doppelhaushälfte mit nervigen nachbarn!?
hallo, folgendes: mal angenommen ihr kauft als 1. eine doppelhaushälfte, paar monate später, kauf sich eine 8 köpfigen familie (im alter von 1-16) die andere hälfte. wie würdet ihr reagieren, wenn diese lärm machen zb. wie kinder anschreinen, laut party machen, laute musik am wochenende hören, laut im garten sind und meinen die können alles machen, da die es gekauft haben und die scheißen drauf was andere nachbarn sagen. müsste diese familie nach mehrere beschwerden raus aus dem haus?
12 Antworten
Mein Beileid, aber machen wirst Du da nur bedingt etwas... Lärmprotokoll führen, Polizei/Ordnungsamt und verklagen... Dir dabei die Nerven aufreiben und krank werden. Alles, was Du aktiv gegen sie unternimmst (lautstarke Beschallung, Einfahrt zuparken e.t.c.), kommt nur als Bumerang zurück. Irgendwann hat sich das dann so aufgeschaukelt, dass ihr beide am Stock geht und entnervt das Haus verkauft und umzieht.
Oder: nix machen, hoffen dass die Kinder entweder irgendwann älter und weiser werden bzw. die Finanzierung zusammenbricht. Ab und an in ruhigem Ton darum bitten, dass es doch auch etwas leise geht, aber keine Konfrontation!
soweit ich weiß wurde ein teil vom staat also von NRW finanziert.
Das ist natürlich ziemlich schlimm für dich. Du könntest dir ein Buch über deine Rechte als Nachbar kaufen. Aber da es ihr Eigentum ist, werden die nicht so einfach abhauen, nur weil sie den Nachbarn auf den Geist gehen. Bei uns in der Wohngegend gibt es auch dauernd Streit. Ein Nachbar hat gerichtlich durchgesetzt, daß die Nachbarkinder nur zu bestimmten Zeiten in den Pool dürfen. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Nein, eine Beschwerde reicht: Ein 16jähriger Mensch kann kein Haus mieten, Du Blindnuss.
ICH MEINTE DAMIT DAS ALTER VON DEN KINDERN
Tja, dann haste den bekannten Griff ins Klo gemacht!
Kannst zwar die Polizei einschalten wegen Ruhestörung, sie mit Anzeigen überhäufen, aber eine gute Nachbarschaft wird es nie werden.
Rausklagen aus ihrem Eigentum wirste nicht schaffen.
Einfach mal die Frage lesen...
Kinder anschreien, laut Party machen, laute Musik am WE und laut im Garten sein ist etwas anderes wie Kinder"lärm".
DAS ist eine Ruhestörung! Mit Kinder"lärm" musste leben... iss nunmal so... und ist auch gut so!
Wir waren ja früher auch nicht leise^^
Da gibt es eine SCHIEDSTELLE in jedem Ort, die kannst du ansprechen. Deren Schiedsspruch ist bindend !!!!! Das ist sogar prozess-relevant.
Ansonsten Protokolle schreiben / Geräuschpegel-Messgerät und Tonband kaufen . das verlangt das Ordnungsamt .
Andere Massnahme = SPIEGELN = dasselbe Verhalten, was die anderen zeiegn , dann genauso machen nur extremer , wenn die schlafen z.B nachts wenn drüben Ruhe ist.
Wirkt manchmal Wunder .
Oder schaukelt sich ins Unermessliche auf... bis zum Nervenzusammenbruch oder Magengeschwür.
Ab und zu mal sich informieren! Ist es esrt seit 2011, aber Kinderlärm gilt nicht mehr als Ruhestörung! Das Urteil bezog sich zwar auf Kindertagesstäten in Wohngebieten, lässt sich aber auch in Mehrfa,ilienhäusern anwenden.