Kann man rechtlich etwas gegen Betrug von Sky machen?
Vor Jahren verlängerte ich meinen Sky-Vertrag telefonisch für 24 Monate mit sehr guten Rabatten.
Nach 12 Monaten wurde trotz des Versprechens den Rabatt für 24 Monate zu geben, wieder der um vielfach höhere Reguläre Preis abgebucht. Das war 100% so mit Sky nicht abgemacht.
Ich zahlte ein Jahr und habe natürlich gekündigt. Kurz vor dem Ablauf des Vertrages ruft ein Sky-Mitarbeiter bei mir an, um meinen Vetrag telefonisch zu verlängern. Ich erzählte im die Story vom "Betrug" und er entschuldigte sich dafür mit einem "Einmaligen Angebot". Alle Pakete für sehr kleines Geld und das garantiert 24 Monate !
Jetzt sind 12 Monate vorbei und Sky bucht wieder den regulären Preis ab. Das habe ich nie zugestimmt und extra oft nachgefragt um nicht wie beim ersten mal betrogen zu werden.
Weder eineVetragsbestätigung noch eine Kündigungsbestätigung habe ich je schriftlich gesehen.
Kann also nichts beweisen, wurde aber systematisch und gekonnt gelogen/betrogen.
Was kann ich da machen ? Sky kann rechtlich auch nichts beweisen.
5 Antworten
Kann man rechtlich etwas gegen Betrug von Sky machen?
Ja....
Betrug ist eine Straftat.... dabei ist es egal wer diese begeht, der Betrüger kann grundsätzlich wegen einer Straftat angezeigt werden. (den Straftatbestand "Betrug" kann ich aber in Deinen Ausführungen nicht erkennen, da die betrügerische Absicht fehlt)
zu dem Rest der Frage:
Ein Vertrag und jede Vertragsänderung welcher wie in diesem Fall, dem Fernabsatzgesetz unterliegt ist nur wirksam, wenn dem Antragsteller (also Du) der Vertrag incl. aller Vertragsbedingungen und dem Hinweis auf das Wiederrufsrecht postalisch oder per Mail zugestellt wurden.
Ehrlich gesagt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Unternehmen wie SKY das unterlassen würde, aber wenn es tatsächlich so ist, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Die Beweislast liegt beim Auftragnehmer. Bedeutet Sky muss nachweisen können, dass sie Dir den Vertrag, zwingend mit den Vertragsbedingungen und zwingend mit einem deutlichen Hinweis auf das Wiederrufsrecht übermittelt oder zugestellt haben.
Dumm gelaufen. Da wirst Du wohl keine Chance haben.
Allerdings frage ich mich, warum Du, nachdem, das einmal nicht richtig gelaufen ist, noch ein zweites Mal die gleiche Nummer machst. Also einen Vertrag machts, bei dem Du nichts Schriftliches hast.
Wenn man ein Angebot am Telefon bekommt, dann frage ich immer nach den schriftlichen Unterlagen, die sie mir schicken wollen. Gibt es die nicht, wird nichts aus dem Vertrag.
ich kann mir aber ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen, dass es dem Fragesteller nicht zugestellt worden ist.
Genau so ist es. Deshalb "dumm gelaufen".
Ich glaub noch nicht mal an Spamordner, sondern einfach an "zu viele Worte, interessiert mich nicht".
Hi, ich habe bisher immer Vertragsbestätigungen bekommen.
Nach Kündigung Kundenrückgewinnung mit guten Angeboten und anschließend eine schriftliche Bestätigung bzw. muß auch Online im Kundenkonto nachzulesen sein.
Bei mir haben die 24 Monate problemlos geklappt.
Man müsste nur vorsichtig sein, wenn man zwischendurch etwas am Vertrag ändert. Dann entsteht eine neue Situation.
Dürfte schwierig werden. Bei solchen telefonischen Dingen gehe ich mittlerweile dazu über, meinen Gesprächspartner darauf aufmerksam zu machen, dass ich das Gespräch zu meiner eigenen Sicherheit mitschneide (ob ich das wirklich tue, ist eine andere Sache), er kann ja ablehnen, dann ist gut und das Gespräch ohnehin erledigt. Wenn er weitermacht, könnte ich seine Aussagen dokumentieren und ebenfalls gut ist.
