Kann man seiner Familie die Hartz 4 bezieht eine Wohnung vermieten?
Hallo, meine Freundin möchte gerne wissen, ob es möglich ist, wenn sie sich mit ihren Mann ein Haus kauft, die andere Hälfte des Hauses an ihre Familie (Mutter und zwei Kinder) die Hartz 4 bezieht vermieten kann oder ob es da irgendwelche Probleme gibt, wenn ja welche? Wie hoch darf dann die Kalt- bzw. Warmmiete sein? Sie möchte sich gerne ein Haus in Niedersachsen kaufen. Ich bedanke mich vorab für die Antworten.
7 Antworten
Sorry, habe eben erst ins Netz geschaut gehabt. Also Sie können an die Verwandtschaft vermieten, auch wenn diese HartzIV-Empfänger sind, es muß ja nicht dabei bleiben, nebenbei gesagt. Wir alle haben die gleichen Rechte, HartzIV-Empfänger sind genauso Menschen wie alle anderen auch, die zurzeit Arbeit haben usw. Wir nehmen doch auch alte Menschen in unsere Wohnungen. Ich selbst habe einige Immobilien und in einer davon wohnt mein Vater zur Miete, er ist glücklich und topfit dazu mit 87 Jahren da wohnen zu können, besser, als wenn er in ein Altenheim müßte. Eine Tochter, auch zurzeit HartzIV, wohnt in einer anderen Immobilie. Es gab und gibt keine Probleme mit der Arge. Und es läuft mit der Familie an beiden Standorten wunderbar, die Miete kommt pünktlich, was will ich als Vermieter mehr, auf die Wohnungen wird besser geschaut als von anderen Mietern. Den anderen Mietern ist es vollkommen egal, ob nun Vater oder Tochter mit im Haus wohnen. Mieter sind in dem Fall alle, alle haben die gleichen Rechte und Pflichten und alles läuft gut. Viel Glück!!!!
Wenn das Verhältniss Mutter Tochter -Eltern- ein vernünftiges ist, würde ich das eher machen, als an Fremde zu vermieten. Allerdings folgendes: bei einem Umzug muss die "neue" Gemeinde dem Umzug -Zuzug- zustimmen. Gleichfalls muss "vor Abschluss" des Mietvertrages die Arge dem auch zustimmen. Demnach zunächst klärten, wieviel Miete von der Arge gezahlt wird. Dann den Mietvertrag darauf abstimmen. Alles bitte "vorab" mit der Arge und der Kommune klären!!!
Meine Frage ist, halt erstmal diese, ob es da Probleme gibt, wenn die Tochter ihrer Mutter (plus 2 Geschwistern) eine Wohnung vermietet bzw. ob das generell geht?
Eine ähnliche Situation haben wir auch praktiziert - klappt schon - wie andere schon geschrieben haben, man sollte den Mietvertrag vorher "abstimmen" wenn man die Personenzahl weiß ist das ja mit qm und MIetpreis kein Problem .... (außerdem müssen die bei der Arge den wissen, das es die Tochter ist? hat sie vieleicht einen anderen Namen?) Also probiert es aus, wird schon klappen!!!!!!
wenns die mutte rist dann wird sie wohl mit de rmutter auf einen zweig kommen. die mutter wird wohl freiwillig geben was sie kann
Da könnte es Probleme geben,weil die Ämter gleich Lunte riechen.Die eigene Tochter hat ein Haus und das Amt soll Miete zahlen.Dann wird genau nachgeforscht wie finanzkräftig man ist und ob man nicht in der Lage ist die eigene Familie zu unterstützen und so weiter.Aber davon mal ganz abgesehen.Ist es wirklich eine so gute Idee die eigene Familie ins Haus zu holen?Da ist viel Ärger vorprogramiert.Lieber an fremde solvente Mieter vermieten.Wir haben das zusammen wohnen zweimal gestartet und an die Zeit denke ich mit Schrecken zurück.Damals warnte mich eine gute Freundin mit den Worten;Lieber Ratten im Keller als die Verwandschaft im Haus.An diesem Tage lachte ich über diesen Spruch.4Wochen nachdem die Sippe eingezogen war lachte ich nicht mehr