Kann man rückwirkend Erwerbsminderung beantragen?

13 Antworten

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Hallo hoffnung69,

Sie schreiben:

Kann man rückwirkend Erwerbsminderung beantragen?<

Antwort:

Ob ja oder ob nein, das kommt grundsätzlich auf den speziellen Einzelfall drauf an!

Siehe hierzu z.B. unter folgendem Link der DRV, Seite 28.....:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Auszug:

Rente auf Zeit oder unbefristet.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, sie also nur noch unter drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, erhalten Sie diese Rente unbefristet.

Befristete Renten

Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn Sie die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen.

Stellen Sie Ihren Antrag erst später, beginnt die Rente „auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat.

Endet Ihre befristete Rente und hat sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert, können Sie die Rente natürlich weiterhin erhalten – eventuell erneut befristet.

Deshalb sollten Sie rechtzeitig (vier Monate vor Ablauf der Befristung) einen Weiterzahlungsantrag stellen.

Unbefristete Renten

Wenn Sie Ihren Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung einreichen, wird Ihre un­befristete Rente ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.

Liegt Ihr Antrag erst nach Ablauf der drei Kalendermonate vor, zahlt die Renten versicherung die Rente erst vom Antragsmonat an.

Entziehung der Rente

Bessert sich Ihr Gesundheitszustand während des Ren­tenbezuges, kann die Rente ganz oder teilweise entzogen werden.

Bevor die Rentenversicherung Ihnen einen ent­sprechenden Bescheid erteilt, können Sie dazu Stellung nehmen.

Bitte beachten Sie:

Anspruch auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben Sie nur, solange Sie erwerbsgemindert sind. Deshalb prüft die Rentenversiche­rung regelmäßig Ihre Anspruchsberechtigung.

Ich arbeite seit 5 Jahren nicht mehr als 5 Stunden, aufgrund meiner Gesundheit. Eine Freundin machte mich aufmerksam dass ich schon all die Jahre hätte Erwerbsminderung beantragen können. Stimmt das? und ist sowas rückwirkend möglich?<

Antwort:

Sie können davon ausgehen, daß, solange Sie nicht mindestens 6 Monate ununterbrochen Arbeitsunfähigkeit nachweisen können, - Sie weder von Ihrer Krankenkasse noch von der DRV ernst genommen werden!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, liegen die Zugangshürden besonders hoch, siehe obige Broschüre der DRV!

und hier:

google>>

rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/rente-bei-erwerbsminderung.html

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Bitte beachten Sie:

Anspruch auf Krankengeld besteht einschl. Lohnfortzahlung maximal 78 Wochen, dann erfolgt in der Regel Aussteuerung und es bleibt dann das ebenfalls zeitlich begrenzte ALG 1. Im Anschluß daran ALG 2, sofern hierzu überhaupt die Voraussetzungen erfüllt werden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Eine Rente wird auf Antrag genehmigt. Rückwirkend wäre das nur möglich, wenn du jetzt bereits 6 Monate mit dieser Gesundheitsstörung arbeitsunfähig wärst. Wenn du von dir aus deine Arbeitszeit einschränkst, ist das keine Grund für die Rentenversicherung zu zahlen.

Wenn du jetzt einen Antrag stellst, veranlasst die RV ein Gutachten, das dann voraussichtlich erst einmal die Empfehlung einer Reha zur Folge hat. Erst DANACH wird dann über einen Rentenanspruch entschieden.

nein, nicht rückwirkend..... und in zukunft ist das auch nicht garantiert,

weil das ein längeres prozedre ist, bis das bei den ärzten und der rentenversichungsanstalt

durch ist...

Das kommt auf die Einschränkung und evtl auf dein Alter an. Rückwirkend wird eine Rente nicht bewilligt.

Einen freien Rentenberater kontaktieren und das weitere vorgehen abklären.

hoffnung69 
Beitragsersteller
 12.01.2018, 14:10

Die VDK ist ein genialer Sozialer Verband und wenn Rente abgelehnt wird, kümmern die sich mit vollem Einsatz bis zum Obersten es durchzukriegen, mit Erwerbsminderungsrente.

Der Beitrag fürs Jahr kostet 71,-

Oder im Monat 6, -

Eine tolle Sache und nette Menschen

DerHans  29.10.2014, 14:21

Ein freier Rentenberater nimmt einen Stundensatz von 100 € aufwärts. Außerdem kann er keine Rente bewilligen.

Die Rentenversicherung berät kostenlos. Wenn man 2-3 Stunden Wartezeit in Kauf nimmt, braucht man nicht mal einen Termin

GastonderChaot2  29.10.2014, 18:09
@DerHans

Ich sagte abklären nicht bewilligen, ich bezahle doch lieber nen Std-satz von 100 €, als das ich mich auf die Aussagen der Deutschen Rentenversicherung verlasse, deren Bescheide zu 2/3 falsch sind. und mich tausende über die Jahre kosten.

Abweichend von den hier gegebenen Antworten scheint es möglich zu sein eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend zu beantragen: http://www.genten.de/rm/115000-euro-nachzahlung-erwerbsminderungsrente-nachtraeglich-bewilligt

Natürlich ist hier der Einzelfall maßgebend, im o.g. Beispiel war der Eintritt der vollen Erwerbsminderung in der Vergangenheit medizinisch belegbar. Ob die Bewilligung aber deswegen, oder z.B. wegen Verfahrenfehler erging, dass weiß ich leider nicht.

Darüber hinaus kann ein Reha-Antrag rückwirkend in ein Renten-Antrag umgewandelt werden https://www.123recht.net/rueckwirkende-Erwerbsminderungsrente-__f230111.html