ladenkette. Da hilft sicher auch eine Entschuldigung nichts. Die "kleinen" Verkäuferinnen da haben ihre Anweisungen und daran halten die sich. ist ja im grunde auch richtig so.

Mich würde sehr wundern, wenn das vor Gericht geht.

Allerdings kann es locker drei Monate dauern, bis ihr etwas davon hört. Geht doch einfach mal auf die Polizei zu und fragt nach.

Eine Entschuldigung beim Händler kommt übrigens auch immer gut an.

Fragelein12 
Beitragsersteller
 19.08.2010, 23:55

Ist eine kleiner Laden einer große Ladenkette. Da hilft sicher auch eine Entschuldigung nichts. Die "kleinen" Verkäuferinnen da haben ihre Anweisungen und daran halten die sich. ist ja im grunde auch richtig so.

Keine Sorge! Entweder wird das ganze eingestellt oder dein Kind muss zur Strafe ein paar Sozialstunden machen. Ehe Du bescheid bekommst dauert es leider immer sehr lange in Deutschland......die sind nicht so schnell. Das dein Kind etwas gestohlen hat, heißt nicht das er später mal ein Verbrecher wird. Er hat es vielleicht nur ausprobiert. Glück ist, dass er geschnappt wurde. Das ist ihm vielleicht eine Lehre gegeben. Die Summe hättet ihr nicht bezahlen müssen.....das ist nur die Fangprämie für den Detektiv.

imanal1  01.01.2011, 11:12

Wieso sollte man Sozial Stunden machen ??? Muss man auch so was ab 13 ??

also. die polizei hätten die so oder so gerufen. frag man bei der Polizei nach, ich meine die Gebühr hättet ihr nicht zahlen müssen, aber wenn sie gezahlt ist kriegt man sie nicht zurück. Es ist abhängig vom gericht das die Unterlagen auf den Tisch bekommt: Im regelfall wird das beim ersten mal fallen gelassen. manche bekommen sozialstd, mache nicht. vermerkt im polizeilichen führungszeugnis? ich weiß es nicht

Fragelein12 
Beitragsersteller
 19.08.2010, 23:51

Die Gebühr wurde nicht gezahlt. Die haben aber gesagt weil nicht gezahlt werden, kann rufen sie die Polizei.

In das Führungszeugnis kommt sowas bei Jugendlichen nicht.

Kelly090909  19.08.2010, 23:59
@Fragelein12

macht ja keine sinn. dann würde hier ja jeder aus spass klauen gehen, weil ihm nix passiert solange er noch geld inne tasche hat??? sehr fragwürdig, die anzeige wäre so oder so geschrieben worden

Fragelein12 
Beitragsersteller
 20.08.2010, 00:07
@Kelly090909

Kann ich nicht sagen. So wurde es den Kinder jedenfalls von der Verkäuferin gesagt.

Kelly090909  20.08.2010, 00:13
@Fragelein12

ja, die müssen denen ja auch angst machen, damit sowas nicht wieder passiert. die haben manchmal echt wenig ahnung. die dürfen nämlich nicht mal die ware sicher stellen. das muss durch die polizei erfolgen. aber es sind eben kinder...

denke mal das das als anzeige zum staatsanwalt geht. da es aber das erste mal war und der betrag sehr gering ist , wird warscheinlich das verfahren gegen zahlung einer geringen summe an irgend einen gemeinnützigen vereien eingestellt. evt ein paar std arbeiten im sozialen dienst oder so. wird keine große sache werden

duern kann das bis zu 3 monaten. einfach abwarten und tee trinken ;-)