Kann man ohne Absprache mit dem Jugendamt die Tochter der besten Freundin aufnehmen, wenn diese aktuell nicht in der Lage ist, auf das Kind aufzupassen?
Hallo, die Tochter der allerbesten Freundin meiner Mutter (sie ist für mich wie eine Schwester, sie ist mir unglaublich wichtig) müsste für eine ganze Weile (mind. vierteljahr) bei uns einziehen. Ihre Oma lebt auf Hawaii (alleine) und liegt leider schwerkrank im Krankenhaus. Die Mutter meiner Freudin musste unbedingt hin, kann man ja auch verstehen. Das Problem ist,die Tochter kann nicht mit. 1. weil sie nicht mit ansehen will, was mit ihrer Oma ist. sie kann sowas nicht verkraften 2. sie will nicht von ihrer Heimat weg, sie lebt hier Ihr Vater lebt weiter weg und dann müsste sie die Schule wechslen. Können wir sie einfach aufnehmen, am Wochenende würden wir sie in den Zug zu ihrem Vater setzen, ohne das mit dem JA abzusprechen? Wir (ihre mutter und meine Familie) haben alle kein Problem damit, wir haben bei uns noch eine kleine Gästewohnung (1 Zimmer+Duschbad+Toilette), sie könnte aber auch in meinem Zimmer schlafen. Danke für Antworten!
6 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass der Vater auch das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Also müsste auch er einverstanden sein. Es reicht nicht, wenn die Mutter das befürwortet. Sollten beide Eltern einverstanden sein, braucht es nicht die Zustimmung des Jugendamtes.
Wenn der Vater das nicht möchte, bleibt der Tochter der Weg zum Jugendamt offen. Allerdings sehe ich da wenig Chancen. Denn dem Vater müsste das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden und dafür gibt es keine ausreichende Begründung. Ein Schulwechsel reicht dafür nicht aus. Selbst wenn triftige Gründe vorliegen würden, würde sich ein solches Verfahren über Monate hinziehen. Bis dahin wäre die Mutter sicher längst wieder zurück.
Wenn der Vater nicht einverstanden ist, dann geht das nicht und sie muss zum Vater ziehen. Wohnort- und Schulwechsel sind immer jedem zuzumuten.
das sehe ich anders. Die Lösung der Mutter erscheint mir vernünftig und das wird man im Jugendamt ähnlich sehen. Hier kann (auch ohne Entzug des Sorgerechtes) eine Zustimmung des Jugendamtes erteilt werden
ihr nicht. Sie hat Psychische Probleme und wird schnell gemobbt. in ihrer schule und generell hat sie nur mich, meine Freunde mögen sie nicht, warum auch immer. Aber mir bedeuted sie sehr viel und wir kennen uns seit über 16 Jahren und ich kenne sie sehr gut. zum Beispiel weiß ich dass sie aufgrund ihrer Krankheit ständig gemobbt und gehänselt wird, weswegen es sehr schlecht wäre, wenn sie ewig keine Bezugsperson hätte. Der Vater ist ein echt toller Kerl, er sagt nie was schlechtes. Ich weiß aber, dass der Vater so viele Probleme hat und keine Zeit hat, für sie da zu sein. Er ist den ganzen Tag unterwegs und muss viel arbeiten! Er will das nur nicht sagen, damit uns die "arbeit" nicht zufällt. Aber wir wissen das und wollen das verhindern. Wenn sie solenge, ein vierteljahr ist ja nur geschätzt, vielleicht dauert das ja länger, keine richtige bezugsperson hat, die sie kennt, dann geht es ihr noch schlechter. Ich habe schon überlegt, mitzuziehen und dort in die Jugendherberge für jedes Wochenende, aber das will meine Mutter nicht...
Hmm, sieht doch gut aus ? Das JA würde sie auch nur in eine andere Familie stecken.
Wichtig ist, das die Mutter euch vorübergehend Sorgevollmacht überträgt. Ihr könnt in dem Vierteljahr nicht wegen jedem Zahnweh und Bauchschmerzen nach Hawaii telefonieren und notarielle Schriftstücke austauschen. Dasselbe mit dem Vater besprechen und die o.g. WE-Regeln vorher ausmachen.
Wenn die Eltern damit einverstanden sind, dann geht das natürlich. Denkt aber daran, Euch eine Vollmacht ausstellen zu lassen, damit ihr für alles, was für das Kind nötig sein sollte, unterschreiben könnt. Und ihr solltet auch in der Schule Bescheid geben, damit die Lehrer dort wissen, wen sie in dieser Zeit ansprechen können.
LG
die frage ist, wer das Sorgerecht hat. Beide Eltern oder nur die Mama. Die Parteien, die das Sorgerecht haben müssen mit diesem Vorgehen einverstanden sein. Das Jugendamt hat damit nur zu tun, wenn es Probleme gibt.
LG
Das doofe ist, dass sie
1. Bei ihrem Vater keine freunde hat
2. dort kein Zimmer hat, sie müsste in der küche schlafen
3. Der Vater viel arbeiten musss
4. sie dort keine Hausaufgaben machen kann
5. Sie in eine schule mit gym Oberstufe gehört, sie ist in den Abijahren und die gibt es dort nicht.
(Der Vater ist wirklich lieb und nett., er hat sich nur nicht so gut mit ihrer mutter verstanden... Er hat halt wegen eine r Krankheit finanzielle Probleme und deswegen nur eine 1 zimmer Wohnnung mit küche und Bad...
Darf in diesem Fall die tochter das verweigern?
Der Vater muss lediglich zustimmen. Wenn du sagst er ist lieb und nett, wird er doch bestimmt einsehen,. dass Eure Lösung richtig ist. Wenn er das nicht einsieht und seine Zustimmung nicht gibt, und er Sorgerecht hat. Dann müsstet ihr tatsächlich zum Jugendamt gehen und dort um klärung bitten.
Das Jugendamt kann dann vom Amts wegen die Zustimmung erteilen.
Zunächst mal geht das das Jugendamt eigentlich gar nichts an.
Aber alle, die das Sorgerecht haben. Konkret also wohl auch den Vater. Der müsste in dem Fall zustimmen, könnte aber auch bestimmen, dass die Tochter zu ihm zu ziehen hat.
Was wäre dann, wenn der Vater nicht einverstanden wäre?
Ich meine, dann müsste sie die Schule wechslen und das kann man ihr in dieser Situation wirklich nihct zuutrauen!