Kann man Reinigungsdienst auf Schmerzensgeld verklagen wegen "Flur wischen" ohne Warnschild?
Hallo,
ich möchte gerne wissen ob ich die Gebäudereinigungsfirma auf Schmerzensgeld verklagen kann, da ich heute morgen in Eile aus der Haustür raus bin, nirgendwo ein "Schild" oder sonstiges mit "frisch gewischt" zu sehen war und ich infolge dessen genau in der "Kurve" zur Treppe ausgerutscht bin und mit der Seite auf die Treppe geknallt bin...
Folge davon sind nun starke Schmerzen am Seitlich-hinteren Rückenbereich in Höhe der untersten 2 Rippen...da ich bis gerade arbeiten war, konnte ich noch nicht zum Arzt ( ich tippe auf eine Rippenprellung ) aber ich finde es schon etwas strange, sowas nicht anzukündigen wenn der Boden wirklich spiegelglatt ist...
Kann ich nun klagen? Wenn ja, was brauche ich alles für "Beweismittel" ? Arztbericht und Zeugenaussagen, dass im Flur nie nach dem Wischen Warnhinweise aufgestellt werden? Oder ist dies einfach nur "normal" und die Firma die die Hausverwaltung mit der Flurreinigung beauftragt hat muss solche Hinweise nicht aufstellen?
Vielen Dank im Vorraus,
Sven
2 Antworten
Wir sind nicht Amerika, da schreiben Sie an die Fenster " Vorsicht Glas"
Bei uns kommt es drauf an. Du schreibst selber du warst in Eile. Es ist unangemessen im Treppenhaus zu rennen. Und eine frisch gewischten Boder erkennt man, daran das er nass ist.
Klagst ein:
Deine Anwaltskosten 500 Euro, die des Gegners 500 Euro. Dir wird eine Teilschuld von 50% zugewiesen und ein Schmerzengeld von 50 Euro für Aua am Arm. Die verlierst also 450 Euro, dein Gegner 550 Euro.
Juju denen hast du es aber gegeben
es gibt solche hinweisschilder und diese sollten auch aufgestellt werden wenn es sich um öffentliche gebäude handelt oder in geschäftsgebäuden sicher auch bei großen miethäusern in denen eine reinigungsfirma den putzdienst übernimmt wird wahrscheinlich aus faulheit nicht gemacht, also zeugenaussagen und attest und rechtsanwalt