Können Beschuldigte meine Adresse auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft entnehmen?

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Die Beschuldigten erhalten formlos die Mitteilung, daß das Verfahren gegen sie eingestellt wurde. Der Name des Anzeigeerstatters steht da nicht drin. Allerdings hat ein von ihnen beauftragter Anwalt das Recht auf Akteneinsicht. Er kann die Auskunft über die Person des Anzeigeerstatters dann weitergeben. Ich hab selten erlebt, daß Beschuldigte das gemacht haben, weil sie nämlich erstmal einen Vorschuß an den Anwalt zahlen müßten.

Falls Du sie beschuldigt hast, haben die schon mit der Anzeige deine Adresse bekommen.

Dort steht dann nämlich."XY wohnhaft in ..., beschuldigt sie des Diebstahls."

PapaPapillon  28.02.2011, 11:15

Sowas Dummes! Das würde höchstens bei einem zivilgerichtlichen Fall so formuliert.
Her geht es aber um ein Strafdelikt.
Da lautet die Formulierung:

Sie werden des Diebstahls beschuldigt, begangen am 00.00.00 um 00.00 Uhr im Geschäft XY in YZ.

Der ursprüngliche Anzeiger ist zwar der Geschädigte und vielleicht auch ein Zeuge, aber die Anzeige erstattet der Staat.
Selbstverständlich kann der Anwalt der Beschuldigten Akteneinsicht verlangen und dabei die Namen lesen. Ist allerdings die Ermittlung noch nicht abgeschlossen, so kann dem Verteidiger die Einsichtnahme verweigert werden, wenn durch die Einsichtnahme der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte, § 147 Abs. 2 StPO.

Der Verteidiger darf später, nach Abschluss der Ermittlungen, Fotokopien der Akten anfertigen und diese seinem Mandanten zur Kenntnis geben.

Beide haben recht, es handelt sich aber nicht um ein zivilrechtliches Verfahren. Also ist der Hinweis von iwanttobelieve unnötig und Du kannst ruhig schlafen.

Die Antworten von Netzotto und angy gefällen mir sehr gut :) Aber die Antwort von Iwanttobelieve macht mich wieder stutzig :( ...Wer hat denn jetzt recht???

Nein , aber Anwälte haben Akteneinsicht