Darf man in seinem Geschäft wohnen/schlafen?
Hallo,
wenn man sich ein Geschäft in der Stadt mietet, wo dort ein ein Raum einfach leer steht. Dürfte man da wohnen / schlafen, also nach der Öffnungszeit?
Oder muss denjenigen die Immobilie besitzen?
8 Antworten
Nein, selbst wenn Dir die Immobilie gehört.
Wenn der "Raum" abgetrennt ist und den Mindestanforderungen an eine Wohnung genügt (siehe Deine Landesbauordnung, ist unterschiedlich), dann geht das. Dieser Raum würde dann baurechtlich als Hausmeisterwohnung in einem Gewerbegebiet ausgewiesen.
Wenn es abgetrennt ist und es kein Geschäft mit Lebensmitteln ist. Dann denke ich das da keiner was sagt. Ist ja fast wie ne Alarmanlage wenn Du auf die eigenen Sachen aufpasst. Partys sollte es nicht geben. Eher sowas wie ein Büro mit Schlafgelegenheit. Dann benutzte es ja nicht nur privat.😉
Auch wenn einem Kapitän das Schiff nicht gehört, so darf er doch da schlafen und sogar einige Wochen wohnen. Auch ein LKW Fahrer muß ja wo schlafen wenn er ruhen muß. Wenn man im Büro schläft/ übernachtet ist das auch kein Problem, besonders wenn man es selber mietet. Selbst meine Anwältin hat in ihrem Büro eine Schlafgelegenheit direkt neben der Kinderspielecke. Und als vor Jahren die Autobahnen dicht waren wollte ich meinen 20 Km -Heimweg nicht antreten & fuhr zum Friedhof zurück und nächtigte da. Unbequem, aber besser als 3 Stunden im Stau.
Die meisten Kommentatoren denken bei "wohnen (siehe Frage)/schlafen" eher nicht daran, dass der FS das nur sporadisch meint, sonst hätte er wohl nur "schlafen" geschrieben. Und mit "wohnen" ist dann eben auch ein dauerhafter Zustand gemeint und das ist nicht erlaubt.
Mein kurzer Kommentar war auch auf den Teil ihrer Antwort gemünzt, bei dem sie von "denken" (also einer Annahme) ausgehen. Man sollte aber doch nur (!) antworten, wenn man die Antwort weiß (!). Raten kann der FS ja selbst ;-).
Hallo,
hierzu benötigt man eine "Nutzungsänderung", die man beim zuständigen Bauordnungsamt beantragen muss.
Man darf nur in Wohnungen wohnen. Sprich: es muss als Wohnraum ausgewiesen sein.
Das ist leider falsch. Man darf auch in Wohnräumen wohnen, die keine Wohnung darstellen. Das bedeutet natürlich nicht, dass man deswegen in Gewerberäumen wohnen darf.
Wie schon geschrieben wurde, nein, darf man nicht.
"denken" oder "wissen"?!