Kann man seinen Laden auch kurzfristig schliessen?

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Sicherlich kann sie ihren Laden sofort schließen. Ihre Miete an den VM muss sie aber bis ende des MV zahlen, es sei denn die beiden regeln das untereinander. Ich würde ihr aber raten noch einen Räumungsverkauf bis zum Monatsende zu machen. Wie es mit den Sachen ist, die sie evtl auf Kommision angenommen hat, weiß ich nicht. Denke die muss sie dann zurückgeben. Das Gewerbe muss sie nicht abmelden, sie kann es auch vorübergehend ruhen lassen. Gewerbeamt kann da sicher Auskunft geben. Kopf hoch!

falladada 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 11:42

Sie hat keine Kommission, alles wurde bezahlt. Vielen Dank

Laden schließen, Gewerbe abmelden und fertig. Wenn sie allerdings Verträge am laufen hat aus denen sie nicht einfach so raus kommt dann ist sie denen weiter verpflichtet.

Jeder kann sein Geschäft schliessen wann er will. Und dann künftig sogenannte Null Meldungen abgeben, gegenüber dem Finanzamt. Fertig !

Natürlich kann sie das, aber die weiterlaufenden kosten muss sie natürlich zahlen.

3 monate ist bei minus schon lange. Keiner kann einem Zwingen ! Ein Räumungsverkauf gäbe es ja auf jedem Fall, was für ein geschäft ist relativ egal. Leider machen so Läden oft zu. Vielleich kann, will Sie auch andere Waren verkaufen wie neue Kleider / Kinderwagen usw. oder Lotto annahme , oder Schreibwaren. einfach mal nachdenken, was in der Ecke fehlt. Wenn man einen Nachmieter bringt lassen einem viele auch früher aus dem Mietvertrag. - Grüße