Kann man als Hartz 4 Empfänger ein ca 20.000€ teures auto haben?
Mein Problem ist, dass mein Dad sich im Mai 2012 ein Auto für 20.000 € gekauft hat. Jetzt wurde er gekündigt und bezieht ab Dezember Hartz 4. Darf er sein Auto behalten oder nicht? Es ist ein Ford Kuga mit 5 Sitzplätzen und wir haben eine Familie mit 5 Personen.
Danke.
7 Antworten
Es kommt ganz auf die Umstände an !!!
Wenn deine Eltern kein weiteres Vermögen haben,sprich Geld auf dem Konto,was Vermögen wäre,könnte es sein,das eine Verwertung des Autos nicht verlangt werden darf. Denn normalerweise darf man ein Auto besitzen,was einen Wert von 7500 € nicht übersteigt.
Da das Auto jetzt schon wieder 1 1/2 Jahre älter ist,hat es ja schon wieder an Wert verloren und das ist ausschlaggebend und nicht was es einmal gekostet hat. Angenommen es hätte jetzt noch einen Wert von 15 000 €,würde es mit 7500 € über der Angemessenheit liegen. Normalerweise könnte dann das Jobcenter eine Verwertung,sprich einen Verkauf verlangen,aber nur,wenn deine Eltern über ihre Vermögensfreigrenze kommen.
Das bedeutet : Deine Eltern haben eine Grenze für Vermögen,was sie auf dem Konto oder einem Sparbuch haben dürfen. Diese Grenze liegt für jeden bei mindestens 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,gesamt also mindestens 3850 €. Diese Summe könnt selbst ihr schon auf eurem eigenen Konto oder Sparbuch haben,ohne dass das Jobcenter es auf eure Leistungen anrechnen darf.
Deine Eltern könnten also mindestens 2 x 3850 € = 7700 € haben,somit würde der Überschuss von 7500 € schon wieder ausgeglichen sein,das Auto müsste dann also nicht verkauft werden.
Was deinen Eltern genau zustehen würde,kannst du dir selber ausrechnen :
150 € x die Lebensjahre von Mutter und Vater + je einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen.
Beispiel :
- Vater 40 Jahre alt x 150 € = 6000 € + einmalig 750 € = 6750 €
Mutter 40 Jahre alt x 150 € = 6000 € + einmalig 750 € = 6750 €
6750 € x 2 = 13 500 € was deine Eltern gemeinsam haben dürften,selbst wenn man jetzt den damaligen Kaufpreis von 20 000 € annehmen würde und diese 13 500 € abziehen würde,blieben nur noch 6500 € übrig,das Auto dürfte aber einen Wert bis zu 7500 € haben und somit hätte sich der Verkauf erledigt.
Wieso kriegt er denn schon hartz4? Arbeitslosengekd 1 ist kein hartz4.
Bei alg1 darf er das auto behalten. Bei alg2, sprich hartz4 ist das auto zu verkaufen, da die vermögensgrenze sicherlich überschritten wird. Unterhalten könntet ihr das mit hartz4 eh nicht mehr.
Lebensjahre x 150 = vermögen was dein vater haben darf.
150 sind schon richtig...
Ist ja auch logisch. Ein 30 jährifer würde bei 1500 € ja schon fast 50000 € vermögen haben dürfen ;-) .
Du meinst doch sicher fast 5000 € und nicht 50000 € !!!
Genau wären es 4500 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 5250 €.
Bei 1500 € pro Lebensjahr wären das schon fast 50.000 €.
Deswegen sind ja 150 € auch richtig ;).
Wenn ich mir das richtig gemerkt habe dann darf man sich wenn man schon Hartz 4 Emfänger ist ein Auto bis 10 000€ kaufen. Hat man vorher ein Auto was diese 10 000€ übersteigt passiert da nichts. Außer man hat ein Auto was 40 000 oder 50 000 € Wert ist.
Das Auto darf höchstens einen Wert von 5000€ haben,sollte es aber finanziert sein ,gehört euch das Auto nicht ,und es kann sein das es behalten werden darf,schlimmstens musst ihr es verkaufen und ein billigeres Auto kaufen.
Also wenn er bis jetzt gearbeitet hat und jetzt erst gekuendigt wurde, dann bekommt er erst mal Arbeitslosengeld und nicht Hartz 4. Mach Dir da mal keine Gedanken, so schnell bekommt er nicht alles abgenommen. Und mit etwas Glueck findet er ja ganz schnell wieder eine Anstellung...
ihm fehlen 20 arbeitstage für arbeitslosengeld 1. Deswegen...
ich glaube 1500,- und nicht 150,-