Wenn du keinen Vertrag hast, haben die auch keinen... einfach Zahlung einstellen
Telefonische Verträge sind unlauter, jede Werbung am Telefon ist nicht zulässig
Sorry, aber das ist vollkommener Quatsch.
Telefonische Werbung hat vor Gericht keinen Bestand nur unterschriebene Verträge sind verbindlich
Dadurch, dass Du das wiederholst, wird es nicht richtig. Für die persönliche Weiterbildung:
Zwischen Werbung und Vertrag ist ein Unterschied.
Telefonische Werbung ist bei Bestandskunden erlaubt, wenn nicht dagegen optiert wurde.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
Nur ganz wenige Verträge müssen zwingend schriftlich erfolgen (oder bestellst Du ein Brötchen beim Bäcker schriftlich?)
Nein ich erhalte dort Ware gegen Geld, das Geschäft wird vor Ort imgegenseitigen Einverständnis abgewickelt...hier geht es um ein Geschäft das über Monate oder Jahre verbindlich ist, da bedarf es eines schriftlichen Vertrages, der. Kündigungsfristen etc. Aufführen muss... der kann nur unterschrieben verbindlich sein..am Telefon kann man das nicht
Sorry, aber Du hast einfach keine Ahnung von Vertragsrecht. Vielleicht hilft das: § 126 Abs.1 BGB
Ich habe die Erfahrung gemacht das mündliche Vereinbarungen trotz beweisbarkeit vor Gericht nicht zur Kenntnis genommen werden
Das zeugt von einem schlechten Anwalt, nicht aber davon, wie das deutsche Vertragsrecht ausgestattet ist.
Eine Dame bat mich einen Vortrag zu einem Mosaik zu halten, das sie dafür mit mir zu 50 50 Bedingung restaurieren wollte. Die Vergabe des Auftrages war an den Vortrag geknüpft. Sie bediente den Dia Projektor.
Wir hatten die Arbeiten für Mai terminiert, ich habe noch Arbeiter hinzugeholt um im April andere Arbeiten fertig zu bekommen.
Es stellte sich dann heraus, dass sie ohne Absage die Arbeiten im April ausgeführt hatte.
Da sie den Auftrag erst nach dem Vortrag bekam, war Frau Richterin der Ansicht, das der Bär noch nicht erlegt worden war, daher die mündliche Vereinbarung nichtig gewesen ist.... nochmal - 3600 Euro.... gute Sitten gibt es in der BRD nicht, hier gibt es wenn überhaupt Tittensozialismus, Madamchen hat geweint...ach die Arme
Siehe meinen Kommentar oben.
Und: Es hat nichts damit zu tun, dass das
Telefonische Werbung hat vor Gericht keinen Bestand nur unterschriebene Verträge sind verbindlich
einfach falsch ist.
Die Beweisbarkeit (der genauen Umstände) ist eine ganz andere Sache.
Irrtum....
sollte es tatsächlich so sein, dass der Fragesteller nie alle relevanten Vertraginformationen und dem Hinweis auf das Wiederrufsrecht erhalten hat, ist der Vertrag schwebend unwirksam (ich kann mir aber ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen, dass es dem Fragesteller nicht zugestellt worden ist. Die Möglichkeit, dass alles im Spamordner gelandet ist, ist viel wahrscheinlicher)
Sinngemäß lautet die gesetzliche Reglung des Fernabsatzgesetz genauso und noch weitreichender wie von Dir verlangt:
Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber nach Fernabsatzgesetz zwingend alle Vertragsunterlagen zustellen. Diese bestehen mindestens, um nur mal die wichtigsten zu nenen: aus dem Vertrag selbst unter genauer Angabe von Beginn u. Ende des Vertrags sowie etwaiger stillschweigender Vertragsverlängerungen und der Kündigungsfrist, dem genauen Betrag der für die Leistung fällig ist, eine genaue Beschreibung der Leistung, allen relevanten Vertragsbedingungen und auf jeden Fall, ein deutlicher Hinweis auf das Wiederrufsrecht, welches mindestens 14 Tage betragen muss.